Otto Schmidt Verlag

Kinderbonus auch in 2021

Am 3.2.2021 hat der Koalitionsausschuss entschieden, dass Familien – wie schon in 2020 – auch in 2021 einen Kinderbonus erhalten.

Letztes Jahr wurden durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl. 2020 I, 1512) 300 € gewährt, die in zwei Raten ausgezahlt wurden. Dieses Jahr wird als Zuschlag auf das Kindergeld „für jedes Kind, für das für den Monat Mai 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat Mai 2021 ein Einmalbetrag i.H.v. 150 € gezahlt. Ein Anspruch in Höhe des Einmalbetrags von 150 € für das Kalenderjahr 2021 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat Mai 2021, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.“ Dies sieht das 3. Corona-Steuerhilfegesetz (BT-Drucks. 19/26544) vor, das bereits am 26.2.2021 den Bundestag passiert hat (BR-Drucks. 188/21) und für kommenden Freitag, den 5.3.2021, auf der Tagesordnung der 1001. Bundesratssitzung steht. Wie schon 2020 soll eine Verrechnung mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag erfolgen, aber keine Anrechnung auf die Grundsicherung. Zu den unterhaltsrechtlichen Folgen s. Schürmann, FamRB 2020, 253.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.03.2021 08:53
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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