Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 22.7.2020 – XII ZB 228/20
Erneute Anhörung des Betroffenen nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens auch bei Begutachtung während erster Anhörung
a) Auch wenn der Sachverständige den Betroffenen während der Anhörung begutachtet, ist der Betroffene nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens erneut anzuhören. Dazu ist ihm dieses rechtzeitig vor dem neuen Anhörungstermin zu überlassen (im Anschluss an BGH v. 27.5.2020 – XII ZB 582/19).
b) Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an BGH v. 15.5.2019 – XII ZB 57/19, FamRZ 2019, 1356).


BGH, Beschl. v. 9.7.2020 – V ZR 30/20
Wiedereinsetzung nach teilweiser VKH-Ablehnung für dem Anwaltszwang unterliegendes Rechtsmittelverfahren
Will eine Partei, deren Prozesskostenhilfeantrag für ein dem Anwaltszwang unterliegendes Rechtsmittelverfahren teilweise abgelehnt wurde, das Rechtsmittel auch insoweit einreichen, muss sie in dem Fall, dass ihr noch kein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, nach Ablauf der ihr zustehenden Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen und innerhalb der anschließend beginnenden Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO die versäumte Rechtsmitteleinlegung nachholen und Wiedereinsetzung in die versäumte Frist beantragen (Abgrenzung zu BGH v. 27.8.2019 – VI ZB 32/18, NJW 2019, 3727).

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.09.2020 12:09
Quelle: Verleg Dr. Otto Schmidt

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