Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.

BGH, Beschl. v. 20.7.2022 – XII ZB 81/22
Genehmigung der geschlossenen Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer
Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten voraus. Notwendig ist eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten. Dies setzt objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens voraus. Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (im Anschluss an BGH v. 24.5.2017 – XII ZB 577/16, FamRZ 2017, 1342 und BGH v. 12.5.2021 – XII ZB 109/21, MDR 2021, 1153).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.08.2022 12:47
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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