Otto Schmidt Verlag

Referentenentwurf zum Internationalen Güterrecht

Das BMJV hat einen Referentenentwurf zur Durchführung der EuEheGüVO und der EuPartGüVO vorgelegt.

Der  Gesetzentwurf  enthält  die  zur  Durchführung  der  EuEheGüVO  und  der  EuPartGüVO erforderlichen Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen,  um  dem Verordnungsrecht  zur  Wirksamkeit  zu  verhelfen.  Hinsichtlich  der Anerkennung  und  Vollstreckung  von  Entscheidungen  folgt  der  Gesetzentwurf  dabei  der Grundkonzeption  des Auslandsunterhaltsgesetzes  vom  23.5.2011  (BGBl.  I  S. 898), das  zuletzt  durch  Artikel  5  des  Gesetzes  vom  20.11.2015  (BGBl.  I  S. 2018) geändert  worden  ist  (AUG), und des  Internationalen  Erbrechtsverfahrensgesetzes  vom  29.6.2015 (BGBl. I S. 1042 – IntErbRVG) als den beiden jüngsten Durchführungsgesetzen im  Bereich  der  justiziellen  Zusammenarbeit  in  Zivilsachen,  soweit  dort  noch  ein  Vollstreckbarerklärungsverfahren erforderlich ist.

Darüber  hinaus  klärt  der  Gesetzentwurf  im  Internationalen  Privatrecht  insbesondere,  in welchem Umfang ein Rückgriff auf das nationale Recht möglich  bleibt. Ferner ordnet der Entwurf  an,  dass  auf  Scheidungen,  die  nicht  in  den  sachlichen  Anwendungsbereich  der Rom  III-VO fallen,  deren  Kollisionsnormen  mit  den  nötigen  Anpassungen  entsprechende Anwendung finden.

Den Referentenentwurf finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.06.2018 17:55
Quelle: BMJV online

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