Otto Schmidt Verlag

OLG Oldenburg v. 19.4.2021 - 3 UF 138/20

Bruder zum Vaterschaftstest geschickt? Vaterschaft bei erneuter Begutachtung festgestellt

Wenn der Vater eines Kindes die Vaterschaft nicht anerkennt, kann die Vaterschaft gerichtlich geklärt werden. Über einen solchen Fall hatte das OLG Oldenburg zu entscheiden.

Der Sachverhalt:
Die Antragstellerin, eine junge Mutter, gab an, sicher zu sein, wer der Vater ihrer 2020 geborenen Tochter sei. Das AG holte ein DNA-Gutachten ein - mit klarem Ergebnis: Nach der für das Gutachten entnommenen Speichelprobe war eine Vaterschaft des Antragsgegners mangels Übereinstimmung der genetischen Merkmale ausgeschlossen.

Die Kindesmutter blieb bei ihrer Behauptung, nur der Antragsgegner könne der Vater sein. Die Antragstellerin äußerte die Vermutung, dass dieser zur Entnahme der DNA-Probe seinen Bruder geschickt haben könne. Die beiden sähen sich sehr ähnlich.

Das OLG ordnete die erneute Begutachtung an und gab daraufhin dem Antrag gab der Antragstellerin statt.

Die erneute Begutachtung war anzuordnen. Die Kindesmutter hatte bei der Probenentnahme anwesend zu sein und den Antragsgegner zu identifizieren. Das Ergebnis war eindeutig: Der Antragsgegner ist der Vater des Kindes. Dementsprechend war die Vaterschaft des Antragsgegners festzustellen. Die Akten werden darüber hinaus jetzt der Staatsanwaltschaft übersandt, die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Antragsgegner und seinen Bruder prüfen wird.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.07.2021 10:24
Quelle: OLG Oldenburg PM Nr. 24 vom 7.7.2021

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