Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
BGH, Beschl. v. 2.8.2023 – XII ZB 303/22
Zur Eignung des Vorsorgebevollmächtigten
a) Auch wenn das Verfahren nicht mit einer Betreuerbestellung endet, kann die Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG gebieten, den Betroffenen anzuhören und ein Sachverständigengutachten einzuholen (im Anschluss an BGH v. 13.2.2019 – XII ZB 485/18, FamRZ 2019, 736).
b) Dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können, setzt auch die Eignung des Bevollmächtigten dafür voraus, eine erhebliche Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen abzuwenden, wenn der Betroffene die Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann (Fortführung von BGH v. 7.8.2013 – XII ZB 671/12, FamRZ 2013, 1724).
BGH, Beschl. v. 2.8.2023 – XII ZB 96/23
Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei einwilligungsfreie Dauer übersteigendem Fristverlängerungsantrag
Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist von Amts wegen bei Versagung einer beantragten Fristverlängerung über den ohne Einwilligung des Gegners bewilligungsfähigen Zeitraum hinaus (im Anschluss an BGH v. 25.8.2021 – XII ZB 172/20, FamRZ 2021, 1988 = FamRB 2022, 24 [Ahn-Roth]).