Otto Schmidt Verlag


Nachrichten


OLG Hamm v. 6.2.2024 - 4 UF 169/23
Kann dem dringenden Handlungsbedarf auch mit dem Feststellen des Ruhens der elterlichen Sorge gem. § 1674 Abs. 1 BGB und der Einrichtung einer Vormundschaft gem. § 1773 Abs. 1 BGB Genüge getan werden, stellt dies im Vergleich zum Entzug der elterlichen Sorge das mildere Mittel dar. Gem. § 1674 Abs. 1 BGB ruht die elterliche Sorge, wenn das Familiengericht feststellt, dass die Eltern auf längere Zeit die elterliche Sorge tatsächlich nicht ausüben können.

OLG Hamm v. 9.1.2024 - 4 WF 156/23
Zwar spricht der Wortlaut des § 87 Abs. 2 FamFG nur von der Zustellung des Beschlusses und erwähnt den Vergleich als Vollstreckungstitel nicht. Der Wortlaut des § 87 Abs. 2 FamFG ist aber aufgrund eines gesetzgeberischen Versehens zu eng gefasst und die Norm daher analog auch auf gerichtlich protokollierte Vergleiche anzuwenden.

BGH v. 20.3.2024 - XII ZB 506/23
Der verfahrenskostenhilfebedürftige Rechtsmittelführer ist auch dann unverschuldet an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels gehindert, wenn er ein wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel eingelegt und dafür Verfahrenskostenhilfe beantragt hat. Das Rechtsmittelgericht hat auch in diesem Fall zunächst über die beantragte Verfahrenskostenhilfe zu entscheiden, bevor es das Rechtsmittel als unzulässig verwirft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10.1.2024 - XII ZB 510/23, MDR 2024, 391). Der BGH hat sich vorliegend auch mit der Verpflichtung des Beschwerdegerichts befasst, den Beschwerdeführer darauf hinzuweisen, dass der von ihm gestellte Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde unvollständig ist und er innerhalb der Beschwerdefrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck einreichen müsse (im Anschluss an BGH Beschluss vom 27.8.2019 - VI ZB 32/18, FamRZ 2019, 2015).

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LG Lübeck v. 13.12.2023 - 6 O 206/22
Im Streit um das Erbe hatte das LG Lübeck den Willen der Verstorbenen zu ermitteln. Dabei bezog es ein maschinell geschriebenes Dokument in die Auslegung des letzten Willens mit ein. Das maschinell geschriebene Dokument stelle zwar selbst kein gültiges Testament dar, könne aber zur Interpretation des handschriftlichen Testaments herangezogen werden.

Aktuell im FamRB
Neben der Umgangspflegschaft (s. dazu den ersten Teil des Beitrags Vogel, FamRB 2023, 510) und der Umgangsbestimmungspflegschaft (s. dazu den zweiten Teil des Beitrags Vogel, FamRB 2024, 79) behandelt der dritte Teil des Beitrags die Umgangsbegleitung. Es geht zunächst um die Regelung dieses Rechtsinstituts im BGB. Ausführungen zur Umgangsbegleitung im Kontext des SGB VIII folgen im vierten und letzten Teil des Beitrags.

LG Gera v. 7.3.2024 - 7 T 336/23
Auch bei der Kündigung einer Wohnung ist nur ausnahmsweise den Wünschen des Betreuten nicht zu entsprechen, soweit die Person des Betreuten oder dessen Vermögen hierdurch erheblich gefährdet würde und der Betreute diese Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann oder dies dem Betreuer nicht zuzumuten ist, § 1821 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1833 Abs. 1 S. 1 BGB.

OLG Frankfurt a.M. v. 28.3.2024 - 1 UF 160/23
Die Annahme der Trennung der Eheleute erfordert ein der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung. Verbleibende Gemeinsamkeiten in Form gemeinsamer Mahlzeiten, der Vornahme von Erledigungen und Einkäufen für den anderen stehen der Trennung nicht entgegen, wenn sie sich als unwesentlich darstellen. Dies gilt auch für einen freundschaftlichen, anständigen und vernünftigen Umgang der Ehegatten miteinander, insbesondere, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben. Das OLG Frankfurt a.M. hat der Beschwerde einer Ehefrau auf Feststellung eines früheren Trennungszeitpunkts Recht gegeben.

OLG Stuttgart v. 8.4.2024 - 15 WF 16/24
Zwar ist der Senat der Ansicht, dass es im Rahmen des Umgangsverfahrens nicht darauf ankommen kann, ob es sich um Umgangsverfahren vor und nach Rechtskraft der Scheidung handelt, da der Verordnung ein weiter Begriff „desselben Anspruchs“ zugrunde liegt. Allerdings besteht eine vorrangige Zuständigkeit polnischer Gerichte weder aus den nationalen polnischen Zuständigkeitsvorschriften noch aus der erlassenen Sicherungsverfügung.

BGH v. 6.3.2024 - XII ZB 159/23
Der BGH hat sich vorliegend mit den Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft befasst (im Anschluss an BGH v. 3.2.2016 - XII ZR 29/13, FamRZ 2016, 965). Für das Zustandekommen einer solchen Ehegatteninnengesellschaft durch konkludenten Vertragsschluss kommt es maßgeblich darauf an, welche Zielvorstellungen die Ehegatten mit einer Vermögensbildung verfolgen, insbesondere ob sie mit ihrer Tätigkeit einen über die bloße Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck erreichen wollen, und ob ihrem Tun die Vorstellung zugrunde liegt, dass das gemeinsam geschaffene Vermögen wirtschaftlich betrachtet nicht nur dem formal Berechtigten, sondern auch dem anderen Ehegatten zustehen soll.

OLG Frankfurt a.M. v. 1.2.2024 - 1 UF 75/22
Ein Kennenlernen über eine Dating-Plattform allein begründet keine schwerwiegenden Zweifel gegen die gesetzliche Vaterschaftsvermutung wegen Verdachts des Mehrverkehrs.

BVerfG v. 9.4.2023 - 1 BvR 2017/21
Die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern i.S.v. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und können sich auf das Elterngrundrecht ebenso wie die rechtlichen Eltern des Kindes berufen. Die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärte Regelung in § 1600 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 BGB über die Vaterschaftsanfechtung bleibt bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, längstens bis zum 30.6.2025, in Kraft.

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Aktuell im FamRB
Die Verfasser stellen ihr in der Mediation entstandenes und erprobtes Modell zur Unterhaltsbemessung bei Wechselbetreuung vor, mit dem sie die Abgrenzungsprobleme vermeiden, mit denen die Rechtsprechung zu kämpfen hat: die Abgrenzung zwischen Umgang und Mitbetreuung, zwischen hälftiger und nicht hälftiger Mitbetreuung und zwischen Grundbedarf und Mehrbedarf. Äußerer Anlass ist das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Modernisierung des Unterhalts von September 2023, das diese Probleme nur teilweise zu lösen verspricht.

BGH v. 15.2.2024 - V ZB 44/23
Die Rücknahme des Versteigerungsantrags nach § 29 ZVG ist als eine auf den Erlass des Aufhebungsbeschlusses gerichtete Prozesshandlung grundsätzlich bis zum Wirksamwerden des Aufhebungsbeschlusses widerruflich. Die mit der Rücknahme des Versteigerungsantrags bezweckte Verfahrensbeendigung tritt erst mit dem konstitutiv wirkenden Aufhebungsbeschluss ein.

OLG Braunschweig v. 19.3.2024 - 1 WF 28/24
Sofern ein Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens zum Termin eine Differenzierung zwischen den gesetzlichen Folgen nach § 33 FamFG und denen nach § 34 FamFG nicht deutlich erkennen lässt, liegen die Voraussetzungen für die Festsetzung von Ordnungsgeld nach § 33 Abs. 3 Satz 1 FamFG nicht vor.

OLG Frankfurt a.M. v. 12.3.2024 - 2 WF 12/24
Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen nach § 43 FamGKG ist im Rahmen der Bewertung der Einkommensverhältnisse der Eheleute von deren Nettoeinkommen für jedes unterhaltsberechtigte Kind ein Betrag von monatlich 400 € in Abzug zu bringen. Vorhandenes Vermögen der Eheleute ist werterhöhend einzubeziehen, wobei pro Ehegatte ein Freibetrag von 25.000 € und für jedes unterhaltsberechtigte Kind weitere 10.000 € abgezogen werden; der Restbetrag wird für die Wertberechnung mit 5 % berücksichtigt.

OLG Nürnberg v. 25.3.2024 – 15 Wx 2176/23
Die Legitimationswirkung einer transmortalen Vollmacht für Verfügungen, die der Bevollmächtigte nach dem Tod des als Eigentümer eingetragenen Vollmachtgebers vornimmt, entfällt nicht dadurch, dass der Bevollmächtigte dessen Alleinerbe geworden ist. Das Grundbuchamt darf beim Vollzug einer Eigentumsübertragung, die der transmortal Bevollmächtigte unter Berufung auf seine Vollmacht vornimmt, dessen Erbenstellung vielmehr nur dann berücksichtigen, wenn sie in der Form des § 35 GBO nachgewiesen ist..

OLG Rostock v. 25.3.2024 - 10 WF 29/24
Umgangsverfahren können mit Blick auf deren Charakter als Amtsverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur durch eine gerichtliche Umgangsregelung (§ 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB), die gerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs (§ 156 Abs. 2 Satz 1 FamFG), einen gerichtlichen Umgangsausschluss (§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB) oder – nach entsprechender Prüfung – durch eine gerichtlich begründete Feststellung, dass es keiner gerichtlichen Umgangsregelung (mehr) bedarf, etwa weil die Beteiligten sich außergerichtlich geeinigt haben, beendet werden.

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LSG Baden-Württemberg v. 22.2.2022 - L 10 U 3232/21
Der Weg von der Schulwegbegleitung eines Kindes zurück zum Arbeitsweg ist nicht gesetzlich unfallversichert, wenn es sich um einen nicht aufgrund der Arbeitstätigkeit erforderlichen Umweg handelt.

FamRB - online first
Das Bundesministerium der Justiz hat die schon geraume Zeit mit Spannung erwarteten „Eckpunkte für die Verantwortungsgemeinschaft“ vorgelegt. Das Papier enthält – vordergründig – Überraschungen: Ein Recht und eine Pflicht zur Verantwortungsübernahme soll zwischen den Partnern der Gemeinschaft nicht entstehen. Statt der erwarteten drei unterschiedlichen Stufen der Verantwortungsgemeinschaft ist eine Grundstufe vorgesehen, die durch Vereinbarung der Partner erweitert werden kann, sog. Aufbaustufe. Diese wiederum sieht vier unterschiedliche, auch miteinander kombinierbare „Module“ vor. Der Beitrag konzentriert sich auf die grundsätzlichen Probleme der vorgesehenen sog. Grundstufe und damit der Verantwortungsgemeinschaft als solcher.

OLG Bamberg v. 11.3.2024 - 2 UF 44/24 e
Der Geburtsname des Kindes ist mit Zugang der Erklärung beim zuständigen Standesamt festgelegt. Die Eintragung im Geburtenregister nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG ist nur deklaratorisch. Aus der wirksam erfolgten Bestimmung des Geburtsnamens des Kindes folgt die Erledigung des Streits über das Bestimmungsrecht und damit das Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für ein Rechtsmittel gegen die Übertragung des Bestimmungsrechts auf das andere Elternteil.

BGH v. 31.1.2024 - XII ZB 259/23
Der BGH hat sich vorliegend mit dem Vorliegen eines Härtefalls i.S.v. § 27 VersAusglG bei vermögenden Ehegatten auseinandergesetzt.

LAG Berlin-Brandenburg v. 28.12.2023 - 12 Ta 960/23
Familienrechtliche Ansprüche auf Prozesskostenvorschuss gegen den Ehegatten können der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch die Landeskasse entgegenstehen. Wenn jedoch Arbeitslohn eingeklagt wird, liegt keine persönliche Angelegenheit iSv § 1360a Abs. 4 BGB vor, sodass der familienrechtliche Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ausscheidet. Die Landeskasse kann also in diesem Fall die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mit Verweis auf familienrechtliche Ansprüche des Antragstellers ablehnen. Dies entschied das LAG Berlin. Die Rechtsprechung der LAG ist in diesem Punkt uneinheitlich.

LSG NRW v. 30.1.2024 - L 18 R 707/22
Das LSG NRW hatte über die Nichtgewährung eines Grundrentenzuschlags zu entscheiden. Die DRV hatte diesen nicht berücksichtigt, nachdem sie das Einkommen des Ehemannes der Klägerin angerechnet hatte. Diese sah darin eine Ungleichbehandlung ggü. nichtverheirateten Paaren. Das LSG hat die Berechnung der DRV bestätigt.

OLG Oldenburg v. 20.12.2023 - 3 W 96/23
Die Tatsache, dass sich eine Notiz auf einer ungewöhnlichen Unterlage befindet, nicht als Testament bezeichnet und zudem hinter einer Kneipentheke gelagert war, steht der Einordnung als Testament nicht entgegen. Es reicht für die Annahme eines Testaments aus, dass der Testierwille des Erblassers eindeutig ermittelt werden kann und die vom ihm erstellte Notiz seine Unterschrift trägt. Insofern reicht auch der Spitzname einer begünstigten Person.

BGH v. 10.1.2024 - XII ZB 389/22
Die Grundrentenzeiten beruhen grundsätzlich auf Pflichtbeiträgen oder auf freiwilligen Beiträgen, die der Versicherte bis zum Erreichen der Altersgrenze in Abhängigkeit von seinem Einkommen zu erbringen hat. Somit handelt es sich um ein Anrecht, das durch Arbeit geschaffen und aufrechterhalten wird. Darauf, ob die Höhe des Rentenanspruchs mit der Höhe der erbrachten Beitragszahlungen korrespondiert, kommt es nicht an.

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BGH v. 14.2.2024 - IV ZB 16/23
Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zugunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein.

OLG München v. 6.3.2024, 2 UF 1201/23 e
Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 wurde der Übergang des Anspruchs auf Elternunterhalt nach §§ 1601 ff BGB auf den Träger der Sozialhilfe grundlegend neu geregelt und findet nunmehr nur noch dann statt, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Jahresobergrenze von 100.000 € brutto übersteigt. Auch wenn einige OLG in ihren Leitlinien einen Selbstbehalt gegenüber Eltern i.H.v. 2.500 € festgelegt haben, ist klarzustellen, dass es sich bei den Leitlinien der OLG lediglich um Richtlinien zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung in den jeweiligen Bezirken handelt und die Leitlinien andere OLG nicht binden.

Aktuell im FamRB
Das Fruchtziehungsrecht nach §§ 99, 100 BGB als Gesellschaftsbeitrag und sein Potential für die Indizienrechtsprechung des BGH, auch für andere Erwerbszweige

Insbesondere im Fall der Gütertrennung oder des gestörten Zugewinnausgleichs kommt es für die anwaltliche Beratung darauf an, nebengüterrechtliche Anspruchsgrundlagen aufzuspüren und richtig anzuwenden, um der Mandantschaft doch noch zu einem Erfolg zu verhelfen. Zu diesen Anspruchsgrundlagen gehört neben der ehebezogenen Zuwendung und dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag die konkludente Ehegatteninnengesellschaft. Der Beitrag befasst sich mit deren dogmatischen und praktischen Problemen im Allgemeinen und mit solchen Aspekten der Rechtsprechung des BFH im Besonderen, die auch bei Forderungen zwischen Ehegatten nutzbar gemacht werden können. Rechtsprechungsübersichten bieten insoweit wertvolle Hilfeleistung.

Kurzbesprechung
Sind zu Beginn eines Monats nur Kindergeldberechtigte vorhanden, die das Kind nicht in ihren Haushalt aufgenommen haben, bleiben diese gegenüber einem im Laufe des Monats hinzutretenden weiteren Anspruchsberechtigten auch dann vorrangig kindergeldberechtigt, wenn der hinzugetretene Kindergeldberechtigte das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Der durch die Haushaltsaufnahme bewirkte Vorrang kann erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.

BGH v. 11.1.2024 - V ZB 63/22
Der Notar, der von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreit worden ist, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang er einem Beteiligten Einsicht in die Nebenakte gestattet; er ist zur Gewährung der Einsicht in die Nebenakte berechtigt, aber nicht verpflichtet.

OVG Berlin-Brandenburg v. 28.2.2024 - OVG 1 S 80/23 u.a.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen Entscheidungen des VG Berlin zurückgewiesen, wonach Gesundheitsämter für den Schulbesuch den Nachweis einer Impfung oder Immunität gegen Masern fordern dürfen, sofern keine Kontraindikation besteht.

AG Marburg v. 3.11.2023 - 74 F 809/23 WH
Bei der Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung der Eheleute analog § 1361 a BGB ist oberstes Entscheidungsprinzip das Tierwohl, wobei wichtigstes Kriterium die Frage der Hauptbezugsperson des Hundes ist, gefolgt von der Frage, wer sich am besten um das Tier kümmern kann und schließlich der Frage, wer das artgerechtere Umfeld bieten kann.

BGH v. 24.1.2024 - XII ZB 171/23
Ein Verfahrensbevollmächtigter, der kurzfristig und unvorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, hat alles ihm Mögliche und Zumutbare zu tun, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Verlegung oder Vertagung des Termins zu ermöglichen. Der BGH hat sich vorliegend zudem mit den Anforderungen an den nach § 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG i.V.m. § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderlichen Beteiligtenvortrag dazu befasst, dass ein Fall der schuldhaften Terminsversäumung nicht vorgelegen habe.

Kurzbesprechung
1. Setzen Ehegatten in einem sogenannten Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sogenannte Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist.
2. Das Kind hat den Erwerb des betagten Vermächtnisses bei dem Tod des überlebenden Ehegatten als von diesem stammend zu versteuern. Ist es zugleich Erbe des zuletzt verstorbenen Ehegatten, kann es das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen.

AG Köln v. 3.1.2024 - 378 III 175/23
Grundsätzlich ist gem. § 1591 BGB Mutter die Frau, die das Kind geboren hat. Eine vom deutschen Recht abweichende Abstammung von den Wunscheltern kommt aber in Betracht, wenn diese Elternschaft durch eine ausländische Entscheidung begründet oder verbindlich festgestellt wird und diese Entscheidung im Inland anzuerkennen ist.

BGH v. 31.1.2023 - XII ZB 385/23
Eine Elternvereinbarung zum persönlichen Umgang mit dem Kind kann nicht unter Umgehung einer gerichtlichen Kindeswohlkontrolle durch Vereinbarung einer Vertragsstrafe oder einer vertragsstrafenähnlichen Klausel erzwingbar gemacht werden.

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BGH v. 24.1.2024 - XII ZB 39/23
Die Person des Beschwerdeführers muss bei Einlegung der Beschwerde aus der Rechtsmittelschrift selbst oder in Verbindung mit sonstigen Unterlagen oder Umständen erkennbar sein oder doch jedenfalls bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist erkennbar werden (im Anschluss an BGH v. 12.2.2020 - XII ZB 475/19, FamRZ 2020, 778).

BSG v. 22.2.2024 - B 3 P 8/22 R
Das BSG hatte einen Fall über die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in einer Angelegenheit der privaten Pflegeversicherung zu entscheiden. Es gab dem Anspruch statt in analoger Anwendung des § 63 SGB X. Eine Regelungslücke bei vergleichbarer Interessenlage liege vor, wenn in Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung durch das Versicherungsunternehmen ein vorgerichtliches fakultatives Einwendungsverfahren eröffnet wird, das dem Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte einer Pflegekasse in Angelegenheiten der sozialen Pflegeversicherung nachgebildet ist.

Aktuell im FamRB
Die Regelungen des im Entwurf vorliegenden Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung (BKG, BT-Drucks. 20/9092) werden auch mit für das Unterhaltsrecht bedeutsamen inhaltlichen Änderungen verbunden sein. Der Verfasser stellt die geplanten Neuerungen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen dar und leitet hieraus erste Handlungsempfehlungen für die Praxis ab.

Das BMJ hat am 23.2.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der Gesetzentwurf dient der weiteren Digitalisierung des Beurkundungswesens. Ziel der Reform ist es Medienbrüche abzubauen. Hierdurch sollen insbesondere die Urkundsstellen entlastet werden.

BGH v. 17.1.2024 - XII ZB 88/23
Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Beteiligten liegenden Gründen beruht.

OLG Karlsruhe v. 19.2.2024 - 14 W 93/23 (Wx)
Eine im Jahr 2023 erklärte Anfechtung einer gerichtlich protokollierten Vereinbarung nach § 1934d BGB a.F. aus dem Jahr 1982 wegen arglistiger Täuschung ist nach § 124 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines solchen Vergleichs nach § 138 Abs. 1 BGB ist die gesetzliche Bemessungsgrundlage des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen Kindes nach § 1934d Abs. 2 Satz 1 BGB zu berücksichtigen. Es ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich die Erben gegenüber dem nichtehelichen Kind auf die Wirkungen des § 1934e BGB a.F. berufen.

BSG v. 22.2.2024 - B 5 R 3/23 R
Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt.

EuGH v. 22.2.2024 - C-283/21
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.

BGH v. 28.11.2023 - X ZR 11/21
Eine Auflage, die den Beschenkten verpflichtet, den geschenkten Gegenstand spätestens mit seinem Ableben unentgeltlich auf einen Dritten zu übertragen, fällt nicht ohne weiteres unter den Tatbestand des § 2302 BGB. Eine Auflage, die den Beschenkten verpflichtet, zugunsten eines Dritten ein Schenkungsversprechen abzugeben, das unter der Bedingung steht, dass der Dritte den Beschenkten überlebt, ist nach § 2302 BGB nichtig.

OLG Zweibrücken v. 7.2.2024 - 2 WF 26/24
Die Ehegattin, die aufgrund einer außerehelichen Beziehung ein Kind erwartet, kann hiermit keine unzumutbare Härte i.S.d. § 1565 Abs. 2 BGB begründen.

OVG NRW v. 15.2.2024 - 12 A 3020/20
Die von der Stadt Wuppertal für die Zeit ab dem 1.8.2014 vorgenommene Festlegung des Betrags zur Anerkennung der Förderleistung, der bei öffentlicher Förderung eines Kindes in Kindertagespflege an die jeweilige Tagespflegeperson zu zahlen ist, ist nicht zu beanstanden. Dies hat das OVG entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

BGH v. 13.12.2023 - XII ZB 334/22
Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet erscheint, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet (im Anschluss an BGH v. 16.11.2022 - XII ZB 212/22, FamRZ 2023, 308). Lässt sich die Gefahr für das Wohl des Betroffenen durch die Bestellung eines Kontrollbetreuers nach §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB nicht hinreichend abwenden, ist eine Vollbetreuung einzurichten (im Anschluss an BGH v. 26.2.2014 - XII ZB 301/13, FamRZ 2014, 738, und BGH v. 13.4.2011 - XII ZB 584/10, FamRZ 2011, 964).

OLG Karlsruhe v. 6.2.2024 - 5 WF 166/23
Wenn die Eltern Inhaber des Umgangsbestimmungsrechts sind, können sie untereinander Regelungen in gerichtlich gebilligten Vereinbarungen einvernehmlich abändern, womit insoweit deren Vollstreckbarkeit entfällt. Es ist weder gewollt noch praktisch realisierbar ist, dass sämtliche gerichtlichen Umgangsregelungen, die einmal getroffen wurden und nunmehr einvernehmlich anders gehandhabt werden sollen, bis zur Volljährigkeit des Kindes permanent nach § 1696 Abs. 1 BGB abgeändert werden müssen.

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.

BGH v. 29.11.2023 - XII ZB 141/22
Ein Bankinstitut kann nicht unter Berufung auf das Bankgeheimnis gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die Vorlage von Original-Urkunden verweigern, wenn im Einzelfall das Interesse des Beweisführers an ihrer Vorlage höher zu gewichten ist (hier: zum Beweis der Unechtheit der Urkunden).

Aktuell im FamRB
Nach Ansicht des Verfassers entspricht es nicht mehr den aktuellen Familienverhältnissen und dem geltenden Recht, wenn der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich die durch die Wahrnehmung des Umgangs entstehenden Kosten zu tragen hat. Umgangskosten, gleich bei welchem Elternteil sie anfallen, sind als Mehrbedarf Bestandteil des kindlichen Barunterhalts und sind von beiden Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit zu tragen.

VG Berlin v. 24.1.2024 - VG 3 L 61.24
Wer einem Mitschüler ins Gesicht schlägt, darf von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Das VG Berlin hat einen Eilantrag gegen eine entsprechende Schulordnungsmaßnahme zurückgewiesen.

OLG Nürnberg v. 18.1.2024, 9 UF 744/23
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge dient der Umgang auch zur Verteilung der Betreuungslast zwischen den Elternteilen. Für eine konkrete gerichtliche Umgangsregelung ist es ausreichend, dass der angeordnete Umgang praktikabel ist und regelmäßig ausgeübt werden kann. Dem umgangsberechtigten Elternteil ist es bei erweiterten Umgängen zuzumuten, das Kind an einzelnen Terminen teilweise fremdbetreuen zu lassen.

BGH v. 18.10.2023 - XII ZB 197/23
Das Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist nur für rechtliche oder tatsächliche Veränderungen des Anrechts nach dem Ende der Ehezeit eröffnet und nicht für die Korrektur von möglichen Fehlern bei der Ausgangsentscheidung (im Anschluss an BGH v. 27.1.2016 - XII ZB 213/14, FamRZ 2016, 620). Eine Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist auch dann zulässig, wenn sie sich rechnerisch lediglich zugunsten des anderen, noch lebenden Ehegatten auswirkt.

OLG Hamm v. 10.8.2023 - 9 UF 76/23
Bei einem Umgangswunsch der Großeltern mit ihren halbverwaisten Enkeln besteht keine Vermutung für eine Kindeswohldienlichkeit solcher Kontakte, wenn der verbliebene (verwitwete) Elternteil diese bei konflikthafter Vorgeschichte ablehnt. Ein erneuter Erörterungstermin im Beschwerdeverfahren lässt nicht schon deshalb i.S.v. § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG neue Erkenntnisse erwarten, weil er für die weiteren Beteiligten eine „Pflicht begründet, sich mit dem abweichenden Standpunkt des Beschwerdeführers auseinander zu setzen“.

BGH v. 13.12.2023 - XII ZB 550/21
In einem Verfahren mit Anwaltszwang muss ein Beteiligter alles ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, um das Gericht rechtzeitig vor Erlass eines zweiten Versäumnisbeschlusses darüber zu informieren, dass er keinen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat. In einem Verfahren mit Anwaltszwang zwingt die Erkrankung eines Beteiligten das Gericht nicht zu einer Terminsverlegung, wenn nicht gewichtige Gründe die persönliche Anwesenheit des Beteiligten erfordern. Der Beteiligte hat die gewichtigen Gründe substantiiert vorzutragen.

BVerfG v. 15.1.2024 - 1 BvR 1615/23
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Art und Weise der Videoübertragung einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht richtete. Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter wegen eines fehlenden Nahblicks in die Gesichter der Richter im Laufe einer Videoverhandlung erscheint nicht möglich.

Aktuell im FamRB
Immer wieder wird an die Anwaltschaft im Rahmen von Scheidungsverfahren der Wunsch eines oder beider Beteiligten herangetragen, die Übernahme einer Immobilie durch einen der Ehegatten zu ermöglichen, indem ihr Wert ganz oder teilweise gegen eine Versorgung verrechnet wird. Solche Ideen werden durch die Angaben der Bar‑, Kapital- oder korrespondierenden Kapitalwerte in den Auskünften der Versorgungsträger angeregt. Ehegatten, oft aber auch Anwalt‑, Richterschaft und Rentenberater neigen dazu, die Wertangaben der Versorgungsträger für „bare Münze“ zu nehmen und die mitgeteilten Kapitalwerte 1 : 1 in eine Tauschvereinbarung umzusetzen. Gleichgültig scheint dabei zu sein, ob zwei Versorgungen gegeneinander oder eine Versorgung gegen einen anderen Vermögenswert saldiert werden sollen. Doch das geht – jedenfalls kaufmännisch – fast immer für einen oder auch für beide Ehegatten schief. Wir wissen aber alle, dass man das Leben und die dazugehörende Scheidung nicht nur kaufmännisch führen kann. Ziel des Beitrags ist es, eine Lösung für das Bewertungsproblem von Versorgungen bei einer Saldierung gegen eine andere Versorgung oder einen anderen Vermögenswert zu entwickeln.

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.

BGH v. 29.11.2023 - XII ZB 531/22
Der BGH hat vorliegend die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrags betreffend die Wirksamkeit eines Ehevertrags in der Folgesache Güterrecht untersucht. Zudem hat sich der BGH mit der Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen befasst.

Kurzbesprechung
1. Der für die Zusammenfassung einzelner Ausbildungsabschnitte zu integrativen Teilen einer einheitlichen Ausbildung unter anderem notwendige enge zeitliche Zusammenhang ist nur dann gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt.
2. Der enge zeitliche Zusammenhang muss zwischen den Ausbildungsabschnitten bestehen. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende eines Freiwilligendienstes im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes und dem Beginn eines weiteren Ausbildungsabschnitts genügt nicht.

Kurzbesprechung
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt.

BGH v. 6.12.2023 - XII ZB 485/21
Die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption nach § 1748 Abs. 4 BGB verlangt ähnlich § 1748 Abs. 1 bis 3 BGB eine Berücksichtigung von dessen Vorverhalten. Eine Ersetzung der Einwilligung kommt nur dann in Betracht, wenn der Vater das Scheitern eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu verantworten hat und die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde. Die Möglichkeit einer Dauerverbleibensanordnung kann das durch eine Adoption rechtlich verfestigte und dauerhafte Eltern-Kind-Verhältnis nicht ersetzen.

BGH v. 20.12.2023 - XII ZB 117/23
Der BGH hat dem EuGH Fragen zur Auslegung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthalts" i.S.v. Art. 8 lit. a und b Rom III-VO vorgelegt. Der BGH möchte u.a. wissen, ob die Entsendung als Diplomat die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts im Empfangsstaat beeinflusst und ob die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ein gewisses Maß an sozialer und familiärer Integration in dem betreffenden Staat voraussetzt.

Das BMJ hat am 22.12.2023 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten seit dem 1.1.2024.

BVerwG v. 18.1.2024 - 5 C 13.22
Bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags können die Kosten eines Kraftfahrzeugs nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben einkommensmindernd zu berücksichtigen sein.

BGH v. 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten. Zum berechtigten Interesse auf Akteneinsicht in Nachlassakten eines verfahrensfremden Dritten nach § 13 Abs. 2 FamFG.

OLG Frankfurt a.M. v. 18.12.2023 - 6 WF 170/23
Es entspricht in der Regel billigem Ermessen, den Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft mit 25 % des zu erwartenden Zugewinnausgleichs zu bewerten. Auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG ist nur dann abzustellen, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Höhe der zu erwartenden Forderung bestehen.

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.