Otto Schmidt Verlag

Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Die Bundesregierung hat am 10.2.2021 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen, Verbände sowie andere am Prozessgeschehen Beteiligte, beispielsweise Sachverständige, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder speziell für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit beispielsweise auch Sozialverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbbände wird eine rechtliche Grundlage für ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen (§ 130a Abs. 4 Nr. 4 ZPO n.F. bzw. Parallelvorschriften in den anderen Verfahrensordnungen). Auf breiter Basis können diese Personengruppen damit Dokumente auf elektronischem Weg an die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden übersenden und auch umgekehrt elektronisch adressiert werden. Auf diese Weise werden Medienbrüche bei der elektronischen Aktenbearbeitung vermieden, Arbeitsabläufe optimiert und Verfahren effizienter.

Zum Regierungsentwurf kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.02.2021 12:59
Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 10.2.2021

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