Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
 

BGH, Beschl. v. 25.8.2021 – XII ZB 436/20
Ausnahmsweise Sachentscheidung durch Rechtsbeschwerdegericht in Betreuungssache
In einer Betreuungssache kann das Rechtsbeschwerdegericht ausnahmsweise auch dann in der Sache entscheiden, wenn die Beschwerde eines Beteiligten zwar zu Unrecht als unzulässig verworfen worden ist, das Beschwerdegericht die Sache aber auf die Beschwerde eines anderen Beteiligten vollständig aufgeklärt hat und diese entscheidungsreif ist (im Anschluss an BGH v. 4.9.2013 – XII ZB 87/12, FamRZ 2013, 1879 = FamRB 2014, 8 [Kemper]).


BGH, Beschl. v. 25.8.2021 – XII ZB 442/18
Sittliche Rechtfertigung der Adoption eines volljährigen Asylsuchenden
a) Für den Ausspruch einer Annahme als Kind muss die Identität des Anzunehmenden grundsätzlich feststehen; das gilt auch dann, wenn es sich dabei um einen Flüchtling handelt.
b) Zur sittlichen Rechtfertigung einer Volljährigenadoption.
c) Im Adoptionsverfahren bedarf es einer Anhörung der Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden nach Sinn und Zweck des § 193 FamFG nicht, wenn das Gericht bereits die sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen verneint und den Adoptionsantrag zurückweist.


BGH, Beschl. v. 11.8.2021 – XII ZB 18/21
Verfassungsgemäßheit der nur gemeinschaftlich möglichen Volljährigenadoption durch Ehepaar
Auch im Fall der Volljährigenadoption kann ein Ehepaar den Anzunehmenden – abgesehen von den Ausnahmen des § 1741 Abs. 2 Satz 3 und 4 BGB sowie des § 1766a Abs. 3 BGB – nur gemeinschaftlich annehmen, was verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.10.2021 12:38
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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