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OLG Oldenburg v. 20.12.2023 - 3 W 96/23
Die Tatsache, dass sich eine Notiz auf einer ungewöhnlichen Unterlage befindet, nicht als Testament bezeichnet und zudem hinter einer Kneipentheke gelagert war, steht der Einordnung als Testament nicht entgegen. Es reicht für die Annahme eines Testaments aus, dass der Testierwille des Erblassers eindeutig ermittelt werden kann und die vom ihm erstellte Notiz seine Unterschrift trägt. Insofern reicht auch der Spitzname einer begünstigten Person.
BGH v. 10.1.2024 - XII ZB 389/22
Die Grundrentenzeiten beruhen grundsätzlich auf Pflichtbeiträgen oder auf freiwilligen Beiträgen, die der Versicherte bis zum Erreichen der Altersgrenze in Abhängigkeit von seinem Einkommen zu erbringen hat. Somit handelt es sich um ein Anrecht, das durch Arbeit geschaffen und aufrechterhalten wird. Darauf, ob die Höhe des Rentenanspruchs mit der Höhe der erbrachten Beitragszahlungen korrespondiert, kommt es nicht an.
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
BGH v. 14.2.2024 - IV ZB 16/23
Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zugunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein.
OLG München v. 6.3.2024, 2 UF 1201/23 e
Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 wurde der Übergang des Anspruchs auf Elternunterhalt nach §§ 1601 ff BGB auf den Träger der Sozialhilfe grundlegend neu geregelt und findet nunmehr nur noch dann statt, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Jahresobergrenze von 100.000 € brutto übersteigt. Auch wenn einige OLG in ihren Leitlinien einen Selbstbehalt gegenüber Eltern i.H.v. 2.500 € festgelegt haben, ist klarzustellen, dass es sich bei den Leitlinien der OLG lediglich um Richtlinien zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung in den jeweiligen Bezirken handelt und die Leitlinien andere OLG nicht binden.
Aktuell im FamRB
Das Fruchtziehungsrecht nach §§ 99, 100 BGB als Gesellschaftsbeitrag und sein Potential für die Indizienrechtsprechung des BGH, auch für andere Erwerbszweige
Insbesondere im Fall der Gütertrennung oder des gestörten Zugewinnausgleichs kommt es für die anwaltliche Beratung darauf an, nebengüterrechtliche Anspruchsgrundlagen aufzuspüren und richtig anzuwenden, um der Mandantschaft doch noch zu einem Erfolg zu verhelfen. Zu diesen Anspruchsgrundlagen gehört neben der ehebezogenen Zuwendung und dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag die konkludente Ehegatteninnengesellschaft. Der Beitrag befasst sich mit deren dogmatischen und praktischen Problemen im Allgemeinen und mit solchen Aspekten der Rechtsprechung des BFH im Besonderen, die auch bei Forderungen zwischen Ehegatten nutzbar gemacht werden können. Rechtsprechungsübersichten bieten insoweit wertvolle Hilfeleistung.
Insbesondere im Fall der Gütertrennung oder des gestörten Zugewinnausgleichs kommt es für die anwaltliche Beratung darauf an, nebengüterrechtliche Anspruchsgrundlagen aufzuspüren und richtig anzuwenden, um der Mandantschaft doch noch zu einem Erfolg zu verhelfen. Zu diesen Anspruchsgrundlagen gehört neben der ehebezogenen Zuwendung und dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag die konkludente Ehegatteninnengesellschaft. Der Beitrag befasst sich mit deren dogmatischen und praktischen Problemen im Allgemeinen und mit solchen Aspekten der Rechtsprechung des BFH im Besonderen, die auch bei Forderungen zwischen Ehegatten nutzbar gemacht werden können. Rechtsprechungsübersichten bieten insoweit wertvolle Hilfeleistung.
Kurzbesprechung
Sind zu Beginn eines Monats nur Kindergeldberechtigte vorhanden, die das Kind nicht in ihren Haushalt aufgenommen haben, bleiben diese gegenüber einem im Laufe des Monats hinzutretenden weiteren Anspruchsberechtigten auch dann vorrangig kindergeldberechtigt, wenn der hinzugetretene Kindergeldberechtigte das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Der durch die Haushaltsaufnahme bewirkte Vorrang kann erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.
BGH v. 11.1.2024 - V ZB 63/22
Der Notar, der von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreit worden ist, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang er einem Beteiligten Einsicht in die Nebenakte gestattet; er ist zur Gewährung der Einsicht in die Nebenakte berechtigt, aber nicht verpflichtet.
OVG Berlin-Brandenburg v. 28.2.2024 - OVG 1 S 80/23 u.a.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen Entscheidungen des VG Berlin zurückgewiesen, wonach Gesundheitsämter für den Schulbesuch den Nachweis einer Impfung oder Immunität gegen Masern fordern dürfen, sofern keine Kontraindikation besteht.
AG Marburg v. 3.11.2023 - 74 F 809/23 WH
Bei der Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung der Eheleute analog § 1361 a BGB ist oberstes Entscheidungsprinzip das Tierwohl, wobei wichtigstes Kriterium die Frage der Hauptbezugsperson des Hundes ist, gefolgt von der Frage, wer sich am besten um das Tier kümmern kann und schließlich der Frage, wer das artgerechtere Umfeld bieten kann.
BGH v. 24.1.2024 - XII ZB 171/23
Anforderungen an den Beteiligtenvortrag im Falle der behaupteten nichtschuldhaften Terminsversäumung
Ein Verfahrensbevollmächtigter, der kurzfristig und unvorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, hat alles ihm Mögliche und Zumutbare zu tun, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Verlegung oder Vertagung des Termins zu ermöglichen. Der BGH hat sich vorliegend zudem mit den Anforderungen an den nach § 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG i.V.m. § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderlichen Beteiligtenvortrag dazu befasst, dass ein Fall der schuldhaften Terminsversäumung nicht vorgelegen habe.
Kurzbesprechung
1. Setzen Ehegatten in einem sogenannten Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sogenannte Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist.
2. Das Kind hat den Erwerb des betagten Vermächtnisses bei dem Tod des überlebenden Ehegatten als von diesem stammend zu versteuern. Ist es zugleich Erbe des zuletzt verstorbenen Ehegatten, kann es das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen.
2. Das Kind hat den Erwerb des betagten Vermächtnisses bei dem Tod des überlebenden Ehegatten als von diesem stammend zu versteuern. Ist es zugleich Erbe des zuletzt verstorbenen Ehegatten, kann es das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen.
AG Köln v. 3.1.2024 - 378 III 175/23
Grundsätzlich ist gem. § 1591 BGB Mutter die Frau, die das Kind geboren hat. Eine vom deutschen Recht abweichende Abstammung von den Wunscheltern kommt aber in Betracht, wenn diese Elternschaft durch eine ausländische Entscheidung begründet oder verbindlich festgestellt wird und diese Entscheidung im Inland anzuerkennen ist.
BGH v. 31.1.2023 - XII ZB 385/23
Eine Elternvereinbarung zum persönlichen Umgang mit dem Kind kann nicht unter Umgehung einer gerichtlichen Kindeswohlkontrolle durch Vereinbarung einer Vertragsstrafe oder einer vertragsstrafenähnlichen Klausel erzwingbar gemacht werden.
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BGH v. 24.1.2024 - XII ZB 39/23
Die Person des Beschwerdeführers muss bei Einlegung der Beschwerde aus der Rechtsmittelschrift selbst oder in Verbindung mit sonstigen Unterlagen oder Umständen erkennbar sein oder doch jedenfalls bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist erkennbar werden (im Anschluss an BGH v. 12.2.2020 - XII ZB 475/19, FamRZ 2020, 778).
BSG v. 22.2.2024 - B 3 P 8/22 R
Das BSG hatte einen Fall über die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in einer Angelegenheit der privaten Pflegeversicherung zu entscheiden. Es gab dem Anspruch statt in analoger Anwendung des § 63 SGB X. Eine Regelungslücke bei vergleichbarer Interessenlage liege vor, wenn in Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung durch das Versicherungsunternehmen ein vorgerichtliches fakultatives Einwendungsverfahren eröffnet wird, das dem Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte einer Pflegekasse in Angelegenheiten der sozialen Pflegeversicherung nachgebildet ist.
Aktuell im FamRB
Die Regelungen des im Entwurf vorliegenden Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung (BKG, BT-Drucks. 20/9092) werden auch mit für das Unterhaltsrecht bedeutsamen inhaltlichen Änderungen verbunden sein. Der Verfasser stellt die geplanten Neuerungen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen dar und leitet hieraus erste Handlungsempfehlungen für die Praxis ab.
Das BMJ hat am 23.2.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der Gesetzentwurf dient der weiteren Digitalisierung des Beurkundungswesens. Ziel der Reform ist es Medienbrüche abzubauen. Hierdurch sollen insbesondere die Urkundsstellen entlastet werden.
BGH v. 17.1.2024 - XII ZB 88/23
Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Beteiligten liegenden Gründen beruht.
OLG Karlsruhe v. 19.2.2024 - 14 W 93/23 (Wx)
Eine im Jahr 2023 erklärte Anfechtung einer gerichtlich protokollierten Vereinbarung nach § 1934d BGB a.F. aus dem Jahr 1982 wegen arglistiger Täuschung ist nach § 124 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines solchen Vergleichs nach § 138 Abs. 1 BGB ist die gesetzliche Bemessungsgrundlage des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen Kindes nach § 1934d Abs. 2 Satz 1 BGB zu berücksichtigen. Es ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich die Erben gegenüber dem nichtehelichen Kind auf die Wirkungen des § 1934e BGB a.F. berufen.
BSG v. 22.2.2024 - B 5 R 3/23 R
Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt.
EuGH v. 22.2.2024 - C-283/21
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.
BGH v. 28.11.2023 - X ZR 11/21
Eine Auflage, die den Beschenkten verpflichtet, den geschenkten Gegenstand spätestens mit seinem Ableben unentgeltlich auf einen Dritten zu übertragen, fällt nicht ohne weiteres unter den Tatbestand des § 2302 BGB. Eine Auflage, die den Beschenkten verpflichtet, zugunsten eines Dritten ein Schenkungsversprechen abzugeben, das unter der Bedingung steht, dass der Dritte den Beschenkten überlebt, ist nach § 2302 BGB nichtig.
OLG Zweibrücken v. 7.2.2024 - 2 WF 26/24
Die Ehegattin, die aufgrund einer außerehelichen Beziehung ein Kind erwartet, kann hiermit keine unzumutbare Härte i.S.d. § 1565 Abs. 2 BGB begründen.
OVG NRW v. 15.2.2024 - 12 A 3020/20
Die von der Stadt Wuppertal für die Zeit ab dem 1.8.2014 vorgenommene Festlegung des Betrags zur Anerkennung der Förderleistung, der bei öffentlicher Förderung eines Kindes in Kindertagespflege an die jeweilige Tagespflegeperson zu zahlen ist, ist nicht zu beanstanden. Dies hat das OVG entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
BGH v. 13.12.2023 - XII ZB 334/22
Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet erscheint, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet (im Anschluss an BGH v. 16.11.2022 - XII ZB 212/22, FamRZ 2023, 308). Lässt sich die Gefahr für das Wohl des Betroffenen durch die Bestellung eines Kontrollbetreuers nach §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB nicht hinreichend abwenden, ist eine Vollbetreuung einzurichten (im Anschluss an BGH v. 26.2.2014 - XII ZB 301/13, FamRZ 2014, 738, und BGH v. 13.4.2011 - XII ZB 584/10, FamRZ 2011, 964).
OLG Karlsruhe v. 6.2.2024 - 5 WF 166/23
Wenn die Eltern Inhaber des Umgangsbestimmungsrechts sind, können sie untereinander Regelungen in gerichtlich gebilligten Vereinbarungen einvernehmlich abändern, womit insoweit deren Vollstreckbarkeit entfällt. Es ist weder gewollt noch praktisch realisierbar ist, dass sämtliche gerichtlichen Umgangsregelungen, die einmal getroffen wurden und nunmehr einvernehmlich anders gehandhabt werden sollen, bis zur Volljährigkeit des Kindes permanent nach § 1696 Abs. 1 BGB abgeändert werden müssen.
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BGH v. 29.11.2023 - XII ZB 141/22
Ein Bankinstitut kann nicht unter Berufung auf das Bankgeheimnis gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die Vorlage von Original-Urkunden verweigern, wenn im Einzelfall das Interesse des Beweisführers an ihrer Vorlage höher zu gewichten ist (hier: zum Beweis der Unechtheit der Urkunden).
Aktuell im FamRB
Nach Ansicht des Verfassers entspricht es nicht mehr den aktuellen Familienverhältnissen und dem geltenden Recht, wenn der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich die durch die Wahrnehmung des Umgangs entstehenden Kosten zu tragen hat. Umgangskosten, gleich bei welchem Elternteil sie anfallen, sind als Mehrbedarf Bestandteil des kindlichen Barunterhalts und sind von beiden Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit zu tragen.
VG Berlin v. 24.1.2024 - VG 3 L 61.24
Wer einem Mitschüler ins Gesicht schlägt, darf von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Das VG Berlin hat einen Eilantrag gegen eine entsprechende Schulordnungsmaßnahme zurückgewiesen.
OLG Nürnberg v. 18.1.2024, 9 UF 744/23
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge dient der Umgang auch zur Verteilung der Betreuungslast zwischen den Elternteilen. Für eine konkrete gerichtliche Umgangsregelung ist es ausreichend, dass der angeordnete Umgang praktikabel ist und regelmäßig ausgeübt werden kann. Dem umgangsberechtigten Elternteil ist es bei erweiterten Umgängen zuzumuten, das Kind an einzelnen Terminen teilweise fremdbetreuen zu lassen.
BGH v. 18.10.2023 - XII ZB 197/23
Das Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist nur für rechtliche oder tatsächliche Veränderungen des Anrechts nach dem Ende der Ehezeit eröffnet und nicht für die Korrektur von möglichen Fehlern bei der Ausgangsentscheidung (im Anschluss an BGH v. 27.1.2016 - XII ZB 213/14, FamRZ 2016, 620). Eine Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist auch dann zulässig, wenn sie sich rechnerisch lediglich zugunsten des anderen, noch lebenden Ehegatten auswirkt.
OLG Hamm v. 10.8.2023 - 9 UF 76/23
Bei einem Umgangswunsch der Großeltern mit ihren halbverwaisten Enkeln besteht keine Vermutung für eine Kindeswohldienlichkeit solcher Kontakte, wenn der verbliebene (verwitwete) Elternteil diese bei konflikthafter Vorgeschichte ablehnt. Ein erneuter Erörterungstermin im Beschwerdeverfahren lässt nicht schon deshalb i.S.v. § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG neue Erkenntnisse erwarten, weil er für die weiteren Beteiligten eine „Pflicht begründet, sich mit dem abweichenden Standpunkt des Beschwerdeführers auseinander zu setzen“.
BGH v. 13.12.2023 - XII ZB 550/21
In einem Verfahren mit Anwaltszwang muss ein Beteiligter alles ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, um das Gericht rechtzeitig vor Erlass eines zweiten Versäumnisbeschlusses darüber zu informieren, dass er keinen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat. In einem Verfahren mit Anwaltszwang zwingt die Erkrankung eines Beteiligten das Gericht nicht zu einer Terminsverlegung, wenn nicht gewichtige Gründe die persönliche Anwesenheit des Beteiligten erfordern. Der Beteiligte hat die gewichtigen Gründe substantiiert vorzutragen.
BVerfG v. 15.1.2024 - 1 BvR 1615/23
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Art und Weise der Videoübertragung einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht richtete. Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter wegen eines fehlenden Nahblicks in die Gesichter der Richter im Laufe einer Videoverhandlung erscheint nicht möglich.
Aktuell im FamRB
Immer wieder wird an die Anwaltschaft im Rahmen von Scheidungsverfahren der Wunsch eines oder beider Beteiligten herangetragen, die Übernahme einer Immobilie durch einen der Ehegatten zu ermöglichen, indem ihr Wert ganz oder teilweise gegen eine Versorgung verrechnet wird. Solche Ideen werden durch die Angaben der Bar‑, Kapital- oder korrespondierenden Kapitalwerte in den Auskünften der Versorgungsträger angeregt. Ehegatten, oft aber auch Anwalt‑, Richterschaft und Rentenberater neigen dazu, die Wertangaben der Versorgungsträger für „bare Münze“ zu nehmen und die mitgeteilten Kapitalwerte 1 : 1 in eine Tauschvereinbarung umzusetzen. Gleichgültig scheint dabei zu sein, ob zwei Versorgungen gegeneinander oder eine Versorgung gegen einen anderen Vermögenswert saldiert werden sollen. Doch das geht – jedenfalls kaufmännisch – fast immer für einen oder auch für beide Ehegatten schief. Wir wissen aber alle, dass man das Leben und die dazugehörende Scheidung nicht nur kaufmännisch führen kann. Ziel des Beitrags ist es, eine Lösung für das Bewertungsproblem von Versorgungen bei einer Saldierung gegen eine andere Versorgung oder einen anderen Vermögenswert zu entwickeln.
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BGH v. 29.11.2023 - XII ZB 531/22
Der BGH hat vorliegend die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrags betreffend die Wirksamkeit eines Ehevertrags in der Folgesache Güterrecht untersucht. Zudem hat sich der BGH mit der Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen befasst.
Kurzbesprechung
1. Der für die Zusammenfassung einzelner Ausbildungsabschnitte zu integrativen Teilen einer einheitlichen Ausbildung unter anderem notwendige enge zeitliche Zusammenhang ist nur dann gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt.
2. Der enge zeitliche Zusammenhang muss zwischen den Ausbildungsabschnitten bestehen. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende eines Freiwilligendienstes im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes und dem Beginn eines weiteren Ausbildungsabschnitts genügt nicht.
2. Der enge zeitliche Zusammenhang muss zwischen den Ausbildungsabschnitten bestehen. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende eines Freiwilligendienstes im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes und dem Beginn eines weiteren Ausbildungsabschnitts genügt nicht.
Kurzbesprechung
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt.
BGH v. 6.12.2023 - XII ZB 485/21
Die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption nach § 1748 Abs. 4 BGB verlangt ähnlich § 1748 Abs. 1 bis 3 BGB eine Berücksichtigung von dessen Vorverhalten. Eine Ersetzung der Einwilligung kommt nur dann in Betracht, wenn der Vater das Scheitern eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu verantworten hat und die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde. Die Möglichkeit einer Dauerverbleibensanordnung kann das durch eine Adoption rechtlich verfestigte und dauerhafte Eltern-Kind-Verhältnis nicht ersetzen.
BGH v. 20.12.2023 - XII ZB 117/23
Der BGH hat dem EuGH Fragen zur Auslegung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthalts" i.S.v. Art. 8 lit. a und b Rom III-VO vorgelegt. Der BGH möchte u.a. wissen, ob die Entsendung als Diplomat die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts im Empfangsstaat beeinflusst und ob die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ein gewisses Maß an sozialer und familiärer Integration in dem betreffenden Staat voraussetzt.
Das BMJ hat am 22.12.2023 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten seit dem 1.1.2024.
BVerwG v. 18.1.2024 - 5 C 13.22
Bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags können die Kosten eines Kraftfahrzeugs nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben einkommensmindernd zu berücksichtigen sein.
BGH v. 15.11.2023 - IV ZB 6/23
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten. Zum berechtigten Interesse auf Akteneinsicht in Nachlassakten eines verfahrensfremden Dritten nach § 13 Abs. 2 FamFG.
OLG Frankfurt a.M. v. 18.12.2023 - 6 WF 170/23
Es entspricht in der Regel billigem Ermessen, den Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft mit 25 % des zu erwartenden Zugewinnausgleichs zu bewerten. Auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG ist nur dann abzustellen, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Höhe der zu erwartenden Forderung bestehen.
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
VG Berlin v. 15.11.2023 - VG 3 K 191/23
Wird ein Schüler von einer Klassenfahrt ausgeschlossen, weil er dort unzulässigerweise Alkohol erworben hat, können Erziehungsberechtigte zu den Mehrkosten der verfrühten Rückreise heranzogen werden.
FG Münster v. 15.12.2023, 12 K 1324/21 E
Ein nicht durch den Lohnsteuerabzug gedeckter Steuerbetrag, der nach Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten durch den Insolvenzverwalter entstanden ist, stellt keine Masseverbindlichkeit dar. Allerdings wurde die Revision nach Maßgabe von § 115 Abs. 2 FGO zugelassen, um eine weitere höchstrichterliche Klärung zu den (Änderungs-)Möglichkeiten und zu den Folgen der Ausübung des Veranlagungswahlrechts durch den Insolvenzverwalter zu ermöglichen.
OLG Hamm v. 2.11.2023 - 4 UF 87/23
Eine psychische Erkrankung rechtfertigt bereits dann nicht die Anwendung der Härteklausel, wenn eine zumutbare und erfolgsversprechende Therapiemöglichkeit besteht. Dies gilt erst recht dann, wenn aufgrund der dauerhaften Unterbringung des betreffenden Ehegatten in einer Pflegeeinrichtung sichergestellt werden kann, dass auf etwaige Suizidabsichten hin die notwendigen Schritte auch tatsächlich eingeleitet werden können.
Kurzbesprechung
1. Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2023 (DA-KG 2023) enthält § 67 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kein Unterschriftserfordernis.
2. An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient.
2. An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient.
LG Lübeck v. 12.12.2023 - 7 T 341/23
Der Streitwert einer Klage auf Erlaubnis zur Aufnahme der Lebensgefährtin in eine Mietwohnung bestimmt sich nicht – ähnlich dem Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis nach dem einfachen bzw. dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu erwartenden Untermiete – nach dem einfachen bzw. dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu erwartenden Beteiligung an der Miete. Dies wird der individuellen Bewertung des Streitwerts nicht gerecht.
OLG Frankfurt a.M. v. 21.12.2023 - 21 W 91/23
Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-) Nichtigkeit eines Testaments. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung auf die Beschwerde hin dem Erbscheinsantrag u.a. des behandelnden Arztes stattgegeben.
OLG Frankfurt a.M. v. 19.12.2023 - 21 W 120/23
Ein Testamentsvollstrecker begeht keine grobe Pflichtverletzung, sofern er die Eheringe und eine Kette der Erblasserin auf deren Wunsch ihr mit ins Grab legt, auch wenn er dadurch einem angeordneten Vermächtnis teilweise nicht nachkommen kann.
Aktuell im FamRB
Nach bewährter FamRB-Tradition erläutert der Verfasser auch in diesem Jahr die Beweggründe für die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle und zeigt ihre Auswirkungen für die Beratungspraxis auf. Die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung hat deutliche Spuren in der neuen Düsseldorfer Tabelle hinterlassen, die sich sowohl auf die Höhe des Mindestunterhalts als auch auf den notwendigen Selbstbehalt und damit letztlich auf das ganze Gefüge der Düsseldorfer Tabelle auswirken. Deren strukturelle Mängel wurden in Erwartung der vom BMJ angekündigten Unterhaltsreformen jedoch nicht beseitigt und sind damit noch deutlicher als schon in den vergangenen Jahren sichtbar.
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
OLG Frankfurt a.M. v. 12.12.2023 - 2 UF 33/23
Die Stiefkindadoption eines im Ausland von einer Leihmutter geborenen Kindes ist trotz des in Deutschland geltenden Verbots der Leihmutterschaft möglich. Das hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden und so einem deutschen Ehepaar die Durchführung der Stiefkindadoption ermöglicht.
BVerwG v. 12.12.2023 - 5 C 9.22
Leben die Eltern eines Kindes getrennt und leistet der barunterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht, beteiligt sich aber an der Betreuung des Kindes, besteht ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nur dann, wenn der Mitbetreuungsanteil unter 40 vom Hundert liegt.
BGH v. 28.9.2023 - IX ZA 14/23
Ist der Schuldner Miterbe in einer nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft, erfolgt die Auseinandersetzung außerhalb des Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften des BGB. Ist dem Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft angefallen oder geschieht dies während des Verfahrens, so steht neben der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft auch die Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist nur dem Schuldner zu.
Die von dem OLG Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2024 aktualisiert. Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden.
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Aktuell im FamRB
Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGBl. 2008 I, 2586, 2723 - FGG-RG) normierte erstmalig in Art. 50 Nr. 28 mit Wirkung vom 1.9.2009 die Umgangspflegschaft. Daneben gibt es die Umgangsbestimmungspflegschaft und die Umgangsbegleitung. Ob diese Rechtsinstitute sowohl im BGB als auch im SGB VIII geregelt sind und welche inhaltlichen Grenzen ihnen zukommen, untersucht der Beitrag. Im ersten Teil geht es um die Umgangspflegschaft.
OVG NRW v. 1.12.2023 - 12 E 832/23
Das VG Münster hat der Stadt Münster zu Recht ein Zwangsgeld von 2.500,- € zur Durchsetzung eines Anspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle angedroht. Das hat das OVG NRW entschieden und damit die Beschwerde der Stadt gegen die Zwangsgeldandrohung zurückgewiesen.
BGH v. 18.10.2023 - XII ZB 169/23
Die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Anhörungsrüge eines Verfahrensbeteiligten gem. § 44 FamFG kommt u.a. dann ausnahmsweise in Betracht, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf die Zulassungsentscheidung bezogenen Vortrag der Verfahrensbeteiligten verfahrensfehlerhaft übergangen hat. Das Rechtsmittelgericht ist nicht an die Beurteilung der Vorinstanz zur Zulässigkeit und Begründetheit der Anhörungsrüge gebunden, sondern hat dessen Entscheidung, aufgrund einer Anhörungsrüge das Verfahren fortzuführen, darauf zu überprüfen, ob die Anhörungsrüge statthaft, zulässig und begründet war.
OLG München v. 1.9.2023, 31 Wx 210/23 e
Es ist nicht ersichtlich, dass ein Neugeborenes in der Lage wäre, bereits eine Geschlechtsidentität auszubilden. Es kommt insoweit gerade nicht darauf an, welches Geschlecht bzw. Nicht-Geschlecht die Eltern für das Kind annehmen. Die Vorschrift des § 22 Abs. 3 PStG stellt insoweit auf die körperlich feststellbaren Geschlechtsmerkmale ab.
OLG Schleswig-Holstein v. 21.11.2023 - 8 UF 161/23
Dem Elternteil, der die Barunterhaltsinteressen des in einem paritätischen Wechselmodell betreuten Kindes verfolgt, steht ein Wahlrecht zu, ob er beim Familiengericht eine Entscheidung nach § 1628 Satz 1 BGB beantragt oder ob er beim Familiengericht auf die Bestellung eines Ergänzungspflegers nach § 1809 Abs. 1 Satz 1 BGB hinwirkt. Das Wahlrecht zwischen diesen Alternativen steht nicht dem Familiengericht zu, das vielmehr zunächst über einen Antrag nach § 1628 Satz 1 BGB entscheiden muss.
OLG Celle v. 30.1.2023 - 21 UF 124/20
Kann die Abstammung eines Kindes nicht über ein DNA-Abstammungsgutachten festgestellt werden, weil hierfür nicht ausreichendes genetisches Material des verstorbenen und eingeäscherten potentiellen Vaters zur Verfügung steht und andere Verwandte für ein Gutachten (§ 178 Abs. 1 FamFG) nicht zur Verfügung stehen, umfasst die Verpflichtung zur Amtsermittlung nach § 26 FamFG es nicht, nicht näher konkretisierten Behauptungen des Kindes nachzugehen, Kleidungsstücke mit möglichen genetischen Spuren des Verstorbenen befänden sich noch in der Wohnung der Witwe.
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
Aktuell im FamRB
Scheidungen mit Auslandsbezug werfen regelmäßig die Frage nach der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Scheidung und etwaige Folgesachen auf. Besonders bei Beteiligung eines Nicht-EU-Staatsbürgers kann die Bestimmung der Zuständigkeit Probleme bereiten. Seit dem sog. Brexit gehört zum Nicht-EU-Ausland auch das Vereinigte Königreich. Am Beispiel einer britisch-deutschen Ehe bei gewöhnlichem Aufenthalt der Beteiligten im Vereinigten Königreich stellen die beiden Verfasser die Grenzen der Verbundzuständigkeit in solchen Fällen dar.
OLG Hamm v. 4.9.2023 - 4 UF 164/22
Der Einwand der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gem. § 1611 BGB steht dem Auskunftsanspruch regelmäßig nicht entgegen, da die Beurteilung, ob und in welchem Umfang der Unterhaltsanspruch verwirkt ist, sich ohne Kenntnis der maßgeblichen Einkünfte nicht beurteilen lässt und sachgerecht hierrüber erst befunden werden kann, wenn die Höhe des Unterhaltsanspruchs festgestellt ist. Während der BGH vormals primär auf das Zeitmoment abgestellt hat, betont er nunmehr in den neueren Entscheidungen deutlicher als zuvor das Umstandsmoment.
OLG Hamm v. 29.8.2023 - 4 WF 110/23
Das Verfahren auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung nach § 2 Abs. 1 NamÄndG ist nicht darauf gerichtet, über die Namensänderung als solche zu entscheiden. Das Familiengericht darf die Genehmigung deshalb nur dann versagen, wenn von Vornherein feststeht, dass das Gesetz eine Namensänderung ohnehin untersagt oder wenn sich offensichtlich keine Gesichtspunkte finden lassen, die eine Namensänderung als gerechtfertigt erscheinen ließen.
FG Münster v. 24.10.2023 - 1 K 1990/22 E
Jedenfalls bei vorheriger Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts kommt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG für die Einmalauszahlung einer Rente nicht in Betracht.
FG Münster v. 10.8.2023 - 3 K 2723/21 F
Die Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Erbschaftsteuerbegünstigung nach § 13a ErbStG ist anhand der Anzahl der auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten, gezählt nach Köpfen, zu bestimmen. Insbesondere ist die Ausnahmeregelung des § 13a Abs. 3 Satz 7 Nr. 5 ErbStG ("nicht ausschließlich oder überwiegend in dem Betrieb tätig") nicht so zu verstehen, dass Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte oder Beschäftigte mit einem weiteren Beschäftigungsverhältnis in einem anderen Betrieb bei der Anzahl der Beschäftigten und der Ermittlung der Lohnsumme per se außer Ansatz bleiben sollen.