Otto Schmidt Verlag

Vorläufig keine Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz (wir berichteten hier über die entsprechenden Pläne) ist für diese Legislaturperiode gescheitert.

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Diese ist nur erreichbar, wenn es eine Bereitschaft zum Kompromiss in der Sache gibt. Daran hat es am 7.6.2021 in der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Fraktionen gefehlt.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.06.2021 07:50
Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 7.6.2021

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