Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
BGH, Beschl. v. 30.4.2020 – VII ZB 82/17
Pfändung des Taschengeldanspruchs des in Pflegeeinrichtung befindlichen Schuldners
Der Anspruch des sich in einer Pflegeeinrichtung befindlichen Schuldners gegen den Träger der Pflegeeinrichtung auf Auszahlung des gegenwärtig auf einem "Taschengeldkonto" verwalteten Guthabens sowie die künftigen Ansprüche des Schuldners gegen den Träger der Pflegeeinrichtung auf Auszahlung der jeweils monatlich auf dem "Taschengeldkonto" eingehenden Geldbeträge sind gemäß § 851 Abs. 1 ZPO, § 399 Alt. 1 BGB jeweils bis zu der Höhe unpfändbar, die in § 27b Abs. 3 SGB XII für den angemessenen Barbetrag geregelt ist. Diese Vorschriften stehen einer Pfändbarkeit indes grundsätzlich nicht entgegen, soweit das jeweils vorhandene Guthaben den sich aus § 27b Abs. 3 SGB XII für einen Monat anzusetzenden Betrag übersteigt.
BGH, Beschl. v. 29.4.2020 – XII ZB 536/19
Bestreiten der mitursächlichen Mitwirkung vormaliger Verfahrensbevollmächtigter am Abschluss außergerichtlichen Vergleichs
Die Behauptung des Auftraggebers, die Tätigkeit seines prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts sei für den späteren Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs nicht ursächlich geworden, stellt eine Einwendung dar, die im Gebührenrecht ihren Grund hat und die der Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren nach § 11 Abs. 1 RVG nicht entgegensteht.
BGH, Beschl. v. 29.4.2020 – XII ZB 454/19
Grds. erneute Anhörung nach ergänzendem Gutachten im Betreuungsverfahren
Stützt das Beschwerdegericht seine Entscheidung in einer Betreuungssache auf ein nach erfolgter Anhörung des Betroffenen eingeholtes ergänzendes Sachverständigengutachten, ist der Betroffene grundsätzlich erneut persönlich anzuhören (im Anschluss an BGH v. 4.12.2019 – XII ZB 392/19, FamRZ 2020, 371 [LS] = NJW 2020, 852).
BGH, Beschl. v. 22.4.2020 – XII ZB 477/19
Keine Prüfung der Aussagebereitschaft des Kindes vor Ergänzungspflegerbestellung im Missbrauchsverfahren gegen Eltern
a) Sind die Eltern hinsichtlich der Zustimmung zur Zeugenvernehmung des minderjährigen Kindes im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren als Beschuldigte von der gesetzlichen Vertretung des Kindes ausgeschlossen, hat das Familiengericht für die notwendige Anordnung einer Ergänzungspflegschaft weder die Aussagebereitschaft des Kindes noch dessen (fehlende) Verstandesreife zu prüfen.
b) Im Verfahren zur Bestellung eines Ergänzungspflegers bedarf es in diesem Fall nicht der persönlichen Anhörung des Kindes und auch nicht der Bestellung eines Verfahrensbeistands.
BGH, Beschl. v. 22.4.2020 – XII ZB 131/19
Beginn der Beschwerdefrist in Familienstreitsachen
Zum Beginn der Frist zur Beschwerdeeinlegung in einer Familienstreitsache, wenn das den Beteiligten zugestellte Schriftstück vom verkündeten Beschluss abweicht (im Anschluss an BGH v. 11.3.2015 – XII ZB 572/13, FamRZ 2015, 1006 und BGH v. 10.7.2013 – XII ZB 411/12, FamRZ 2013, 1566 = FamRB 2013, 398).
BGH, Beschl. v. 8.4.2020 – XII ZB 432/19
Unzulässiger erneuter Antrag auf Auskunft in Beschwerdeinstanz des Zugewinnausgleichsverfahrens
Ist auf den Widerantrag auf Auskunft des auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommenen Ehegatten Auskunft erteilt worden und wurde zuletzt in erster Instanz nur noch über den allein gestellten Zahlungsanspruch streitig verhandelt und entschieden, kann der auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommene Ehegatte in der Beschwerdeinstanz nicht lediglich erneut auf Auskunft antragen, ohne sich konkret gegen die Zahlungsverpflichtung zu wehren.
BGH, Beschl. v. 18.3.2020 – XII ZB 380/19
Einklagbarkeit einer Pilgerfahrt nach Mekka als Brautgabe
Zur Rechtsnatur und zur Formbedürftigkeit eines kollisionsrechtlich nach deutschem Sachrecht zu beurteilenden Brautgabeversprechens.