Otto Schmidt Verlag

Mehr Teilzeitarbeit in den Freiwilligendiensten

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch den Weg frei gemacht für mehr Teilzeitarbeit in den Jugendfreiwilligendiensten und beim Bundesfreiwilligendienst. Mit den Stimmen aller Fraktionen stimmte der Ausschuss für den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Freiwilligenteilzeitgesetz (BT-Drucks. 20/9874; s. bereits Meldung v. 6.11.2023 zum RefE des Gesetzes) in geänderter Fassung.

Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde die geplante Obergrenze für die Höhe der Mobilitätszuschläge wieder aus dem Entwurf gestrichen. Zur Begründung führen die Fraktionen aus, dass davon auszugehen sei, dass die Einsatzstellen zusammen mit den Freiwilligen einen angemessenen Betrag vereinbaren werden. Außerdem wurde der Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz gestrichen. Stattdessen wird der Urlaubsanspruch der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienstgesetz geregelt. So sollen zum Beispiel Freiwillige bei einjähriger Vollzeittätigkeit 20 Tage Urlaub bekommen.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.04.2024 15:27
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 223 v. 10.4.2024

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