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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Inflationsausgleich für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um die finanzielle Mehrbelastung abzufedern, die ihnen infolge der Inflation entstanden ist.

Das sieht der Entwurf für ein Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, den die Bundesregierung heute auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz beschlossen hat (s. dazu bereits hier). Von der Sonderzahlung sollen Betreuungsvereine, selbständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer profitieren. Der Gesetzentwurf sieht daneben eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten.

Der Gesetzentwurf wird als Formulierungshilfe der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Zu dem auf den Internetseiten des BMJ veröffentlichten Gesetzentwurf kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.10.2023 10:58
Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 4.10.2023

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