Otto Schmidt Verlag


Gesetzgebung


Das BMJ hat am 6.3.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte veröffentlicht. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Amtsgerichte zu stärken und die Spezialisierung in der Justiz zur Förderung effizienter Verfahrensführungen auszubauen.

Das BMJ hat am 23.2.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der Gesetzentwurf dient der weiteren Digitalisierung des Beurkundungswesens. Ziel der Reform ist es Medienbrüche abzubauen. Hierdurch sollen insbesondere die Urkundsstellen entlastet werden.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat Eckpunkte für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Das neue Rechtsinstitut soll sich an Erwachsene richten, die jenseits von Ehe, Familie und Partnerschaft Verantwortung füreinander übernehmen und diese Beziehung rechtlich absichern wollen.

Dass Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, geschieht heutzutage immer mehr auch außerhalb von Ehe, Familie und Partnerschaften: zum Beispiel in Senioren-WGs, in Mehrgenerationenhäusern oder unter engen Freunden. Diese Verantwortungsgemeinschaft soll in einem neuen Gesetz geregelt werden. Hierfür schlägt das Eckpunktepapier folgende Regelungen vor:

Das BMJ hat am 22.12.2023 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten seit dem 1.1.2024.

Das BMJ hat am 16.1.2024 zwei Eckpunktepapiere zur Modernisierung des Familienrechts veröffentlicht. Eines betrifft eine Reform des Kindschaftsrechts mit Vorschlägen für neue Regeln im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht, das andere beinhaltet eine Reform des Abstammungsrechts.

Die Bundesregierung entlastet im neuen Jahr Mütter, Väter und Kinder, etwa durch einen höheren Kinderzuschlag, höhere Freibeträge, einen höheren Unterhaltsvorschuss und mehr Kinderkrankentage. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an.


Selbstständige berufliche Betreuer sowie Betreuungsvereine können in den Jahren 2024 und 2025 eine monatliche Sonderzahlung zum Inflationsausgleich geltend machen: Der Bundesrat stimmte am 15.12.2023 einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zu. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zum 1.1.2024 in Kraft treten.

Zum Jahresbeginn 2024 ergeben sich in der Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Der Beitragssatz bleibt stabil, die reguläre Altersgrenze steigt jedoch auf 66 Jahre. Die Altersgrenze für „Rente ab 63“ steigt und ebenso steigen die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen sowie die sog. Mini- und Midi-Jobs. Neurentner im Jahr 2024 müssen einen höheren Steueranteil hinnehmen.

Die 6. VO zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 29.11.2023 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Die diesjährige Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) hat am 10. November 2023 in Berlin stattgefunden.

Das Bundeskabinett hat am 1.11.2023 den Entwurf des Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Rahmenbedingungen für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und in den Jugendfreiwilligendiensten Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) verbessert.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ (BT-Drucks. 20/9044) vorgelegt, mit dem sie „den Erfordernissen eines Einwanderungslandes“ Rechnung tragen will. Dazu soll der Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert und zugleich ein Anreiz zur schnellen Integration geschaffen werden.

Die Bundesregierung will das Namensrecht anpassen (s. Meldung v. 28.8.2023). In einem dazu vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts“ (BT-Drucks. 20/9041) führt sie an, dass das geltende Namensrecht gerade im internationalen Vergleich „sehr restriktiv“ sei und „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien“ nicht mehr gerecht werde.

Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 %. Der Bundesrat stimmte am 20.10.2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Das Kabinett hat am 11.10.2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2024 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2022 betrug im Bundesgebiet 4,13 % und in den alten Bundesländern 3,93 %.

Der Kinderreisepass ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens v. 8.10.2023 abgeschafft.

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um die finanzielle Mehrbelastung abzufedern, die ihnen infolge der Inflation entstanden ist.

Die Bundesregierung hat am 4.10.2023 die Erste Verordnung zur Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung (1. JAktAVÄndV) beschlossen.

Das Bundeskabinett hat am 27.9.2023 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Dieser sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets durch die neue Leistung Kindergrundsicherung zu ersetzen.

Das BVerfGG sieht – anders als die anderen Verfahrensordnungen – eine verfahrensbezogene elektronische Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht bislang nicht vor. Um das Potential und die Chance, die die Digitalisierung für die elektronische Kommunikation mit der Justiz und für die Justiz bietet, auch für das Bundesverfassungsgericht zu nutzen, soll das Bundesverfassungsgericht in seinen verfassungsgerichtlichen Verfahren ebenfalls am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen.

Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 die vom BMJ vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat am 25.8.2023 ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Das Papier betrifft den Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt. Ziel ist es, eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern - und das Unterhaltsrecht fairer und weniger streitanfällig zu machen.

Die Bundesregierung hat am 23.8.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine Modernisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts vor: also des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.

Die Bundesregierung hat am 23.8.2023 den Entwurf für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (sog. Selbstbestimmungsgesetz) beschlossen. Das Selbstbestimmungsgesetz soll es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen.

Am 24.7.2023 hat das BMJ den Entwurf für ein Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vorgelegt.

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucks. 20/6604) zur Reform des UVG:

Das Bundeskabinett hat am 24.5.2023 den von dem BMJ vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten beschlossen.

Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht länger erforderlich sein. Dies sieht der Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag vor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 9.5.2023 veröffentlicht haben. Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.

Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht länger erforderlich sein. Dies sieht der Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag vor, den das BMFSFJ und das BMJ am 9.5.2023 veröffentlicht haben. Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.


BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 28.4.2023 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgrund zwischenzeitlich erfolgter gesetzlicher Änderungen und ergangener Rechtsprechung aktualisiert.

Das BMJ hat am 11.4.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts veröffentlicht. Der Entwurf sieht eine Modernisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts vor: also des Ehe- und Geburtsnamensrechts. Das geltende deutsche Namensrecht ist – gerade auch im internationalen Vergleich – sehr restriktiv. Es trägt der vielfältigen Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen vieler Familien nicht hinreichend Rechnung. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien deshalb eine Liberalisierung vereinbart.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den lange erwarteten Referentenentwurf zur zweiten Novelle der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) nunmehr vorgelegt. Es handelt sich um die zweite Novelle in gut zwei Jahren. Ziel dieser Initiative des Verordnungsgebers ist es, die Ausbildung zum Mediator/in besser auf die Anforderungen in der Praxis anzupassen.

Die neuen, ab 1.7.2023 geltenden Pfändungsfreigrenzen sind im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden:

Das BMJ hat die zum Teil seit mehr als 10 Jahren existierenden Formulare für die Zwangsvollstreckung umfassend überarbeitet.

Das BMJ hat am 22.12.2022 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten ab dem 1.1.2023.

Zur weiteren Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dabei geht es um verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Die 5. VO zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 30.11.2022 ist im BGBl. veröffentlicht: BGBl. 2022 I, 2130.

Am 25.11.2022 hat der Bundesrat in verkürzter Frist dem vom Bundestag beschlossenen Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Die bisher umfangreichste Reform des Wohngelds soll die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern.

Am 25.11.2022 hat der Bundesrat die vom Bundestag am 10.11.2022 beschlossenen (BR-Drucks. 577/22) Änderungen am Infektionsschutzgesetz durch das 2. Gesetz zur Änderung des IfSG (BT-Drucks. 20/3877, 20/3953) gebilligt, die Menschen mit Behinderung im Fall knapper intensiv-medizinischer Kapazitäten vor Benachteiligung bewahren sollen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 23.11.2022 hat die Finanzverwaltung ihre bisherigen Weisungen aktualisiert und an die neue Gesetzeslage angepasst.

Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Am 16.9.2022 hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag schon am 8.9.2022 verabschiedet hatte (BT-Drucks. 20/2573, BR-Drucks. 433/22). Es ist bereits am gleichen Tag im Bundesgesetzblatt verkündet worden: BGBl. 2022 I, 1454. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen gelten vom 1.10.2022 bis 7.4.2023.

Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 u.a. den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Zu den Maßnahmen im Einzelnen, soweit für den Familienrechtler von Interesse:


Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Mit dem Gesetz sollen u.a. auch Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.


Mit dem Bürgergeld-Gesetz bringt die Bundesregierung zentrale Regelungen zur Erneuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf den Weg. Änderungen bei den Regelbedarfen, Einkommensfreibeträgen, Weiterbildungsmöglichkeiten, im Eingliederungsprozess und bei den Anspruchsvoraussetzungen bilden die Schwerpunkte dieser großen Sozialreform.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) beschlossen. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wird das Gute-KiTa-Gesetz (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung v. 19.12.2018, BGBl. I, 2696) abgelöst, mit dem der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt hat. Um die Qualitätsentwicklung weiter zu stärken, werden mit dem KiTa-Qualitätsgesetz die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen.

Die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister, in die auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen werden, sind weitgehend funktionslos geworden und sollen durch Aufhebung der §§ 1558 bis 1563 BGB ersatzlos abgeschafft werden.

Das Bundeskabinett hat am 13.7.2022 den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Ziel des Entwurfs ist, junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, finanziell zu entlasten.

Durch das Selbstbestimmungsgesetz, das das zu wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ablöst, soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen geben. Dies soll zukünftig durch eine Erklärung vor dem Standesamt möglich sein. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht länger erforderlich sein. Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.

Für Spitzenpositionen in Europas Wirtschaft gilt von 2026 an eine Geschlechterquote. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament geeinigt.

Die neuen, ab 1.7.2022 geltenden Pfändungsfreigrenzen sind bekannt gemacht:

Um verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl zu erleichtern, haben das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder hilfreiche Tabellen ausgearbeitet.

Zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise soll auch im Jahr 2022 ein Kinderbonus gezahlt werden.

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I, 882) wird am 1.1.2023 das hierin neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft treten. In den §§ 23 ff. BtOG wird zur Sicherung einer einheitlichen Mindestqualität der beruflichen Betreuung ein Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer eingeführt, in dem die Bewerber für die Registrierung ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer und eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen haben. Gemäß den Verordnungsermächtigungen in § 23 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 BtOG hat das BMJ die Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Registrierung und zum Registrierungsverfahren im Wege einer mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassenden Rechtsverordnung festzulegen.

Der Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf beim strafrechtlichen Schutz von Kindern: Mit einem Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag vor, den Tatbestand der Entziehung Minderjähriger um den der Kindesentführung zu erweitern: BR-Drucks. 92/22 (Beschluss). Einen entsprechenden Entwurf hatte er bereits dem 19. Deutschen Bundestag zugeleitet, der diesen aber in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr behandelt hatte: BR-Drucks. 502/20 (Beschluss).

Am 11.3.2022 beschloss der Bundesrat, den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht BR-Drucks. 24/22 (Beschluss) in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Das Kabinett hat am 2.2.2022 eine Formulierungshilfe für das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf soll von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden.

Das BMJ hat am 25.1.2022 einen Referentenentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) veröffentlicht.

Das BMJ hat am 17.12.2021 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten ab dem 1.1.2022.

Die 4. VO zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 30.11.2021 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden: BGBl. 2021 I, 5066.

Das BMF hat am 8.11.2021 auf seiner Homepage ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl für Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind, veröffentlicht.

Am 15.11.2021 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen eines weiteren und letzten Online-Erfahrungsaustausches ein Diskussionspapier zu den Eckpunkten der geplanten Reform der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung vorgestellt. Die zuständige Referatsleiterin Dr. Larissa Thole kündigte außerdem für das kommende Frühjahr einen entsprechenden Referentenentwurf an, zu dem die eingebundenen Mediationskreise dann schriftlich Stellung nehmen können.

Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2020) turnusgemäß angepasst.

Göttinger Familienrechtlerinnen und Familienrechtler rufen die künftige Bundesregierung und den Bundestag zur alsbaldigen Modernisierung des Abstammungsrechts auf.

Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 (RBSFV 2022) v. 13.10.2021 ist verkündet: BGBl. 2021 I, 4674. Mit der VO werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 1.1.2022 sowie die Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die beiden im Kalenderjahr 2022 beginnenden Schulhalbjahre erhöht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 vorgelegt.

Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 6.9.2021 auf Änderungen am Ganztagsförderungsgesetz geeinigt.

Für alle Eltern von Kindern, die ab dem 1.9.2021 geboren werden, gelten zahlreiche Verbesserungen im Elterngeld. Ziel ist es laut BMFSFJ, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen - entsprechend den Wünschen und Vorstellungen von Eltern, insbesondere Vätern. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz (wir berichteten hier über die entsprechenden Pläne) ist für diese Legislaturperiode gescheitert.

Das Bundesjustizministerium hat die neuen, ab 1.7.2021 geltenden Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO bekannt gemacht:

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vorgelegt (Brüssel-IIb-VO).

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) auf den Weg gebracht. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit hätte ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1–4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Das Kinderkrankengeld soll berufstätigen Eltern ermöglichen, Lohnausfälle durch die häusliche Betreuung eines erkrankten Kindes auszugleichen. Eine neuerliche Erweiterung hat das Kabinett jetzt auf den Weg gebracht (s. zuletzt FamRB 2021, 45). Ein Anspruch auf das erweiterte pandemiebedingte Kinderkrankengeld besteht nicht nur dann, wenn das eigene Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist. Das gilt unter anderem dann, wenn die Schule, die Kita, oder auch die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen pandemiebedingt geschlossen ist, die Präsenzbetreuung untersagt ist oder einzelne Klassen oder Kitagruppen in Quarantäne sind.

Das BMJV hat am 24.3.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings“ beschlossen.

Am 3.2.2021 hat der Koalitionsausschuss entschieden, dass Familien – wie schon in 2020 – auch in 2021 einen Kinderbonus erhalten.

Anfang September 2020 hatte das BMJV den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts vorgelegt, dessen Ziel nicht eine umfassende Reform des VersAusglG, sondern lediglich dringende Nachjustierungen zu wichtigen Teilaspekten sind (wir berichteten FamRB 2020, 385). Nunmehr liegt der entsprechende Regierungsentwurf vor:

Das BMJV hat am 16.2.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings“ veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat am 10.2.2021 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften beschlossen.


Auf Veranlassung des BMAS sind die Jobcenter angewiesen worden, einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Distanzunterricht notwendig sind. Diese Kostenübernahme kommt mit Wirkung zum 1.1.2021 in Betracht und kann somit rückwirkend beim Jobcenter beantragt werden.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Durch bundeseinheitliche Regelungen soll mehr Rechtssicherheit für Stiftungen und Stifter geschaffen werden.

Das Elterngeld soll flexibler, partnerschaftlicher und einfacher werden – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühgeborene. Mit der heutigen 2. und 3. Lesung hat der Bundestag das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" beschlossen. Die Regelungen sollen zum 1.9.2021 in Kraft treten.

Der Text des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen soll ohne Änderungen des geltenden Rechts bereinigt werden.

Verschiedene Coronahilfen, die auch Familien betreffen bzw. den Familienrechtler interessieren, sind neu bzw. verlängert worden:

Die Bundesregierung hat am 20.1.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um.


Das BMJV hat am 28.12.2020 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten seit dem 1.1.2021.

Das Bundeskabinett hat am 2.12.2020 erneut den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) beschlossen (s. zuletzt FamRB 2017, 161). Damit soll das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, reformiert werden. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Ermächtigungsgrundlage für den Informationsaustausch zwischen den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften einerseits und den Jugendämtern andererseits ist § 17 Nr. 5 EGGVG. Hiernach ist die Übermittlung personenbezogener Daten zulässig, wenn die Kenntnis der Daten aus der Sicht der übermittelnden Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefährdung Minderjähriger erforderlich ist. Diese Ermächtigungsgrundlage ist defizitär: Gerichte und Staatsanwaltschaften sind lediglich ermächtigt, den Jugendämtern erhebliche Gefährdungen Minderjähriger zu melden und dies auch nur dann, wenn die Kenntnis der Daten aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Ohne Einblick in die familiären Verhältnisse werden Gerichte und Staatsanwaltschaften aber oft gar nicht beurteilen können, ob Maßnahmen der Jugendhilfe geboten sind.

Der Mindestunterhalt bildet die Berechnungsgrundlage sowohl für die von der Rechtsprechung entwickelte Düsseldorfer Tabelle als auch für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter.
 

Laut am 29.10.2020 vom Bundestag beschlossenem „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ wird das Kindergeld ab dem 1.1.2021 um 15 € erhöht. Das Kindergeld wird danach 219 € für das erste und zweite Kind, 225 € für das dritte Kind und 250 € ab dem vierten Kind betragen.

Der konkrete Betrag des Mindestunterhalts ist gemäß § 1612a Abs. 4 BGB alle zwei Jahre vom BMJV durch Rechtsverordnung neu festzulegen.

Der Bundesrat hat diverse Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag eingebracht:

Das BMJV hat am 21.10.2020 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Der Entwurf enthält folgende - an einigen Stellen leicht vom Referentenentwurf abweichende - Kernpunkte:


Die Bundesregierung hat am 16.9.2020 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts beschlossen (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021).

Das BMJV hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts vorgelegt. Die Länder, Verbände und Fachkreise haben die Möglichkeit, bis zum 1.10.2020 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

Das BMJV hat am 31.8.2020 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Der Entwurf enthält folgende Kernpunkte – u.a. unter 2. auch zur Qualifizierung der Familienrichterschaft und Verfahrensbeistände:

Folgende durch die Corona-Krise veranlasste Beschlüsse fasste der Koalitionsausschuss am 25.8.2020, soweit für den Familienrechtler von Interesse:

Die Bundesregierung hat am 1.7.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen.

Das BMJV hat am 23.6.2020 seinen Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts veröffentlicht. Mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhaben soll das aus dem Jahre 1896 stammende Vormundschaftsrecht an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden.

Im Zuge der Covid19-Pandemie haben viele Betriebe ihre Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt. Für schwangere Frauen und deren Arbeitgeber stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Einführung von Kurzarbeit auf die Höhe der Mutterschaftsleistungen hat.

Der Deutsche Bundestag hat am 28.5.2020 das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Adoptiv- wie Herkunftsfamilien besser zu begleiten, Adoptivkinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und die Adoptionsvermittlungsstellen zu stärken.

Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder zu Hause betreuen und deshalb nicht mehr arbeiten können, sollen weiter unterstützt werden.

Eltern sollen wegen der Corona-Krise keine Nachteile beim Elterngeld erleiden müssen: Der Bundesrat hat am 15.5.2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie haben auch zur Folge, dass eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen nicht mehr einhalten können, die für den Bezug des Elterngeldes vorgesehen sind. So werden Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (z. B. Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen während des Elterngeldbezugs. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit.

Art. 1 des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, sieht mit Wirkung vom 28.3.2020 zunächst bis zum Jahresende auch eine Entschädigungsregelung für Eltern, die wegen der notwendigen Kinderbetreuung während einer Pandemie Verdienstausfälle erleiden, im Infektionsschutzgesetz vor.

Das BMI und das BMJV haben ein Eckpunktepapier für eine Novellierung des deutschen Namensrechts veröffentlicht. Es handelt sich um die Ergebnisse der gemeinsam von beiden Ministerien 2018 eingesetzten Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten aus Justiz, Forschung und Verwaltung. In der Arbeitsgruppe wirkten der Richter am BGH Dr. André Botur (XII. Zivilsenat), Prof. Dr. Anatol Dutta (Universität München), Prof. Dr. Tobias Helms (Universität Marburg), Richter am VGH Matthias Hettich (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg), Verwaltungsdirektor Karl Krömer (Leiter des Standesamts Augsburg), Prof. Dr. Katharina Lugani (Universität Düsseldorf) sowie Prof. Dr. Claudia Mayer (Universität Regensburg) mit.

Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der Kinderzuschlag, kurz KiZ, ein wichtiger Baustein für Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes beschlossen (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG).

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen beschlossen. Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 eingeführt werden.

Der Bundesrat hat am 13.03.2020 einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach auch unverheiratete Paare künftig Stiefkinder adoptieren dürfen.

Der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz, BT-Drucks. 19/16718; s. bereits FamRB 2019, 461) sieht eine verbesserte Unterstützung und Beratung für alle an einer Adoption Beteiligten vor.

Am 9.1.2020 hat das BMJV den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen vorgestellt. Der Entwurf dient der Umsetzung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, gesetzlich klarzustellen, „dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“ (S. 21, Zeilen 797–799).

Das BMJV hat am 20.12.2019 mit Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozess-/Verfahrenskostenhilfe zu ermitteln. Die neuen Beträge gelten ab dem 1.1.2020.

Jeden Tag werden in Deutschland zehn Kinder adoptiert – seit 1990 mehr als 150.000. Die Zahl der Adoptionen betrug in 2018 3.733 (3.562 aus dem Inland und 176 aus dem Ausland). Mit zwei Gesetzentwürfen will die Bundesregierung die Möglichkeiten von Adoptionen und die Begleitung der daran beteiligten Familien verbessern.

In Deutschland werden nach wie vor Maßnahmen durchgeführt, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität von Personen gerichtet sind (sog. Konversionstherapien). Weder bei nicht heterosexuellen Formen der Sexualität noch bei der Trans- oder Intersexualität als solcher handelt es sich jedoch um eine Krankheit. Daher bedürfen sie auch keiner medizinischen Behandlung. Gleichwohl kommt es immer wieder zu Versuchen von Angehörigen des Gesundheitssystems sowie sonstiger Personenkreise, durch (vermeintlich) medizinisch, weltanschaulich oder religiös motivierte Maßnahmen eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität von Personen herbeizuführen. Bei den Zielgruppen handelt es sich dabei sowohl um Minderjährige als auch um Erwachsene.

Die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ haben sich auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt. Das BMJV wird diese jetzt prüfen und auswerten.

Kinderrechte sollen ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Die hierzu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nun ihre Arbeiten abgeschlossen und ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erbracht, so gehen Unterhaltsansprüche des Kindes gegen seinen barunterhaltspflichtigen Elternteil auf den UV-Träger über (gesetzlicher Forderungsübergang, § 7 Abs. 1 S. 1 UVG).

Der Bundesrat hat der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019) zugestimmt. Sie kann nun wie geplant in Kraft treten.

Die Regelsätze im Bereich der Grundsicherung (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) werden angehoben. Nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung (RBSFV) 2020, die am 18.9.2019 das Kabinett passiert hat, gelten ab dem 1.1.2020 folgende neue Regelbedarfsstufen:

 


Das Bundeskababinett hat am 9.10.2019 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2020 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2018) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden wie jedes Jahr auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die 2. VO zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gem. § 1612a Abs. 1 BGB wird zum 1.1.2020 angepasst.

Das BMJV hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien vorgelegt.

Das Bundeskabinett hat am 14.8.2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) auf den Weg gebracht.

Die EU erleichtert und beschleunigt das Verfahren zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Entscheidungen über die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigerklärung einer Ehe sowie über Fragen der elterlichen Verantwortung und die grenzüberschreitende Kindesentführung.

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 den Weg für die vom Bundestag beschlossene BAföG-Reform freigemacht. Das Gesetz muss jetzt noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es tritt stufenweise in Kraft. Die ersten Leistungsanpassungen sollen bereits zum bevorstehenden Schuljahres- bzw. Semesterbeginn erfolgen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in verschiedenen Entscheidungen Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt. Nun hat das BMJV einen Referentenentwurf zur Aufhebung des TSG und Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags vorgelegt.

Am 11.4.2019 ist die Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f ZPO v. 4.4.2019 (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019) im Bundesgesetzblatt – mit leicht erhöhten Freigrenzen – bekannt gemacht worden.

Mit der (1.) PKH-Bekanntmachung 2019 (BGBl. 2018 I, 2707) sind die neuen Freibeträge, die seit dem 1.1.2019 für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1 FamFG bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens zu berücksichtigen sind, bekannt gemacht worden (s. FamRB 2019, 45). Es ist nunmehr eine 2. PKH-Bekanntmachung 2019 v. 21.2.2019 (BGBl. I, 161) ergangen, die rückwirkend zum 1.1.2019 in Kraft getreten ist. Die darin bekanntgemachten Freibeträge weichen von denen der 1. PKH-Bekanntmachung 2019 geringfügig nach oben ab.

Das BMJV hat am 13.3.2019 einen Diskussionsteilentwurf zur Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht. Damit soll den gesellschaftlichen Änderungen in diesem Bereich Rechnung getragen werden. Ziel ist ein Abstammungsrecht, das für herkömmliche und neuere Familienkonstellationen unter Berücksichtigung der modernen Fortpflanzungsmedizin ein angemessenes Regelungsgefüge bereithält. Grundlage des Entwurfs ist die Tätigkeit eines Expertenarbeitskreises gewesen, den das BMJV bereits im Jahr 2015 eingerichtet hatte und der seine Ergebnisse im Jahr 2017 vorgelegt hat (s. dazu FamRB 2017, 287).

Durch entsprechende Änderungen des BFDG und des JFDG sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren den Jugendfreiwilligendienst oder den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren können.

Die Bundesregierung (BR-Drucks. 71/19) bzw. die Fraktionen der CDU/CSU und SPD (BT-Drucks. 19/7693) haben den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vorgelegt.

Im Anschluss an unseren Bericht zum aktuellen Gesetzgebungsstand im Familienrecht  in FamRB 2018, 421 informieren wir Sie nunmehr über die bislang erfolgten Verkündungen im Bundesgesetzblatt:

Die in den §§ 4 und 5 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) festgelegte Pauschalvergütung der beruflichen Betreuer (selbständige Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer) ist seit ihrer Einführung zum 1.7.2005 unverändert geblieben.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) vorgelegt.

Das BMJV hat am 19.12.2018 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten seit dem 1.1.2019.

Die Regelsätze im Bereich der Grundsicherung (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) werden angehoben. Nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung (RBSFV) 2019 gelten ab dem 1.1.2019 folgende neue Regelbedarfsstufen:

Die 19. Legislaturperiode hat auch im Familienrecht an Fahrt aufgenommen. Hier finden Sie die aktuellen Gesetzgebungsvorhaben.

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der PStV werden die dortigen Regelungen an das am 20.7.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts angepasst.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen.

Seit dem 3.9.2018 besteht wieder eine Nutzungspflicht hinsichtlich des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Die im Secunet-Gutachten festgestellten betriebsverhindernden Sicherheitslücken (dazu Möllers/Hessel, CR 2018, 413) sollen beseitigt sein. Zum 1.1.2018 war aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie eine gesetzliche Regelung zur sog. passiven Nutzungspflicht geschaffen worden. Wie kann der Weg in den Routinebetrieb mit dem beA verlaufen?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass der Standesbeamte neben den bereits vorgesehenen Varianten (weiblich/männlich) die Angabe "divers" eintragen kann.

Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (kurz: DA-KG) wurde auf den Stand 2018 geändert. Darauf weist das BZSt in seiner Nachricht vom 14.8.2018 hin. Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen.

Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 ist im BGBl verkündet worden.

Das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist im BGBl verkündet worden.

Im vom BMJV vorgelegten Referentenentwurf zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgern ist eine Modernisierung des Internationalen Adoptionsrechts vorgesehen.
 

Das BMJV hat einen Referentenentwurf zur Durchführung der EuEheGüVO und der EuPartGüVO vorgelegt.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu konzeptionellen Angleichungen im Familienrecht vorgelegt, die durch die gesetzliche Neuregelung der gleichgeschlechtlichen Ehe notwendig geworden sind.

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien beschlossen.
 

Am 2.2.2018 wurde der Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben Evaluierung der FGG-Reform im BMJV übergeben. Mit dem Forschungsvorhaben wurde die am 1.9.2009 in Kraft getretene FGG-Reform evaluiert.

Das BMJV hat am 22.12.2017 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten seit dem 1.1.2018.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 23.10.2017 hat die Finanzverwaltung das Anwendungsschreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG neu gefasst.

News
Der Gesetzgeber war zum Ende der 18. Legislaturperiode im Familienrecht und seinen Nebengebieten noch einmal sehr aktiv. Die wichtigsten Gesetze - überwiegend in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause verabschiedet und zu einem großen Teil auch bereits verkündet - sind in diesem Beitrag zusammengefasst.

Die Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4.7.2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz offiziell übergeben. Der Arbeitskreis war eingesetzt worden, um im Hinblick auf die zunehmende Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen.

Der Bundestag hat Regelungen zur Verhinderung der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung beschlossen.

Mehrere Länder wollen eine Entschließung des Bundesrats zur Erarbeitung eines neuen Gesetzes zur Selbstbestimmung bei der Geschlechteridentität (Intersexualität, Transsexualität) herbeiführen.

Der Bundestag hat am 30.6.2017 den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts unverändert angenommen. Am 7.7.2017 hat das Gesetz nun auch den Bundesrat passiert; ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde nicht gestellt.

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige vorgelegt (COM[2017] 253 final). Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets, das darauf abstellt, durch verbesserte Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben der Unterrepräsentation von Frauen im Berufsleben zu begegnen.


Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) vorgelegt.

Der Finanzausschuss empfiehlt, Kindergeld nur noch für 6 Monate rückwirkend zu zahlen.

Ehen Minderjähriger werden zunehmend kritisch gesehen, weil eine zu frühe Eheschließung das Wohl der Minderjährigen   und  ihre Entwicklungschancen beeinträchtigen kann. Hinzu kommt, dass in der jüngeren Vergangenheit vermehrt minderjährige bereits verheiratete Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind.  Ziel ist es daher, Rechtsklarheit zu schaffen und betroffene Minderjährige zu schützen.

Der am 12.4.2017 vom Bundeskabinett vorgelegte Gesetzentwurf sieht Verbesserungen beim Kinderschutz, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung der Pflegekinder und ihrer Familien sowie die inklusive Betreuung in Kitas vor. Die Bundesregierung hat den GesE am 21.4.2017 dem Bundesrat vorgelegt.


Das Bundesfinanzministerium hat am 10.2.2017 den Entwurf eines "Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen" vorgelegt.

Ehegatten und Lebenspartner sollen sich bei Unfall oder schwerer Krankheit künftig automatisch vertreten dürfen. Die Bundesregierung trägt eine entsprechende Initiative des Bundesrates (BT-Drucks. 18/10485) mit.

Ab 1.7.2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben.


Das Kabinett hat am 8.2.2017 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes beschlossen. Hinterbliebene sollen künftig im Sinne einer Anerkennung ihres seelischen Leids wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen von dem hierfür Verantwortlichen eine Entschädigung verlangen können.

Der vom Bundesrat vorgelegte "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten" sieht für diese beiden Bereiche für eine begrenzte Zeit eine gesetzliche Annahme der Bevollmächtigung zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern für den Fall vor, dass der vertretene Ehegatte bzw. Lebenspartner weder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat (§ 1358 BGB neu).

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und Führung eines bundesweiten Samenspenderregisters geschaffen werden.

Das BMJV hat am 12.12.2016 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten seit dem 1.1.2017.

Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten.

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten. Alleinerziehende sollen ohne Begrenzung der Bezugsdauer und auch für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten.

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Kindern sollen nicht mehr ohne richterlichen Beschluss erlaubt sein.

Der Bundesrat hat am 23.9.2015 ein Gesetz zur Reform des Sachverständigenrechts gebilligt, der Bundestag im Juli verabschiedet hatte. Demzufolge sollen künftig nur noch besonders qualifizierte Sachverständige familiengerichtliche Gutachten erstellen dürfen.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 22.9.2016 Einigung in Sachen  Reform der Erbschaftsteuer erzielt. Der Einigungsvorschlag wird nun dem Bundestag zugeleitet. Nachdem dieser ihn umgesetzt hat, befasst sich der Bundesrat mit dem geänderten Gesetz.

Die Sätze für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II - ALG II) und für die Sozialhilfe nach dem SGB XII steigen zum 1.1.2017. So wird der Regelsatz für Alleinstehende von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat erhöht. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren steigt um 21 Euro. Ein entsprechendes Gesetz hat das Bundeskabinett jetzt auf den Weg gebracht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 5.9.2016 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. Der Entwurf legt die verschiedenen Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenzen sowie die Bezugsgröße in der Sozialversicherung fest. Er muss noch von der Bundesregierung beschlossen werden und bedarf sodann der abschließenden Zustimmung des Bundesrats.

Das Bundeskabinett hat am 31.8.2016 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes beschlossen.

Die Europäische Kommission hat Korrekturen der EU-Vorschriften zum Schutz von Kindern im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung in Bezug auf Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesentführung vorgeschlagen. Dazu gehören kürzere Fristen für den Abschluss von Verfahren und die Vermeidung der hohen Kosten, die gewöhnlich im Zusammenhang mit solchen Verfahren anfallen. Außerdem soll das Wohl des Kindes stets Berücksichtigung finden.

Die Europäischen Güterrechtsverordnungen VO (EU) 2016/1103 sowie VO (EU) 2016/1104 sind im Rahmen einer sog. Verstärkten Zusammenarbeit am 28.7.2016 in Kraft getreten. Geltungsbeginn ist aber für die meisten und wichtigsten Regelungen erst der 29.1.2019 (jew. Art. 70). Die Verordnungen gelten für die Güterstände von Ehepaaren oder eingetragenen Partnern mit grenzüberschreitendem Hintergrund (d.h. Paare, die unterschiedliche EU-Staatsbürgerschaften haben und/oder Güter in einem anderen EU-Mitgliedstaat besitzen).

Das Bundeskabinett hat am 13.7.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen beschlossen. Ein tatsächlicher Erfolgseintritt, wie er bislang Voraussetzung der Ahndung ist, soll zukünftig nicht länger notwendig sein.

Zum 1.8.2016 tritt die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft. Die Fortbildung zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher wird dann besser unterstützt. Nicht nur die Fördersätze steigen, sondern auch die Zuschüsse und Freibeträge. Zudem können erstmals auch Bachelorabsolventen "Meister-BAföG" erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.

CDU, CSU und SPD haben am 20.6.2016 eine Einigung über die Erbschaftsteuerreform erzielen können und damit den Weg für einen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Deutschen Bundestag und im Bundesrat freigemacht. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) eine Frist bis zum 30.6.2016 gesetzt, eine Neuregelung im Hinblick auf die mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar gehaltenen §§ 13a, 13b ErbStG zu treffen.

Das EU-Parlament hat eine von der Kommission vorgeschlagene Verordnung angenommen, die dafür sorgen soll, dass sich die Kosten und Formalitäten für Bürger verringern, die eine öffentliche Urkunde in einem anderen EU-Land vorlegen müssen.

Das Bundeskabinett hat am 4.5.2016 den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser zu schützen und das aus dem Jahr 1952 stammende Mutterschutzgesetz (MuSchG) an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Die Europäische Kommission hat am 2.3.2016 Vorschläge zur Klärung des auf eheliche Güterstände und auf Güterstände eingetragener Partnerschaften anzuwendenden Rechts vorgelegt.

Der Entwurf greift Anregungen der Gesetzesanträge der Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen (BR-Drucks. 193/14 und 193/1/14) nach einer Erweiterung des § 238 StGB auf, geht aber aufgrund weiter gehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarfs darüber hinaus.

Das BMJV hat am 8.12.2015 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten seit dem 1.1.2016.

Der Entwurf sieht vor, die Beteiligungsrechte der Parteien bei der Auswahl des Sachverständigen zu stärken und eine möglichst breite Entscheidungsgrundlage für das Gericht zu schaffen, indem gesetzlich normiert wird, dass in der Regel eine Anhörung der Parteien bzw. Beteiligten vor der Ernennung eines Sachverständigen zu erfolgen hat.

Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung v. 29.7.2009 (BGBl. I, 2258) ist das BMJV ermächtigt worden, Formulare für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher nach § 753 Abs. 3 ZPO verbindlich einzuführen.

Künftig sollen nach dem Bundesrat auch gleichgeschlechtliche Personen die Ehe eingehen können. Dazu hat er am 25.9.2015 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die hierfür notwendigen Änderungen im BGB (Ergänzung des § 1353 BGB) vorsieht.

Der Gesetzentwurf (BT-Drucks. 18/5918) sieht vor, die rechtlichen Grundlagen in Hinblick auf den Mindestunterhalt, das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und verschiedene Regelungen im Auslandsunterhaltsgesetz zu überarbeiten.

Die Bundesregierung hat am 16.9.2015 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG beschlossen.


Das Bundeskabinett hat am 12.8.2015 den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Das Gesetz soll am 1.1.2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1.1.2017 wirksam werden.

Unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen muss bundesweit ein gutes Aufwachsen gesichert werden.

Entschließung des Bundesrates v. 12.6.2015: "Ehe für alle - Entschließung für
eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen
Paaren"

Der Bundesrat hat am 10.7.2015 dem Gesetz zugestimmt, mit dem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und der Steuertarif nach rechts verschoben wird. Damit wird die in den Jahren 2014 und 2015 entstandene kalte Progression vollständig abgebaut. Zugleich werden mit dem Gesetz der Kinderfreibetrag, das Kindergeld, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Kinderzuschlag für Geringverdiener angehoben.

Die Bundesregierung hat am 8.7.2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die BVerfG-Rechtsprechung beschlossen. Das BVerfG hatte in seinem Urteil vom 17.12.2014 (Az.: 1 BvL 21/12) die bestehenden Verschonungsregelungen für betriebliches Vermögen zwar grundsätzlich für geeignet und erforderlich gehalten. Es befand die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen jedoch teilweise mit Art, 3 Abs. 1 GG für unvereinbar.

In einigen Vorschriften vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts, aber auch des sonstigen öffentlichen Rechts, werden Ehe und Lebenspartnerschaft unterschiedlich behandelt, ohne dass dafür ein überzeugender Grund ersichtlich wäre. Der Gesetzentwurf will in derartigen Vorschriften die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellen, um die Rechtsordnung zu vereinheitlichen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von Vorschriften von geringerer praktischer Bedeutung.

Der Entwurf sieht vor, die Beteiligungsrechte der Parteien bei der Auswahl des Sachverständigen zu stärken und eine möglichst breite Entscheidungsgrundlage für das Gericht zu schaffen, indem die obligatorische Anhörung der Parteien bzw. Beteiligten vor der Ernennung eines Sachverständigen ausdrücklich gesetzlich normiert wird. Zudem hat der Sachverständige zur Gewährleistung der Neutralität unverzüglich zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die geeignet sind, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen, und diese dem Gericht unverzüglich mitzuteilen.

Der Entwurf bündelt drei Vorhaben zur Änderung von Gesetzen und Verordnungen auf dem Gebiet des Unterhalts- und des Unterhaltsverfahrensrechts.

Am 1.5.2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Das Gesetz hat zum Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen.

Ab 1.7.2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.

Das Bundeskabinett hat am 25.3.2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1.1.2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1.7.2016 anzuheben.

Zum Gesetzentwurf kommen Sie hier.

Das BMF hat Anfang März den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vorgelegt.

Zum 1.7.2014 sind eine Reihe Gesetze in Kraft getreten, u.a. das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner sowie das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Ein kurzer Überblick über die Neuregelungen.

Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des BVerfG vorgelegt. Der Entwurf setzt den noch verbliebenen Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern um.

Das Bundeskabinett hat am 12.3.2014 die Gleichstellung von Lebenspartnern bei der Sukzessivadoption beschlossen. Der Entwurf soll einen vom BVerfG festgestellten verfassungswidrigen Zustand beseitigen.

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I, 795) ist zum 19.5.2013 in Kraft getreten. Die neuen Regeln erleichtern unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder.

Einstimmig hat der Bundestag am 18.4.2013 einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung von Art. 98a GG (Drs. 17/1468) auf Empfehlung des Rechtsausschusses abgelehnt. Damit sollte es Notaren ermöglicht werden, neben ihren Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege klassische Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übernehmen.

Der Bundestag hat am 31.1.2013 das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge verabschiedet. Die Neuregelung des Sorgerechts soll unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder erleichtern.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 1.2.2013 zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters Stellung bezogen. Die Neuregelungen sehen vor, dass der leibliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind dann erhält, wenn er ein nachhaltiges Interesse an seinem Kind gezeigt hat und wenn der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient.

Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2258) treten zum 1.1.2013 weitreichende Änderungen für die Beitreibung von offenen Forderungen in Kraft. Die MDR (Zeitschrift für die Zivilrechtspraxis) hat in ihren aktuellen Ausgaben in zwei Beiträgen relevante Eckpunkte der Reform aufgegriffen:

Das Bundeskabinett hat am 7.11.2012 den Entwurf einer Formulierungshilfe zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme beschlossenen. Danach können psychisch Kranke künftig unter engen Voraussetzungen auch dann ärztlich behandelt werden, wenn ihnen die Fähigkeit zur freien Willensbildung fehlt.

Das Bundeskabinett hat am 4.7.2012 den Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern beschlossen. Die Neuregelung soll ein gemeinsames Sorgerecht für Unverheiratete auf einfachem und unbürokratischem Weg ermöglichen, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 29.5.2012 einen Referentenentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters an die Länder und Verbände versandt. So soll der biologische, leibliche Vater erstmals ein Umgangsrecht mit seinem Kind erhalten, auch wenn er bislang keine enge soziale Bindung aufgebaut hat.

Die Bunderegierung hat am 23.5.2012 den Gesetzentwurf zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts beschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die für die Durchführung dieses Übereinkommens erforderlichen Anpassungen des Auslandsunterhaltsgesetzes (AUG). Mit dem AUG ist bereits die EG-Unterhaltsverordnung durchgeführt worden.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 2.4.2012 einen Referentenentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern an die Länder und Verbände mit der Bitte um Stellungnahme versandt. Die Neuregelung soll ein gemeinsames Sorgerecht für Unverheiratete auf einfachem und unbürokratischem Weg ermöglichen, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 8.6.2012 bekannt gegeben, dass die EU-Erbrechtsverordnung vom Rat der EU-Justizminister angenommen wurde. Die Verordnung wird im Laufe des Jahres 2015 zur Anwendung kommen und zwar in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien.

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR-Kostenhilfegesetz - EGMRKHG) bekannt gegeben. Schließlich geht es z.B. bei einem Rechtsstreit über das Umgangsrecht des Vaters nicht nur um dessen Menschenrechte, sondern auch um die des Kindes und der Mutter, bei der das Kind lebt.

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts bekannt gegeben. Der Entwurf soll die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) sowie die Beratungshilfe effizienter gestalten.

Die Bundesregierung hat am 30.12.2011 den Entwurf eines Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetzes vorgelegt.

Die Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters (Testamentsregister-Verordnung – ZTRV) vom 11. Juli 2011 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
BGBl 2011 I, 1386.

Das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 29.6.2011 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden: BGBl. 2011 I, 1306.