Otto Schmidt Verlag

Covid-19-Schutzgesetz

Am 16.9.2022 hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag schon am 8.9.2022 verabschiedet hatte (BT-Drucks. 20/2573, BR-Drucks. 433/22). Es ist bereits am gleichen Tag im Bundesgesetzblatt verkündet worden: BGBl. 2022 I, 1454. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen gelten vom 1.10.2022 bis 7.4.2023.

Für den Familienrechtler von Interesse sind die Regelungen zu pflegenden Angehörigen und den Kinderkrankentagen. Das Gesetz verlängert den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 1.10.2022 bis 7.4.2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.09.2022 12:56
Quelle: Bundesrat online v. 16.9.2022

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