Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 29.9.2021 – XII ZB 495/20
Vollstreckbarerklärung Schweizer Urteils über güterrechtlichen Restanspruch
a) Grundsätzlich findet eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts in der Beschwerdeinstanz auch dann nicht statt, wenn die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte vom Rechtsmittelgericht zu prüfen ist (im Anschluss an BGH v. 20.9.2010 – XI ZR 57/08).
b) Hängt die Frage der örtlichen Zuständigkeit nicht von denselben Voraussetzungen ab, die für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte maßgebend sind, ist das Beschwerdegericht nach § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO an der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts gehindert (im Anschluss an BGH v. 17.3.2015 – VI ZR 11/14, NJW-RR 2015, 941).


BGH, Beschl. v. 15.9.2021 – XII ZB 9/21
Amtsermittlungspflichten zur Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten
a) Bei der Feststellung der Mittellosigkeit des Betroffenen muss das Gericht grundsätzlich ihm zustehende Unterhaltsansprüche sowie die Zahlungsbereitschaft der Unterhaltsschuldner ermitteln. Den Betreuer trifft dabei grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht.
b) Zur Überzeugungsbildung des Gerichts über eine im Ausland abgeschlossene Hochschulausbildung des Betreuers, wenn Urkunden darüber bei seiner Flucht aus dem Land verloren gegangen sind.


BGH, Beschl. v. 15.9.2021– XII ZB 161/21
Anforderungen an den Inhalt einer Beschwerdeentscheidung bei statthafter Rechtsbeschwerde (hier: Anordnung einer Kontrollbetreuung)
Eine Beschwerdeentscheidung muss, sofern gegen sie wie hier eine Rechtsbeschwerde statthaft ist, eine vollständige, klare Darstellung des Sachverhalts unter Anführung der Gründe, aus denen die entscheidungsrelevanten Tatsachen für erwiesen erachtet wurden oder nicht, sowie die Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt enthalten. Insoweit unterliegt auch die Wahrung der verfahrensrechtlichen Anforderungen der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht. (Rz. 4)


BGH, Beschl. v. 18.8.2021 – XII ZB 359/19
Sicherstellung der gleichwertigen Teilhabe der Ehegatten an in der Ehezeit erworbenen Anrechten (hier: öffentlich-rechtliche und kirchliche Zusatzversorgung)
Zur Frage, inwieweit die in § 44 Abs. 3 der Satzung der Evangelischen Zusatz-versorgungskasse (EZVK) vom 18. April 2002 in der Fassung der 16. Satzungs-änderung vom 10. Oktober 2018 (Amtsblatt der EKD 2019, 105) i.V.m. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die freiwillige Versicherung („EZVKPlus Tarif 2017“) enthaltene Regelung über die interne Teilung eines Anrechts aus der Pflichtversicherung in den Tarif der freiwilligen Versicherung das Gebot der gleichwertigen Teilhabe gemäß § 11 Abs. 1 VersAusglG gewährleistet.
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.10.2021 09:13
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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