Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 18.3.2020 – XII ZB 321/19
Anfechtung der Vaterschaft durch die Mutter
a) Das Recht der Mutter auf Anfechtung der Vaterschaft ist nicht von weiteren Voraussetzungen und insbesondere nicht von einer Kindeswohldienlichkeit abhängig.
b) Ein rechtsgeschäftlicher Ausschluss des Rechts auf Anfechtung der Vaterschaft ist nicht möglich, so dass ein Verzicht auf das Anfechtungsrecht wirkungslos ist (im Anschluss an BGH v. 12.7.1995 – XII ZR 128/94, FamRZ 1995, 1272 und BGH v. 3.5.1995 – XII ZR 29/94, BGHZ 129, 297 = FamRZ 1995, 861).
c) Die Mutter ist nicht nach Treu und Glauben an der Anfechtung der durch Ehe begründeten Vaterschaft gehindert, wenn die Ehe in dem beiderseitigen Wissen, dass die Braut von einem anderen Mann schwanger ist, und mit dem Ziel, dem Bräutigam den Status als rechtlicher Vater zu verschaffen, geschlossen worden ist (Fortführung von BGH v. 3.11.1978 – IV ZR 199/77, BGHZ 72, 299 = FamRZ 1979, 112 und BGH v. 10.5.1951 – IV ZR 72/50, BGHZ 2, 130).


BGH, Beschl. v. 12.3.2020 – I ZB 64/19
Zugang des Originals nicht Voraussetzung der Heilung des Zustellungsmangels
Für den tatsächlichen Zugang als Voraussetzung der Heilung eines Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO ist nicht der Zugang des zuzustellenden Originals erforderlich. Die erfolgreiche Übermittlung einer (elektronischen) Kopie in Form – beispielsweise – eines Telefaxes, einer Fotokopie oder eines Scans ist ausreichend. Die bloße mündliche Überlieferung oder eine handschriftliche oder maschinenschriftliche Abschrift des zuzustellenden Originals führen dagegen wegen der Fehleranfälligkeit einer solchen Übermittlung nicht zur Heilung des Zustellungsmangels.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.05.2020 10:32
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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