Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.

BGH, Beschl. v. 7.8.2019 – XII ZB 29/19
Erledigung der Hauptsache in Verfahren nach dem FamFG
a) In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (im Anschluss an BGH v. 22.11.2017 – XII ZB 578/16, FamRZ 2018, 198; BGH v. 8.5.2012 – II ZB 17/11, NJW-RR 2012, 997 und BGH v. 14.10.2010 – V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39).
b) Für eine Antragstellung nach § 62 Abs. 1 FamFG reicht es aus, wenn sich aus dem gesamten Vorbringen des Betroffenen konkludent das Begehren ergibt, die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahme überprüfen zu lassen.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.09.2019 13:04
Quelle: BGH online

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