Otto Schmidt Verlag

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen muss bundesweit ein gutes Aufwachsen gesichert werden.

Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:
1. Die Einführung einer gesetzlichen bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder ermöglicht eine am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis unbegleitet einreisender ausländischer Kinder und Jugendlicher ausgerichtete Versorgung in Deutschland; Maßstab hierfür ist ein landesinternes und bundes-weites Verteilungsverfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Ju-gendlichen orientiert. Am Primat der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise an der Primärzuständigkeit des Jugendamtes für Erstversorgung, Unterbringung, Clearingverfahren sowie an der Inobhutnahme anschließende Hilfeleistungen für unbegleitete ausländische Minderjährige wird festgehalten.
2. Es wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ausländische Kin-der und Jugendliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch neh-men bzw. erhalten können.
3. Zur Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe werden die Erhebungen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, die sich auf unbegleitete ausländische Minderjährige sowie vorläufige Maßnahmen und Leistungen an diese beziehen, weiterentwickelt.
4. Die Altersgrenze, ab der Verfahrenshandlungen nach dem Aufenthalts-gesetz und dem Asylverfahrensgesetz vorgenommen werden können, wird von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Zum Gesetzentwurf kommen Sie hier

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.09.2015 18:16

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