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Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) auf den Weg gebracht. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit hätte ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1–4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Im Gesetzentwurf wird der Rechtsanspruch im SGB VIII geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von 8 Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal 4 Wochen – auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.

Nach dem Kabinettbeschluss ist ein zügiges Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, um eine Realisierung noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.05.2021 12:29
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ Nr. 31 v. 5.5.2021

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