Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 6.4.2022 – XII ZB 451/21
Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht
a) Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, muss es auch über die Betreuerauswahl entscheiden (im Anschluss an BGH v. 30.8.2017 – XII ZB 16/17, FamRZ 2017, 1866).
b) Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage – etwa ein neues Sachverständigengutachten – heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine neue persönliche Anhörung des Betroffenen (im Anschluss an BGH v. 6.10.2021 – XII ZB 205/20, FamRZ 2022, 227).


BGH, Beschl. v. 6.4.2022 – XII ZB 371/21
Erforderlichkeit der Anhörung im Beschwerdeverfahren bei amtsgerichtlich erst im Abhilfeverfahren nachgeholter Anhörung
a) Wird in einem Unterbringungsverfahren die nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, kann das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen (im Anschluss an BGH v. 22.9.2021 – XII ZB 93/21, FamRZ 2022, 135).
b) Daran ändert auch nichts, dass das Beschwerdegericht den ersten Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts im Hinblick auf die unterbliebene persönliche Anhörung des Betroffenen zu dem eingeholten psychiatrischen Gutachten aufgehoben und das Verfahren an das Amtsgericht zur Nachholung dieser Verfahrenshandlung zurückgegeben hat.


BGH, Beschl. v. 30.3.2022 – XII ZB 197/21
Anforderungen an länger als ein Jahr dauernde Unterbringung
Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll (im Anschluss an BGH v. 14.3.2018 – XII ZB 629/17, BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 und BGH v. 21.4.2021 – XII ZB 520/20, FamRZ 2021, 1242).


BGH, Beschl. v. 30.3.2022 – XII ZB 35/22
Anforderungen an länger als ein Jahr dauernde Unterbringung
Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950).
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.05.2022 11:59
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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