Die Bundesregierung hat am 30.12.2011 den Entwurf eines Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetzes vorgelegt. (Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.01.2012 12:02)
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Ein behinderter Volljähriger kann nur dann Pflegekind i.S.v. § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG sein, wenn die Behinderung so schwer ist, dass der geistige Zustand dem typischen Entwicklungsstand einer minderjährigen Person entspricht. Aus weiteren Umständen wie etwa der Einbindung in die familiäre Lebensgestaltung, dem Bestehen erzieherischer Einwirkungsmöglichkeiten und einer über längere Zeit bestehenden und auf längere Zeit angelegten ideellen Beziehung muss zudem auf eine Bindung wie zwischen Eltern und ihren leiblichen Kindern geschlossen werden können. (Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.05.2012 11:45)