Otto Schmidt Verlag

Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss zum 1.1.2021

Laut am 29.10.2020 vom Bundestag beschlossenem „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ wird das Kindergeld ab dem 1.1.2021 um 15 € erhöht. Das Kindergeld wird danach 219 € für das erste und zweite Kind, 225 € für das dritte Kind und 250 € ab dem vierten Kind betragen.

Dementsprechend wird auch der Kinderzuschlag (KiZ) zum 1.1.2021 deutlich erhöht: Er steigt von 185 € um 20 € auf bis zu 205 € pro Mo-nat pro Kind. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdie-nen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Diese Familienle-istung wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Außerdem werden die Eltern von den Kita-Gebühren befreit und haben diverse andere fi-nanzielle Vorzüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:
•    das Schulbedarfspaket mit 150 € pro Kind pro Schuljahr, das ab 2021 auf 154,50 € pro Jahr erhöht wird,
•    kostenlose Schülerfahrkarten,
•    kostenloses Mittagessen in Kita und Schule und
•    kostenlose Nachhilfe sowie
•    einen monatlichen Zuschuss von 15 € für die Teilnahme an Sport-, Musik- oder Kunstangeboten.

Um angesichts der anhaltenden Corona-Krise Familien mit kleinem Einkommen weiter zu unterstützen, wurde im Rahmen des Notfall-KiZ (s. dazu FamRB 2020, 169) die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis 31.12.2020 verlängert.

Der Unterhaltsvorschuss steigt 2021 ebenfalls. Durch die höhere Festlegung des Existenzminimums steigt auch der Unterhaltsvorschuss. Das Bundesjustizministerium wird dafür die Mindestunterhaltsverordnung für das Jahr 2021 ändern. In der Folge steigt für Kinder alleinerziehender Elternteile der Unter-haltsvorschuss ab dem 1.1.2021 um 9 bis 16 €. Kinder un-ter sechs Jahren erhalten dann monatlich bis zu 174 €, Kinder von sechs bis elf Jahren bis zu 232 € und Jugendli-che von zwölf bis 17 Jahren bis zu 309 €.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.11.2020 11:28
Quelle: BMFSFJ online

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