Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 23.6.2021 – XII ZB 42/21
Erneute persönliche Anhörung des Unterzubringenden in Beschwerdeinstanz
Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht seine Entscheidung auf eine neue Tatsachengrundlage wie eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen stützt (im Anschluss an BGH v. 18.11.2020 – XII ZB 179/20, FamRZ 2021, 303).


BGH, Urt. v. 8.6.2021 – VI ZR 924/20
Berechnung des als Verdienstausfallschaden zu ersetzenden Steuerschadens bei Zusammenveranlagung
Ein erwerbstätiger verheirateter Geschädigter, der mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wird, kann von dem Schädiger, der ihm neben dem entgangenen Nettoverdienst die darauf anfallenden Steuern zu ersetzen hat, den Einkommensteuerbetrag ersetzt verlangen, der sich auf der Grundlage der Zusammenveranlagung ergibt (teilweise Aufgabe BGH v. 28.4.1970 – VI ZR 193/68, VersR 1970, 640).


BGH, Beschl. v. 2.6.2021 – XII ZB 126/21
Zur erneuten Anhörung im Unterbringungsverfahren nach ergänzender Stellungnahme des Sachverständigen
a) Stützt sich das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten auf eine neue Tatsachengrundlage, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, ist eine erneute Anhörung des Betroffenen grundsätzlich geboten (im Anschluss an BGH v. 7.12.2016 – XII ZB 32/16, FamRZ 2017, 477).
b) Dies gilt allerdings nicht, wenn der Sachverständige in seiner ergänzenden Stellungnahme nur seine bereits in dem ursprünglichen Gutachten niedergelegten Ausführungen wiederholt oder bestätigt.


BGH, Beschl. v. 12.5.2021 – XII ZB 587/20
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Unterbringungsverfahren
a) Wenn in einem Unterbringungsverfahren dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an BGH v. 14.10.2020 – XII ZB 146/20, FamRZ 2021, 145).
b) Der Gutachter in einer Unterbringungssache muss schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden sein (im Anschluss an BGH v. 16.9.2015 – XII ZB 250/15, FamRZ 2015, 2156).
BGH, Beschl. v. 12.5.2021 – XII ZB 587/20


BGH, Beschl. v. 14.4.2021 – XII ZB 527/20
Persönliche Anhörung des Betroffenen auch, wenn es nicht zur Betreuerbestellung kommt
Entschließt sich das Gericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht in einem Betreuungsverfahren zur Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens und will es dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen, muss es den Betroffenen grundsätzlich auch dann persönlich anhören, wenn es im Ergebnis des Verfahrens von der (erstmaligen) Bestellung eines Betreuers absehen oder eine bestehende Betreuung aufheben will (Fortführung BGH v. 15.1.2020 – XII ZB 438/19, NJW-RR 2020, 321 = MDR 2020, 499 und BGH v. 18.10.2017 – XII ZB 198/16, FamRZ 2018, 124).
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.07.2021 12:33
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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