Otto Schmidt Verlag


Nachrichten


BGH v. 8.2.2023 - XII ZB 402/22
Maßgebend für die Schreibweise des Familiennamens und des Vornamens in einem vorzunehmenden Personenstandseintrag ist nach Art. 2 Abs. 1 NamÜbk allein die vorliegende Urkunde.

BVerfG v. 1.2.2023 - 1 BvL 7/18
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist mangels Regelungen zu den Folgen und zu Fortführungsmöglichkeiten nach inländischem Recht unwirksamer Auslandskinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar. Konkret ist Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB mit der Ehefreiheit des Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar. Die Vorschrift bleibt jedoch zunächst in Kraft. Der Gesetzgeber hat bis längstens 30.6.2024 Zeit, eine in jeder Hinsicht verfassungsgemäße Regelung zu schaffen.

VG Berlin v. 24.3.2023 - VG 3 L 24/23
Das VG Berlin hat den Eilantrag eines Vaters gegen die teilweise Verwendung einer genderneutralen Sprache an den Gymnasien seiner beiden Kinder sowie die aus seiner Sicht dort im Ethikunterricht einseitig dargestellte Identitätspolitik und die „Critical Race-Theory“ zurückgewiesen.

Aktuell im FamRB
Fast alle Immobilienerwerbe sind kreditfinanziert. Das gilt auch für Pkw und oftmals auch für die Finanzierung größerer Anschaffungen des allgemeinen Lebensbedarfs (Möbel etc.). Aus diesem Grund sind in vielen Ehescheidungen Kreditverbindlichkeiten zu berücksichtigen. Der Beitrag befasst sich mit der güterrechtlichen Bilanzierung von zukünftig fällig werdenden Kreditverbindlichkeiten eines Ehegatten. Der Verfasser hinterfragt – gerade in den heutigen inflationären Zeiten – die bisherige familienrechtliche Praxis.

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Hefts, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.

OLG Oldenburg v. 14.11.2022 - 11 UF 187/22
Bei der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption haben die Gerichte einen strengen Maßstab anzulegen. Nicht ausreichend ist etwa, dass Erbschaftssteuer gespart, dem Adoptierten ein Aufenthaltsrecht oder den Annehmenden eine günstige Pflegekraft beschafft werden soll.

OLG Brandenburg v. 28.2.2023 - 13 WF 33/23
Der Antragsgegner kann auch die Erklärung abgeben, keinen Unterhalt zahlen zu wollen, etwa weil er insgesamt leistungsunfähig sei. Die Erklärung kann ausdrücklich, aber auch konkludent erfolgen und nach §§ 133, 157 BGB entsprechend ausgelegt werden, wenn sich aus dem Gesamtinhalt der Erklärung mit hinreichender Deutlichkeit ergibt, in welchem Umfang der Antragsgegner die Unterhaltsforderung gegen sich gelten lassen will.

OLG Brandenburg v.13.3.2023 - 13 UF 83/20
Dass eine Wohnung zur Ehewohnung wird, setzt ein subjektives und ein objektives Element voraus: subjektiv den gemeinsamen Willen beider Ehegatten („bestimmungsgemäß“), in dieser Wohnung das aus dem Recht und der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft folgende Recht und die entsprechende Pflicht zur häuslichen Gemeinschaft verwirklichen zu wollen; objektiv muss die Indienststellung der Wohnung für eheliche Zwecke hinzukommen, also eine nach außen zu erkennende Nutzungsbeziehung der Ehegatten zu der Wohnung.

LAG Nürnberg v. 13.12.2022 - 7 Sa 168/22
Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechtes liegt vor, wenn einem männlichen Bewerber um eine Stelle abgesagt wird mit der Begründung, "unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände".

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Aktuell im FamRB
Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber teilweise auch neue Rechtsinstrumente geschaffen, für die neue gerichtliche Verfahren bei den Betreuungs- und Familiengerichten vorgesehen sind. Hierfür fallen selbstverständlich auch Gerichtskosten an, für die jedoch keine neuen Regelungen geschaffen wurden, weil die Verfahren von den bisherigen Kostenregelungen erfasst werden. Es soll deshalb kurz auf die in diesen Verfahren anfallenden Gerichtskosten hingewiesen werden.

Kurzbesprechung
1. Das für ein behindertes Kind gezahlte Pflegegeld ist bei den dem Kind zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln als Bezug zu berücksichtigen.
2. Bei der Prüfung, ob dem behinderten Kind gegenüber seinem Ehegatten ein Unterhaltsanspruch zusteht, mindern die vom Ehegatten auf sein Einkommen geleisteten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge das diesem zur Unterhaltsleistung zur Verfügung stehende Einkommen.
3. Der vom Ehegatten des behinderten Kindes an ein (gemeinsames oder nicht gemeinsames) minderjähriges Kind geleistete Unterhalt mindert die diesem für den Ehegattenunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel.

BGH v. 18.1.2023 - VII ZB 35/20
§ 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO ist dahin auszulegen, dass bei der Bestimmung des pfandfreien Betrags die laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners ggü. den dem Gläubiger vorgehenden oder gleichstehenden Unterhaltsberechtigten nur in dem Umfang zu berücksichtigen sind, in dem der Schuldner seine gesetzlichen Unterhaltspflichten den weiteren Unterhaltsberechtigten ggü. erfüllt oder in dem er von den weiteren Unterhaltsberechtigten im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen wird (Aufgabe von BGH, Beschluss v. 5.8.2010 - VII ZB 101/09).

OLG Frankfurt a.M. v. 21.2.2023 - 21 W 104/22
Pflichtteilsstrafklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten sollen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten möglichst ungeschmälert erhalten. Wird die Verwirkung der Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. Ohne Mittelabfluss besteht kein Sanktionierungsgrund.

LAG Niedersachsen v. 24.2.2023 - 16 Sa 671/22
Zwar kann ein Mann grundsätzlich in gleicher Weise wie eine Frau an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen mitwirken und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickeln. Dies gilt jedoch nicht, wenn für einen Teil der Tätigkeiten das weibliche Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung ist. Das ist etwa der Fall, wenn Gleichstellungsbeauftragte insbesondere als Ansprechpartnerin bei sexuellen Belästigungen, deren Hauptbetroffene Frauen sind, dienen.

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Aktuell im FamRB
Eine allgemeine Auskunftsverpflichtung kennt das deutsche Recht nicht. Niemand ist rechtlich verpflichtet, bestimmte Tatsachen einem anderen zu offenbaren, weil dieser an der Kenntnis ein rechtliches Interesse hat. Ein Anspruch auf Auskunftserteilung besteht nur dann, wenn eine Rechtsgrundlage hierfür besteht. Der Gesetzgeber fasste durch das am 1.7.1998 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I, 2942) den Auskunftsanspruch gemäß § 1686 BGB nunmehr in einer eigenständigen Vorschrift neu. Der auskunftsberechtigte, nicht persönlich betreuende Elternteil soll die Möglichkeit haben, sich einen Überblick über die Entwicklung des Kindes zu verschaffen. Diese Auskunftsverpflichtung steht selbstständig neben dem elterlichen Anspruch auf Umgang.

BGH v. 11.1.2023 - XII ZB 538/21
Gerichtliche Entscheidungen, die während einer Aussetzung der Verhandlung nach § 149 ZPO ergehen, sind nicht nichtig, sondern können mit den gegebenen Rechtsmitteln angefochten werden. Mit Beendigung der Aussetzung durch Erledigung des Strafverfahrens beginnt grundsätzlich die volle gesetzliche Frist zur Begründung eines Rechtsmittels von neuem zu laufen. Verwirft das Rechtsmittelgericht bereits vor Ablauf der Begründungsfrist das Rechtsmittel, ist der Rechtsmittelführer nicht von der fristgerechten Begründung seines Rechtsmittels befreit, wenn der Rechtsweg noch nicht erschöpft ist und er gegen die verwerfende Entscheidung mit dem Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde vorgeht.

BGH v. 19.1.2023 - V ZB 28/22
Die qualifizierte elektronische Signatur der als Anlage zur Berufungsschrift übersandten Abschrift des angefochtenen Urteils ersetzt nicht die qualifizierte elektronische Signatur der über das EGVP übersandten Berufungsschrift. Ist eine nicht auf dem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereichte Berufung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, ist das Berufungsgericht lediglich im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs verpflichtet, die Partei darauf hinzuweisen und ihr ggf. Gelegenheit zu geben, den Fehler vor Ablauf der Berufungsfrist zu beheben. § 130a Abs. 6 ZPO gilt für Signaturfehler nicht.

BGH v. 25.1.2023 - XII ZB 29/20
Wird die Beschwerde in einer Familiensache beim nicht empfangszuständigen OLG eingelegt und entscheidet dieses trotz Unzulässigkeit der Beschwerde in der Sache, so kann das Rechtsbeschwerdegericht wegen der versäumten Beschwerdeeinlegungsfrist von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren, wenn das fehlende Verschulden des Beschwerdeführers offenkundig ist und die zur Nachholung der Beschwerdeeinlegung ausreichende Übersendung der Akten an das AG von Amts wegen zu erfolgen hatte.

BGH v. 25.1.2023 - IV ZB 7/22
Technische Gründe i.S.v. § 130d Satz 2 ZPO liegen nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen technischen Einrichtungen vor, nicht dagegen bei in der Person des Einreichers liegenden Gründen (hier: Erkrankung). Nach ständiger BGH-Rechtsprechung muss ein Rechtsanwalt allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen auch dann unternommen werden, wenn er unvorhergesehen ausfällt.

BGH v. 11.1.2023 - IV ZB 23/21
Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) entsprechen denen bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax. Unerlässlich ist die Überprüfung des Versandvorgangs. Dies erfordert die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO erteilt worden ist.

Am 8.2.2023 ist Richter am Bundesgerichtshof Hartmut Guhling zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt worden.

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Aktuell im FamRB
Die im Wettbewerbsrecht angesiedelte Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH v. 21.4.2022 – I ZB 56/21mit Schwerpunkt auf dem Verbot der Doppelahndung im Ordnungsmittelrecht verdient Beachtung auch im Familienrecht, besonders im Gewaltschutzrecht, aber auch bei Ordnungsmitteln im Kindschaftsrecht (§ 89 FamFG).

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OLG Bamberg v. 26.1.2023 - 1 W 67/22
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht mehr möglich, wenn die Kindsmutter vor Erteilung der Zustimmung zur Anerkennung verstirbt. Eine teleologische Reduktion verbietet sich, da der Zweck der Regelung in der Tat nicht primär im Schutz der Mutter liegt, sondern auch und gerade in der Gewährleistung der Statuswahrheit.

OLG Frankfurt a.M. v. 19.1.2023 - 6 UF 235/22
Auch in vom Rechtspfleger geführten Kindschaftssachen gelten die Verfahrensvorschriften der § 7, § 158 ff. FamFG. Eine Ergänzungspflegschaft kann nach § 1809 BGB nicht ohne vorgegangene Entscheidung über die Entziehung der Vertretungsmacht nach § 1629 Abs. 2 S. 3, § 1789 Abs. 2 S. 3 und S. 4 BGB erweitert werden, wenn die Vertretungsmacht nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen ist.

BGH v. 9.12.2022 - V ZR 68/22
Das Recht, im Falle von Leistungsstörungen von dem Vertrag zurückzutreten (hier: gem. § 323 Abs. 1 BGB), steht bei einem Vertrag zugunsten Dritter grundsätzlich dem Versprechensempfänger und nicht dem Dritten zu. Auch eine Zustimmung des Dritten ist zur Wirksamkeit des Rücktritts nicht erforderlich, selbst wenn das Recht des Dritten unwiderruflich ist. Nicht ausgeschlossen ist allerdings eine Vereinbarung zwischen Versprechensempfänger und Versprechendem, dass das Rücktrittsrecht dem Dritten zustehen soll. Möglich ist es zudem, dass der Versprechensempfänger sein Rücktrittsrecht an den Dritten abtritt oder diesen zur Ausübung des Rücktrittsrechts ermächtigt.

Aktuell im FamRB
Die Verhängung eines Arrests findet in der Praxis des Unterhaltsrechts kaum statt. Dabei sollte der Berater in den zwar seltenen, aber gleichwohl vorkommenden – auch haftungsrelevanten – Fällen diese Sicherung der Unterhaltsansprüche im Auge haben. Denn ein Rechtsanwalt, der trotz deutlicher Hinweise auf eine Anspruchsgefährdung keinerlei Sicherungsmaßnahmen ergreift, haftet (s. OLG Hamm v. 11.10.1991 – 33 U 14/90, FamRZ 1992, 432). Der Beitrag zeigt die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Sicherung von Unterhaltsansprüchen durch den Arrest auf.

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AG Frankenthal v. 27.12.2022 - 71 F 11/22
Die bloße Zahlung eines monatlichen Betrages an die Antragstellerin begründet an sich bereits keinen Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft. Eine solche setzt vielmehr die wechselseitige Übernahme persönlicher Verantwortung voraus.

BGH v. 7.12.2022 - XII ZB 200/22
Wird eine Beschwerde nach § 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG von einem Rechtsanwalt schriftlich eingelegt, ist die Beschwerdeschrift nach § 14 b Abs. 1 Satz 1 FamFG als elektronisches Dokument zu übermitteln.

BGH v. 14.12.2022 - XII ZB 318/22
Ist der geschiedene Ehegatte nach Durchführung des Versorgungsausgleichs verstorben, richtet sich das Verfahren auf Abänderung gegen die Erben, die als Antragsgegner hinzuzuziehen sind. Das Abänderungsverfahren nach §§ 31, 51 VersAusglG kann auch durch Hinterbliebene eines ausgleichspflichtigen Ehegatten beantragt werden.

OLG Saarbrücken v. 22.12.2022, 14 O 13/19
Die Rechtsprechung gesteht Kindern erst ab einem Alter von vier Jahren einen gewissen Freiraum zu. Schon ab einem Alter von etwa 3 Jahren müssen Kinder in einer geschlossenen Wohnung nicht mehr ständig beobachtet werden, sondern es ist ihnen ist mit Blick auf die persönliche Entfaltung und Entwicklung die Gelegenheit zu geben, sich allein zu beschäftigen.

AG Köln v. 9.1.2023 - 203 C 144/22
§ 566 BGB findet auf die Erbauseinandersetzung weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung. Eine Vereinbarung zum Übergang von Lasten und Nutzungen enthält keine Ermächtigung des Erwerbers zur Ausübung von Gestaltungsrechten (hier: dem Ausspruch der Kündigung).

Rechtliche Konflikte lösen ohne Streit vor Gericht - für diesen ressourcenschonenden Weg der Konfliktbeilegung wirbt das neue Streitschlichtungsportal "Recht ohne Streit". Die Initiatoren bieten Menschen, Unternehmen oder Institutionen, die von einem zivilrechtlichen Konflikt betroffen sind, konkrete digitale Hilfestellungen.

BGH v. 6.12.2022 - VI ZR 73/21
Die Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung ist grundsätzlich Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Maßgebend für die Höhe der Hinterbliebenenentschädigung sind im Wesentlichen die Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids und der Grad des Verschuldens des Schädigers. Ähnlich wie beim Schmerzensgeld sind dabei sowohl der Ausgleichs- als auch der Genugtuungsgedanke in den Blick zu nehmen.

Kurzbesprechung
1. Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG.
2. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit.

Kurzbesprechung
1. Tarifvertragliche Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG steuerfrei.
2. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG verletzt insoweit nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

OLG Bamberg v. 10.1.2023 - 2 UF 212/22
Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich für beide Ehegatten grundsätzlich die Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist. Es besteht daher für beide Ehegatten jeweils die Verpflichtung, in eine Zusammenveranlagung einzuwilligen, wenn dadurch die Steuerschuld des anderen Ehegatten verringert, der in Anspruch genommene aber keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt wird. Eine solche Verpflichtung bleibt auch nach der Scheidung als Nachwirkung der Ehe bestehen.

Aktuell im FamRB
Die Vorsorgevollmacht als eine der drei wichtigen Vorsorgeverfügungen neben der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung stößt weiterhin auf große Resonanz. Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hatte Ende 2021 über 5,3 Mio. Vorsorgeverfügungen registriert, hiervon allein rd. 359.000 Neu-Registrierungen im Jahr 2021. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung in der Praxis reagiert. Denn mit der zum 1.1.2023 geltenden Reform zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht sind Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung kompakt in einer Vorschrift neu geregelt und erhalten einen besonderen Stellenwert. Der nachfolgende Beitrag behandelt im Vergleich die alte und neue Gesetzeslage zur Vorsorgevollmacht.

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BGH v. 20.10.2022 - IX ZB 12/22
Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld gem. § 37 SGB XI ist nach § 851 Abs. 1 ZPO, § 399 BGB unpfändbar. Das Pflegegeld bietet einen Anreiz zur Erhaltung der Pflegebereitschaft der Angehörigen, Freunde oder Nachbarn. Die Ziele des Pflegegeldes, die Autonomie des Pflegebedürftigen zu stärken und einen Anreiz für die Aufnahme und Fortsetzung einer häuslichen Pflege zu schaffen, würden nicht erreicht, wenn das Pflegegeld zwar beim Pflegebedürftigen unpfändbar bliebe, bei der Pflegeperson aber als nach den allgemeinen Vorschriften pfändbares Arbeitseinkommen behandelt würde.

OLG Karlsruhe v. 11.1.2023 - 5 WF 138/22
Zur Erzwingung der Anhörung des Kindes durch das Gericht kommt weder die Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 33 Abs. 3 FamFG noch die Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 35 Abs. 1 FamFG in Betracht. Hinsichtlich gerichtlicher Anordnungen zu terminsbezogenen Verpflichtungen von Beteiligten sieht das Gesetz in § 33 Abs. 3 FamFG eine Sanktion in Form von Ordnungsmitteln nur für das persönliche Erscheinen des Beteiligten selbst vor, eine Festsetzung gegen den Inhaber der tatsächlichen Obhut des Kindes ist nicht vorgesehen.

BGH v. 11.10.2022 - X ZR 42/20
Die obergerichtliche Rechtsprechung und der überwiegende Teil der Literatur hält die Mitteilung des Widerrufsgrundes für erforderlich - insbesondere deshalb, weil der Beschenkte die Möglichkeit haben müsse, das Vorliegen eines Widerrufsgrundes (§ 530 BGB) und die Einhaltung der Widerrufsfrist (§ 532 BGB) zu prüfen. Ein anderer Teil der Literatur lehnt eine Pflicht zur Mitteilung des Widerrufsgrundes ab und beruft sich dafür auf den Wortlaut des Gesetzes. Die zuletzt genannte Auffassung ist zutreffend.

OLG Frankfurt a.M. v. 8.12.2022 - 20 W 301/18
Die Erbeinsetzung eines Vereins, der in dieselbe hierarchische katholische Organisation wie die Pflegeeinrichtung der Erblasserin ohne Begründung eines Über- und Unterordnungsverhältnis eingebunden ist, kann wirksam sein. Die Begünstigung des juristisch von der Pflegeeinrichtung unabhängigen Vereins beinhaltet weder unmittelbar noch mittelbar einen Verstoß gegen die Verbotsnormen des Hessischen Heim- und Pflegegesetzes.

OLG Braunschweig v. 22.12.2022 - 2 UF 122/22
Die Möglichkeit, dass ein allein betreuender Elternteil eines schwer behinderten Kindes zukünftig ausfällt, stellt keine gegenwärtige Kindeswohlgefährdung dar. Die vorbeugende Fremdunterbringung zum Zwecke einer für das Kind vorteilhaften frühzeitigen Eingewöhnung in einer Einrichtung ohne konkreten Anlass rechtfertigt nicht den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Gesundheitsfürsorge.

BGH v. 30.11.2022 - IV ZR 60/22
Einem Pflichtteilsberechtigten steht auch nach Ausschlagung seines Erbteils gem. § 2306 Abs. 1 BGB ein Auskunftsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB zu. Dafür sprechen schon der Wortlaut des § 2314 Abs. 1 BGB sowie die Gesetzessystematik.

EuGH v. 22.12.2022 - C-279/21
Die dänische Rechtsvorschrift, nach der die Familienzusammenführung zwischen einem türkischen Arbeitnehmer, der sich rechtmäßig in Dänemark aufhält, und seinem Ehegatten an die Voraussetzung geknüpft wird, dass dieser Arbeitnehmer erfolgreich eine Prüfung ablegt, die ein bestimmtes Niveau dänischer Sprachkenntnisse bescheinigt, stellt eine rechtswidrige „neue Beschränkung“ dar. Sie kann nicht mit dem Ziel gerechtfertigt werden, eine erfolgreiche Integration des Ehegatten zu gewährleisten. Denn nach der dänischen Rechtsvorschrift ist weder die Berücksichtigung der eigenen Integrationsfähigkeit des Ehegatten noch anderer Faktoren vorgesehen, die die tatsächliche Integration des betreffenden Arbeitnehmers belegen.

Das BMJ hat am 22.12.2022 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten ab dem 1.1.2023.

BGH v. 15.11.2022 - X ZR 40/20
Ist der Schenker aufgrund einer objektiven oder subjektiven Zwangslage zur Schenkung veranlasst worden, kann der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht nur solche Personen treffen, die diese Zwangslage herbeigeführt haben. Vielmehr kann es ausreichen, wenn der Zuwendungsempfänger sich eine bestehende Zwangslage bewusst zu Nutze macht.

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Aktuell im FamRB
Es ist bewährte FamRB-Tradition, dass der Verfasser die jeweiligen Beweggründe für die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle im Januarheft erläutert und die Auswirkungen für die Beratungspraxis aufzeigt. Auch im Jahr 2023 begleitet der Verfasser die neue Düsseldorfer Tabelle wieder mit einem vertiefenden Beitrag. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf von Studierenden und den dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf. Im Übrigen liegt der Tabelle weiterhin der Bedarf für zwei Unterhaltsberechtigte zugrunde.

BGH v. 12.10.2022 - XII ZB 450/21
Gegen eine Entscheidung, mit der in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren eine Beschwerde verworfen wird, ist die Rechtsbeschwerde zulassungsfrei statthaft. Ein Unterhaltsfestsetzungsbeschluss nach § 253 FamFG bedarf, sofern er ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, nicht der Verkündung.

BGH v. 25.10.2022 - VI ZR 382/21
Eine erneute Parteianhörung durch das Berufungsgericht kann dann erforderlich werden, wenn sich das erstinstanzliche Gericht - etwa aufgrund von Zeugenaussagen - von dem Gegenteil dessen überzeugt hat, was eine Partei in einer persönlichen Anhörung erklärt hat, und in den Urteilsgründen von der Würdigung dieser Parteierklärung ganz abgesehen hat.

OLG Brandenburg v. 16.8.2022 - 12 U 30/22
Das Ausmaß der Trauer um einen geliebten Menschen ist nur schwer in Geldbeträgen zu beziffern und die dabei vorzunehmende Abwägung für den einzelnen Hinterbliebenen nur schwer nachzuvollziehen. Konkrete Vorgaben finden sich weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung. In der überwiegenden Rechtsprechung wird ein Betrag von 10.000 €, „der derzeit von den Gerichten bei der Tötung eines Angehörigen als Entschädigung für sogenannte Schockschäden zugesprochen wird“, als Orientierungshilfe oder Richtschnur angesehen.

OLG Zweibrücken v. 28.7.2022 - 2 UF 37/22
Der nachdrückliche Wunsch einer 15-Jährigen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, ist als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich. Die strikte Ablehnung der Impfung durch die alleinsorgeberechtigte Kindesmutter stellt daher einen Sorgerechtsmissbrauch dar, der dem Kindeswohl zuwiderläuft und den Teilentzug der elterlichen Sorge in Bezug auf die Befugnis zur Entscheidung über eine Covid-19 Impfung und die Anordnung eines Ergänzungspflegers rechtfertigt.

EuGH v. 8.12.2022 - C-731/21
Grenzgänger sind nicht verpflichtet, eine in einem anderen Mitgliedstaat eingegangene eingetragene Lebenspartnerschaft in Luxemburg eintragen zu lassen. Die Gewährung einer Hinterbliebenenpension kann nicht von einer solchen Eintragung zu Lebzeiten der Lebenspartner abhängig gemacht werden.

Kurzbesprechung
Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG. Dagegen handelt es sich bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung um Naturalunterhalt, der in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 BewG in Höhe der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG berücksichtigt werden kann. Die ortsübliche Miete ist auch dann anzusetzen, wenn die Parteien unterhaltsrechtlich einen betragsmäßig geringeren Wohnvorteil vereinbart haben.

FG Rheinland-Pfalz v. 15.11.2022 - 6 K 1577/22
Die Klage einer Frau aus Pirmasens wegen Kindergeld war erfolgreich, weil die (auch für Pirmasens) zuständige Agentur für Arbeit Kaiserslautern auf zwei Anfragen des FG nicht reagiert und das Gericht deshalb keine Zweifel hatte, dass das Kind der Klägerin - wie von ihr vorgetragen - im streitigen Zeitraum dort als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war.

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BGH v. 19.10.2022 - XII ZB 113/21
Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegrünungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen. Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt.

Die von dem OLG Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2023 geändert. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf. Die Tabellenstruktur ist gegenüber 2022 unverändert. Es verbleibt bei den bisherigen 15 Einkommensgruppen und dem der Tabelle zugrundeliegenden Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten.

Aktuell im FamRB
Seit einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1981 ist es ständige Rechtsprechung der Familiengerichte, dass die aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Sozialabfindung unter bestimmten Umständen kein Vermögen, sondern bei der Berechnung des Trennungsunterhalts als Einkommen zu berücksichtigen ist. Im Gegenzug ist sie beim Zugewinn im Endvermögen des Ehegatten, der aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, nicht aufzuführen.

BGH v. 2.11.2022 - XII ZB 339/22
Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen hat es von Amts wegen nachzugehen.

OLG Braunschweig v. 10.10.2022 - 5 VA 1/22
Die sog. Khol-Scheidung nach iranischem Recht ist als Kombination der gerichtlichen Feststellung des Scheiterns der Ehe in dem nach §§ 8ff. des iranischen Gesetzes zum Schutze der Familie vom 4.2.1975 (FamSchutzG) durchzuführenden Verfahren und der anschließenden notariellen Registrierung gem. § 107 FamFG als gerichtliche Scheidung anerkennungsfähig. Die Gerichtsentscheidung, die die Unmöglichkeit einer Versöhnung feststellt, ist für die Scheidung konstitutiv, da nach deren Erlass keiner der Ehegatten allein den Vollzug der Scheidung mehr verhindern kann.

OLG Frankfurt a.M. v. 1.8.2022 - 20 W 98/21
Die anfängliche Weigerung eines Standesamtes, eine Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit als Elternteil ins Geburtsregister einzutragen, kann nach späterer Adoption und daraufhin erfolgter Eintragung nicht isoliert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Ein solcher Feststellungsantrag besteht im Rechtsschutzsystem der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht und es besteht auch keine Veranlassung für eine erweiternde Auslegung.

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Hefts, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.

Aktuell im FamRB
Mit Beschluss v. 15.12.2021 hat sich der BGH zu einer Reihe unterhaltsrechtlicher Fragen geäußert (BGH v. 15.12.2021 – XII ZB 557/20, FamRZ 2022, 434 m. Anm. Witt = FamRB 2022,135 [M. Schneider]). Dabei hat er auch klargestellt, dass familienrechtlicher Ausgleichsanspruch und Anspruch auf Kindesunterhalt in einem Alternativverhältnis stehen – nur, wenn für den betreffenden Zeitraum ein Anspruch auf Kindesunterhalt nicht mehr besteht, kann der betreuende Elternteil familienrechtlichen Ausgleich verlangen. Dies wirft die praktisch relevante Frage auf, ab wann der dem Kind zustehende Unterhaltsanspruch durch den familienrechtlichen Ausgleichanspruch eines Elternteils ersetzt wird, ab wann also ein Elternteil in eigenem Namen einen eigenen Anspruch durchsetzen muss und kann. Das vom BGH herangezogene Kriterium der „Erfüllung“ des Barunterhaltsanspruchs durch den betreuenden Elternteil erscheint insofern ungeeignet; maßgeblich ist vielmehr der Zweckfortfall des Unterhaltsanspruchs, den § 1607 Abs. 2 BGB nur für den Fall der erschwerten Durchsetzbarkeit regelt.

EuGH v. 15.11.2022 - C-646/20
Der EuGH hat sich vorliegend mit der automatischen Anerkennung außergerichtlicher Ehescheidungen befasst. Eine von einem Standesbeamten eines Mitgliedstaats errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die Ehescheidung enthält, die sie vor dem Standesbeamten getreu den in den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen bestätigt haben, stellt eine Entscheidung im Sinne der Brüssel-IIa-Verordnung dar.

BGH v. 21.9.2022 - XII ZB 504/21
Nach §§ 1617 b Abs. 1 Satz 3 und 4, 1617 c Abs. 1 BGB kann die durch Begründung des gemeinsamen Sorgerechts erfolgende Namensneubestimmung ohne eine Anschließung des Kindes nur dann automatisch erfolgen, wenn das Kind zu dem Zeitpunkt, in dem die Neubestimmung wirksam werden soll, das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dieser Regelung liegt zugrunde, dass der Name eines Menschen, der Ausdruck der Identität sowie Individualität des Namensträgers ist, nach ständiger BVerfG-Rechtsprechung durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 GG geschützt ist.

BVerfG v. 16.9.2022 - 1 BvR 1807/20
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde von Eltern nicht zur Entscheidung angenommen, denen wegen des Verdachts erheblicher Misshandlungen ihres zu den Vorfallzeitpunkten nur wenige Monate alten Kindes weite Teile des Sorgerechts entzogen wurden. Die Eltern hatten sich dadurch vor allem in ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt gesehen.

Kurzbesprechung
Beginnt das Kind nach erfolgreich abgeschlossenem Medizinstudium ein Dienstverhältnis an einer Klinik, das als Vorbereitungszeit zur Erlangung der Facharztqualifikation dient, ist ein Kindergeldanspruch während dieses Dienstverhältnisses mangels Vorliegens einer Berufsausbildung i.S.d. § 63 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ausgeschlossen, wenn bei einer Gesamtbetrachtung des Dienstverhältnisses der Erwerbscharakter und nicht der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht.

OLG Bremen 20.7.2022 - 4 U 24/21
Entscheidend für die Beurteilung, ob ein privilegierter Erwerb i.S.v. § 1374 Abs. 2 BGB vorliegt, ist letztlich, dass die persönliche Beziehung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber bei Vertragsschluss im Vordergrund steht. Hiervon kann nicht bei einem reinen Immobilienkaufvertrag zwischen Mutter und Tochter ausgegangen werden, in welchem Leistung und Gegenleistung in einem Äquivalenzverhältnis stehen.