Otto Schmidt Verlag

Akuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 28.4.2022 – V ZB 4/21
Erwerb eines Miteigentumsanteils an vermietetem Grundstück durch Minderjährigen
a) Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück durch einen Minderjährigen führt gemäß § 566 BGB zu dessen Eintritt in den Mietvertrag auf Vermieterseite und ist deshalb für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.v. § 107 BGB (Fortführung von BGH v. 3.2.2005 – V ZB 44/04, BGHZ 162, 137 = FamRZ 2005, 1738 [LS] = NotBZ 2005, 156).
b) Dies gilt auch, wenn der Veräußerer den Miteigentumsanteil zuvor von dem Alleineigentümer des Grundstücks erworben hat, denn bei der Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück durch den bisherigen Alleineigentümer tritt der Erwerber gemäß § 566 BGB ebenfalls neben diesem in den Vertrag auf Vermieterseite ein.


BGH, Beschl. v. 13.4.2022 – XII ZB 162/21
Vergütung des Berufsbetreuers: besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse
a) Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, die gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG die Bewilligung einer erhöhten Vergütung rechtfertigen, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters. Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (im Anschluss an BGH v. 3.3.2021 – XII ZB 118/20, FamRZ 2021, 890).
b) Einer solchen Überprüfung hält die tatrichterliche Würdigung stand, wonach das von dem Betreuer absolvierte Studium an der Bayerischen Beamtenfachhochschule, Fachbereich Polizei, das er mit dem akademischen Grad „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“ abgeschlossen hat, eine Vergütung nach der Vergütungstabelle C nicht rechtfertigt.


BGH, Beschl. v. 13.4.2022 – XII ZB 267/21
Rechtliches Gehör für Betroffenen im Unterbringungsverfahren
a) Eine Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an BGH v. 30.9.2020 – XII ZB 327/20, FamRZ 2021, 144).
b) Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht vor der Anhörung bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an BGH v. 2.12.2020 – XII ZB 291/20, FamRZ 2021, 462).
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.06.2022 09:40
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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