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Update Coronakrise: Corona und Zugewinnausgleich

Das Corona-Virus sediert Innenstädte und Grundrechte in einem bislang nie für möglich gehaltenen Umfang. Seine Auswirkungen auf das Unterhaltsrecht sind wegen der Abänderbarkeit von Unterhaltsentscheidungen und auf das Umgangsrecht - wegen der hoffentlich zeitlich begrenzten Einflüsse - begrenzt. Doch wie verhält es sich beim Thema Zugewinnausgleich? Dieser Frage geht unser Autor Jörn Hauß in seinem Aufsatz "Corona und Zugewinnausgleich" in Heft 5 des FamRB nach (FamRB 2020, 206).

Im Zugewinnausgleich besteht nach rechtskräftiger Feststellung der Ausgleichsforderung keine Korrekturmöglichkeit, obgleich auch Vermögen als Basis der zukünftigen Finanzierung des Lebensunterhalts für viele Menschen existenzsichernd ist. Das gilt für Laden- und Firmenbesitzer, Inhaber freiberuflicher Praxen, Selbständige, die beabsichtigten Laden, Firma und Praxis zu verkaufen und davon den Altersunterhalt zu betreiben. Ihnen allen kann „Corona“ einen deutlichen Rotstrich durch die Rechnung machen.

Unser Experte erklärt, warum durch die Coronakrise viele auf Basis stichtagsbezogener Berechnungen erfolgte güterrechtliche Bewertungen der Vergangenheit nun Makulatur sind, geht der Frage nach, wie aufgrund neuer Erkenntnis Bewertungskorrekturen erfolgen können, und skizziert die Möglichkeiten der §§ 1381 und 242 BGB sowie der Insolvenz als Korrektiv.

Mehr zum Thema:

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in Heft 5 des FamRB (FamRB 2020, 206) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Familienrecht)

 

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Unser Autor:

RA Jörn Hauß, FAFamR, Duisburg


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.05.2020 13:31
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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