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Bundeskabinett beschließt Reform des Vormundschaftsrechts

Das Bundeskabinett hat am 25.8.2010 den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es insbesondere, den persönlichen Kontakt des Vormundes zu dem Mündel in der Vormundschaft zu stärken, um zukünftig Fällen von Missbrauch und Verwahrlosung besser begegnen zu können.

Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin sieht im Wesentlichen vor:

  • der Vormund soll in der Regel einmal im Monat persönlichen Kontakt mit dem Mündel aufnehmen
  • der Vormund hat die Pflicht, den Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten
  • die Aufsichtspflichten des Gerichtes werden ausgeweitet
  • die Berichtspflichten gegenüber dem Gericht werden ausgeweitet
  • das Jugendamt soll den Mündel vor Übertragung der Aufgaben des Vormundes auf einen Mitarbeiter bei der Amtsvormundschaft anhören
  • ein Amtsvormund soll höchstens 50 Mündel betreuen - und nicht mehr wie bislang bis zu 120 Kinder
  • unzureichende persönliche Kontakte werden als Grund für die Entlassung des Betreuers im Betreuungsrecht ausdrücklich genannt
  • Der letzte Punkt soll insbesondere verhindern, dass wegen der zum 1.7.2005 eingeführten pauschalen Vergütung der Berufsbetreuer der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreutem zu stark eingeschränkt wird, wie die Evaluation des Betreuungsrecht es nahelegt.

Hintergrund:
Unter Vormundschaft versteht man die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine minderjährige, unmündige Person (der sog. Mündel). Ein Gericht kann die Vormundschaft anordnen, wenn etwa die Eltern der Person verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde. Als Vormund können geschäftsfähige Personen, mehrere Personen - etwa ein Ehepaar -, das Jugendamt oder ein Verein berufen werden.

Auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) finden Sie den Regierungsentwurf zum Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts hier (pdf-Format).

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.10.2010 14:05
Quelle: BMJ PM vom 25.8.2010

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