Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Hefts, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 1.2.2023 – XII ZB 130/22
Anforderungen an die Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens im Unterbringungsverfahren
Wird das im Verfahren eingeholte Gutachten dem Betroffenen auf Empfehlung des Sachverständigen nicht ausgehändigt und sieht das Gericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe des Gutachtens an den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ab, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, muss ein Verfahrenspfleger bestellt, diesem das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht. (Rz. 6)


BGH, Beschl. v. 11.1.2023 – XII ZB 106/21
Notwendigkeit eines Einwilligungsvorbehalts
Ist zum effektiven Schutz des Betroffenen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich, ist eine Vorsorgevollmacht nicht ausreichend.


BGH, Beschl. v. 10.1.2023 – VIII ZB 41/22
Anwaltliches Verschulden an Fristversäumnis bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung
Zur Frage des Verschuldens eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis - hier Berufungseinlegung – bei Nichtbeachtung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.


BGH, Beschl. v. 14.12.2022 – XII ZB 342/22
Vergütung des als Betreuer bestellten Rechtsanwalts
Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt kann eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung gemäß § 1835 Abs. 3 i.V.m. § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, wenn und soweit sich die zu bewältigende Aufgabe als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstellt (im Anschluss an BGH v. 30.11.2022 – XII ZB 311/22).



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.02.2023 10:06
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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