Otto Schmidt Verlag

Stiefkindadoption bald ohne Trauschein möglich

Der Bundesrat hat am 13.03.2020 einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach auch unverheiratete Paare künftig Stiefkinder adoptieren dürfen.

Voraussetzung für die Stiefkindadoption ist eine stabile Partnerschaft: Das Paar muss seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind haben. Ist einer der Partner noch mit einer dritten Person verheiratet, dann soll die Adoption auf Beschluss des Bundestages nur ausnahmsweise möglich sein. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wäre eine Adoption in diesen Fällen gar nicht zulässig gewesen.

Der Gesetzesbeschluss setzt eine Vorgabe des BVerfG um. Es hatte den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien im März 2019 für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.03.2020 eine Neuregelung zu treffen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 30.03.2020 in Kraft treten.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.03.2020 16:30
Quelle: Bundesrat online

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