Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Hefts, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 228/22
Wiedereinsetzung: Fehlende, zur Glaubhaftmachung erforderliche überwiegende Wahrscheinlichkeit für unerwartet aufgetretenen Hard- oder Softwarefehler
a) Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf einen vorübergehenden Funktionsausfall eines Computers gestützt, bedarf es näherer Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung (im Anschluss an BGH v. 17.5.2004 – II ZB 22/03, NJW 2004, 2525).
b) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von dem Beteiligten bzw. seinem Verfahrensbevollmächtigten verschuldet war (im Anschluss an BGH v. 6.4.2011 – XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972).


BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 483/21
Anwaltliche Fristenkontrollpflichten nach Ausscheiden der vormals sachbearbeitenden Rechtsanwältin
a) Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an BGH v. 29.6.2022 – XII ZB 9/22, FamRZ 2022, 1633 = FamRB 2022, 444 [Ahn-Roth]).
b) Dies gilt unabhängig davon, ob die Handakten des Rechtsanwalts in herkömmlicher Form als Papierakten oder wie hier als elektronische Akten geführt werden (im Anschluss an BGH v. 9.7.2014 – XII ZB 709/13, FamRZ 2014, 1624 = FamRB 2014, 378 [Ahn-Roth]).

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.04.2023 11:26
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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