Sicherung von künftigen Entschädigungs- und Anerkennungsleistungen von trans- und intergeschlechtlichen Personen
Die Bundesregierung hat am 4.10.2023 die Erste Verordnung zur Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung (1. JAktAVÄndV) beschlossen.
Die Bundesregierung plant Entschädigungs- bzw. Anerkennungsleistungen für trans- und intergeschlechtliche Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind. Mit der heute beschlossenen Änderungsverordnung wird die Aussonderung von gerichtlichen Akten zu Verfahren nach dem Transsexuellengesetz zunächst bis Ende 2030 ausgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass auch in länger zurückliegenden Fällen der Nachweis der Betroffenheit mittels Zugriffs auf diese Akten möglich bleibt.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
zum auf den Internetseiten des BMJ veröffentlichten Verordnungsentwurf kommen Sie hier.