Prozesskostenhilfebekanntmachung 2012
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die neuen Freibeträge im Recht der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe bekannt gegeben. Es handelt sich dabei um die ab dem 1.1.2012 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMJ finden Sie die Bekanntmachung - Stand 7.12.2011 - hier (pdf-Format).
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.01.2012 16:40
Quelle: BMJ online