Nachrichten
OLG Brandenburg v. 13.7.2023 - 13 WF 78/23
Lebt ein Kind im Haushalt eines Elternteils, so erfüllt dieser seine Unterhaltspflicht in der Regel schon durch Pflege und Erziehung des Kindes und schuldet keinen Barunterhalt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB). Wenn der Antragsgegner seine Unterhaltspflicht teilweise durch Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, kann ein etwaig daneben geschuldeter Barunterhalt nicht im vereinfachten Verfahren gem. §§ 249 ff. FamFG festgesetzt werden.
OLG Nürnberg v. 10.8.2023 - 7 UF 312/23
Der Vorrang der familienrechtlichen Vorschriften zur Überlassung der Ehewohnung vor einem Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gilt nur im Verhältnis der Ehegatten [oder Lebenspartner] untereinander.
EuGH v. 14.9.2023 - C-113/22
Väter von zwei und mehr Kindern, die sich in Spanien eine Zulage zu ihrer Invaliditätsrente gerichtlich erstreiten müssen, haben Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung. Aus einer Verwaltungspraxis, die in der systematischen Weigerung besteht, diese Zulage auch Vätern zu gewähren, und damit die Konsequenzen außer Acht lässt, die sich aus einem Urteil von 2019 ergeben (C-450/18), in dem der EuGH festgestellt hatte, dass die ausschließliche Gewährung dieser Zulage an Mütter diskriminierend ist, ergibt sich für diese Väter eine doppelte Diskriminierung.
OLG Frankfurt a.M. v. 22.8.2023 - 6 UF 115/23
Ein einstweiliges Anordnungsverfahren ist ein vom Hauptsacheverfahren selbständiges und damit getrennt zu führendes Verfahren. Die verfahrensrechtliche Eigenständigkeit des Verfahrens bedingt, dass ein Wechsel der Verfahrensart, also ein Übergang vom einstweiligen Anordnungsverfahren zum Hauptsacheverfahren nicht möglich ist. In Anbetracht des Umstandes, dass der Antragsgegner als Naturalpartei gerichtsunerfahren ist, genügte die Einräumung einer Stellungnahmefrist nicht.
LG Wuppertal v. 26.6.2023 - 2 O 328/21
Ein nachträglicher korrigierender Eingriff in eine im Rahmen einer Partnerschaft gemachte Zuwendung, die aus einem Gewinn (hier: 64.000 € bei „Wer wird Millionär“) des leistenden Partners gemacht wurde, lässt sich nach der Trennung der Partner mit Unbilligkeit nicht begründen. Dass Gewinne so schnell verpuffen können, wie sie anfallen, und sich Gewinner nachher über ihr eigenes Ausgabeverhalten ärgern, begründet nicht die Notwendigkeit eines nachträglichen juristischen Eingriffs.
BGH v. 16.8.2023 - VII ZB 64/21
Bei der Corona-Überbrückungshilfe III (Billigkeitsleistung des Bundes in Form einer Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die in Folge der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erleiden) handelt es sich um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 399 1. Fall BGB nicht pfändbare Forderung. Die Unpfändbarkeit der Corona-Überbrückungshilfe III setzt sich jedoch nach deren Überweisung nicht an der Gutschrift auf einem regulären Girokonto des Schuldners fort.
OLG Zweibrücken v. 20.6.2023 - 9 U 49/23
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass ein Landkreis, der über sein Jugendamt einen Ferienpass zum Kauf herausgibt und sich selbst darin als Veranstalter bezeichnet, für Unfälle der Teilnehmenden während der Veranstaltung haftet, auch wenn diese von einer Privatperson durchgeführt wird.
Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Daniela Recknagel zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
Aktuell im FamRB
Mit der Geltung der neuen Brüssel IIb-VO wurde auch die Vorschrift des Art. 15 Brüssel IIa-VO (Verweisung an ein Gericht, das den Fall besser beurteilen kann) reformiert. In Art. 12 und Art. 13 Brüssel IIb-VO finden sich nunmehr zwei Regelungen für einen nur in Ausnahmefällen möglichen Zuständigkeitstransfer. Der Verfasser zeigt die Voraussetzungen für einen derartigen Zuständigkeitstransfer auf, wie er durchzuführen ist und wann er sich empfiehlt.
BVerfG v. 28.8.2023 - 1 BvR 1088/23
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde von Pflegeeltern, die sich gegen den Wechsel ihres langjährigen Pflegekindes in eine andere Pflegefamilie wenden, nicht zur Entscheidung angenommen. Auf das Elterngrundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG können sich Pflegeeltern nicht stützen. Das zugunsten der bisherigen Pflegeeltern wirkende Grundrecht auf Schutz der Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG ist nicht verletzt. Bei einem Wechsel von einer Pflegefamilie in eine andere kommt es maßgeblich auf das Wohl des Kindes an. Ist zu erwarten, dass diesem mit einem Wechsel der Pflegefamilie trotz des Bindungsabbruchs zu den bisherigen Pflegeeltern eher gedient ist, setzen sich die Interessen des Kindes gegen die seiner vormaligen Pflegeeltern durch.
KG Berlin v. 3.7.2023 - 1 W 2/23
Der Nachweis der Erbfolge kann gegenüber dem Grundbuchamt mit der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses geführt werden. Die formellen Voraussetzungen an eine solche beglaubigte Abschrift folgen aus dem Unionsrecht. Das nationale (Grundbuch-)Recht gebietet keine strengeren Anforderungen.
LG Frankenthal v. 26.5.2023 - 8 O 282/22
Wer von seinen Eltern für den Fall, dass diese versterben, mit der Bestattung beauftragt wird, erlangt im Zweifel dadurch ein umfassendes Recht zur Totenfürsorge. Dies betrifft auch die Frage, wo die Eltern ihre letzte Ruhestätte finden sollen. Weitere Geschwister sind dann von dieser Entscheidung ausgeschlossen.
BGH v. 2.8.2023 - XII ZB 432/22
Eine Beschwerde ist formgerecht eingelegt, wenn trotz fehlerhafter Bezeichnung der angegriffenen Entscheidung aufgrund der Angaben in der Beschwerdeschrift und den sonstigen aus den Verfahrensakten erkennbaren Umständen vor Ablauf der Beschwerdefrist für das Gericht nicht zweifelhaft bleibt, welche Entscheidung angefochten wird, und es anhand der im Übrigen richtigen und vollständigen Angaben in der Rechtsmittelschrift nicht daran gehindert ist, seine verfahrensvorbereitende Tätigkeit aufzunehmen. (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20.5.2015 - XII ZB 368/14 - FamRZ 2015, 1276).
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
Aktuell im FamRB
Im Anschluss an den ersten Teil des Beitrags (Stockmann, FamRB 2023, 336), der zunächst einen Überblick über das Rechtsinstitut des „Vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger“ gegeben (I.) und sich dann mit den Strategien für den anwaltlichen Berater des Unterhaltsgläubigers befasst hat (II.), folgen nunmehr Hinweise für den anwaltlichen Berater des Unterhaltsschuldners (III.), durch welches Vorgehen er die Interessen seines Mandanten am besten wahrnehmen kann.
BGH v. 31.5.2023 - XII ZB 274/21
Die in einem Eheaufhebungsbeschluss des AG getroffenen Feststellungen, dass zugunsten des einen - die Eheaufhebung beantragenden - Ehegatten ein Eheaufhebungsgrund nach § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB besteht, hingegen für den anderen - ebenfalls die Aufhebung der Ehe beantragenden - Ehegatten ein solcher nach Abs. 2 Nr. 3 dieser Vorschrift nicht gegeben ist, begründen für letzteren Ehegatten eine jeweils selbständige Beschwer i.S.v. § 59 Abs. 1 FamFG. Diese kann er mit der Beschwerde gegen den stattgebenden Eheaufhebungsbeschluss unabhängig davon geltend machen, dass er selbst die Aufhebung der Ehe beantragt hat.
BGH v. 21.8.2023 - NotZ(Brfg) 4/22
Die Altersgrenze für Notare ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Gem. § 47 Nr. 2, § 48a der BNotO erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.
BGH v. 19.7.2023 - IV ZB 31/22
Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht im Wege der Beschwerde gem. § 15 Abs. 2 BNotO von dem vom Erben beauftragten Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB verlangen.
OLG Frankfurt a.M. v. 27.7.2023 - 1 U 6/21
Die Fremdunterbringung eines Kindes wegen seiner Belastung durch den zwischen seinen getrenntlebenden Eltern schwelenden Sorgerechtsstreits ist regelmäßig unverhältnismäßig. Wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann dem Kind eine Entschädigung zuzusprechen sein.
FG Münster v. 27.10.2023 - 3 K 3624/20 Erb
Die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.
OVG Berlin-Brandenburg v. 10.8.2023 - OVG 6 B 15/22 u.a.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in drei Berufungsverfahren entschieden, dass eine alleinerziehende Mutter für ihr Kind, das unter Verwendung einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat.
Aktuell im FamRB
Der Beitrag bezweckt, auf die in der Praxis auftretenden Probleme des „Vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger“ aufmerksam zu machen. Er erhebt nicht den Anspruch einer umfassenden Kommentierung aller Rechtsfragen des vereinfachten Unterhaltsverfahrens. Vielmehr sollen im ersten Teil des Beitrags nach einem generellen Überblick über dieses Institut (I.) dem anwaltlichen Berater des Unterhaltsgläubigers (II.) Hinweise gegeben werden, durch welches Vorgehen er die Interessen seines Mandanten am besten wahrnehmen kann. Die Strategien für den anwaltlichen Berater des Unterhaltsschuldners (III.) folgen in einem zweiten Beitragsteil.
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
OLG Hamburg v. 8.8.2023 - 7 WF 31/23
Mehrere aufeinander folgende Anträge auf sukzessive Verlängerung einer zeitlich begrenzten einstweiligen Anordnung sind gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten.
Podcast Familienrecht | Episode 13
Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein --- In der neuen familienrechtlichen Folge von "Otto-Schmidt live - Der Podcast" sprechen Jörn Hauß und Heinrich Schürmann über das Thema "Änderung der Hausmannsrechtsprechung?"
OLG Frankfurt a.M. v. 19.7.2023 - 6 WF 86/23
Verfahrenskostenhilfe für ein zweites Scheidungsverfahren kann wegen Mutwilligkeit dann einschränkend zu bewilligen sein, wenn der Antragsteller bereits zuvor mit bewilligter Verfahrenskostenhilfe ein Scheidungsverfahren geführt hat und den Scheidungsantrag trotz fortbestehender Trennungsabsicht ohne nachvollziehbaren Grund zurückgenommen hat. In diesem Fall ist Verfahrenskostenhilfe unter Ausschluss der bereits in dem früheren Verfahren entstandenen Gerichtsgebühren und den aus der Staatskasse bereits verauslagten Rechtsanwaltsgebühren zu bewilligen.
BGH v. 28.6.2023 - XII ZB 81/23
Entgeltpunkte aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) sind im Wertausgleich bei der Scheidung regelmäßig auch dann ausgleichsreif, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht und es nach seinen aktuellen Verhältnissen zu einer Einkommensanrechnung nach § 97 a SGB VI käme.
OLG Frankfurt a.M. v. 11.7.2023 - 6 UF 53/23
Die Entscheidung über die Durchführung einer Impfung ist nicht nach § 1628 BGB auf einen die Impfung befürwortenden Elternteil zu übertragen, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) sie in dem Alter des betroffenen Kindes nicht mehr als Regelimpfung empfiehlt und der die Impfung befürwortende Elternteil die Voraussetzungen einer Indikationsimpfung nicht geltend macht.
LG Nürnberg-Fürth v. 27.7.2023, 8 O 4921/22
Soweit der Erblasser über § 2136 BGB hinaus Befreiungen erteilt hat, kann sich durch Auslegung nach § 2084 BGB ergeben, dass in Wirklichkeit eine andere erbrechtliche Gestaltung gemeint war. Verlangt der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil, kann dies zwar prinzipiell eine schlüssige Ausschlagung darstellen. Ob dies der Fall ist, muss aber unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles geklärt werden.
EuGH, C-261/22: Schlussanträge der Generalanwältin vom 13.7.2023
Generalanwältin Ćapeta ist der Ansicht, dass die Vollstreckung eines gegen eine Mutter kleiner Kinder ausgestellten Europäischen Haftbefehls abgelehnt werden könne, wenn dies dem Kindeswohl entspreche. Eine solche Ablehnung sei nur dann möglich, wenn die vollstreckende Behörde nach Nutzung des Kommunikationsmechanismus nicht über ausreichende Informationen verfüge, um mit absoluter Sicherheit davon auszugehen, dass die Vollstreckung des betreffenden Europäischen Haftbefehls nicht dem Kindeswohl zuwiderliefe.
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
Aktuell im FamRB
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption v. 12.2.2021 (BGBl. I, 226 – Adoptionshilfe-Gesetz), in Kraft seit dem 1.4.2021, wurden in den Fällen von Stiefkindadoptionen Minderjähriger zwingende Beratungspflichten eingeführt. Diese sind geregelt in § 9a Adoptionsvermittlungsgesetz. Der Beitrag befasst sich insbesondere mit den Rechtsfolgen fehlender Beratung.
BGH v. 25.5.2023 - IX ZR 161/22
Ein im Hauptsacheverfahren zur Regelung des Umgangs geschlossener und gerichtlich gebilligter Zwischenvergleich kann eine 1,0 Einigungsgebühr zur Entstehung bringen. Die Einbeziehung von Teileinigungen führt nicht zu einer unbilligen Gebührenlast für den Mandanten.
VG Mainz v. 19.7.2023 - 3 K 425/22.MZ
Die Kosten für die Bestattung eines Halbbruders sind grundsätzlich auch dann zu tragen, wenn das von der Ordnungsbehörde in Anspruch genommene Geschwister erst nach dem Todesfall von dem Verwandtschaftsverhältnis erfahren hat. Ein fehlendes familiäres Näheverhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen stellt die Zumutbarkeit der Bestattung regelmäßig nicht in Frage. Die gesetzliche Pflichtenstellung knüpft nämlich lediglich an das objektiv bestehende nahe Verwandtschaftsverhältnis an.
OLG Oldenburg v. 22.6.2023 - 8 U 174/22
Wenn der eine Ehegatte stirbt, möchte der andere Ehegatte meist im ehelichen Haus verbleiben. Darüber muss man sich Gedanken machen, wenn die Erbengemeinschaft das Haus verkauft. So auch in einem Fall, den das OLG Oldenburg jetzt zu entscheiden hatte.
BGH v. 5.7.2023 - VII ZB 3/20
Ansprüche gegen das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich wie Arbeitseinkommen in den Grenzen von §§ 850c ff. ZPO pfändbar. Mit der Pfändung der Ansprüche auf Zahlung des Altersruhegelds gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2, § 27 Satzung Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft wird das Recht, einen Leistungsantrag nach § 24 Abs. 5 Satzung AK BW - auch rückwirkend – zu stellen, umfasst. Dem steht der sozialrechtlich gebotene Schutz des unpfändbaren Stammrechts eines berufsständischen Altersruhegelds nicht entgegen.
OLG Hamm v. 1.12.2022 - 10 W 75/22
Das OLG Hamm hatte in einem landwirtschaftsrechtlichen Verfahren über ein Nottestament vor drei Zeugen zu befinden. Im Ergebnis stellte das OLG hier keine gültige Testamentserrichtung fest.
OLG Hamm v. 19.7.2023 - 10 U 58/21
Das OLG Hamm hatte über die Wirksamkeit einer testamentarischen Bedingung zu entscheiden, die ein Hausverbot für den Lebensgefährten der Erbin vorsah. Der Senat teilte die rechtliche Einschätzung der Vorinstanz zur Sittenwidrigkeit dieser Bedingung.
OLG Hamm v. 27.10.2022 - 10 U 28/19
Das OLG Hamm hat über die Berufung eines rechtskräftig verurteilten Mörders in einem Verfahren wegen Erbunwürdigkeit entschieden. Dieser wollte die strafgerichtlichen Feststellungen zu seiner Täterschaft im erbrechtlichen Verfahren nicht gegen sich gelten lassen.
OLG Oldenburg v. 29.6.2023 - 8 U 172/22
Es widerspricht dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wenn einer Bank bei Vertragsschluss die emotionale Verbundenheit einer Frau zu ihrem Freund bekannt ist, ebenso deren beengte finanzielle Verhältnisse, also die Tatsache, dass die Haftung die Frau finanziell ruinieren könnte, und die Bank den Kreditvertrag trotzdem abschließt.
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
Aktuell im FamRB
Der Verfasser befasst sich mit der Frage, ob in Zeiten steigender Inflation der Indexierung des Anfangsvermögens nicht besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Erneut schlägt er eine Indexierung mit dem Baukostenindex vor.
BGH v. 23.5.2023 - VI ZR 161/22
Bei der Bemessung der Höhe einer Hinterbliebenenentschädigung für eine Tochter können die Auswirkungen des Unfalltodes des Vaters auf den autistischen Bruder und die für die Tochter damit einhergehenden Beeinträchtigungen für die Bemessung der Hinterbliebenenentschädigung von Bedeutung sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Tod des Vaters wegen dessen spezifischer Bedeutung für die Familienmitglieder die Tochter in besonderer Art und Weise belastet und dadurch die Intensität und Dauer ihres eigenen seelischen Leids - und nicht nur das ihres Bruders - (mit)geprägt wird.
EuGH v. 13.7.2023 - C-87/22
Im Falle des widerrechtlichen Verbringens eines Kindes kann das Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, trotz Zuständigkeit für die Entscheidung über das Sorgerecht in Ausnahmefällen die Verweisung des Falls an ein Gericht des Mitgliedstaats beantragen, in den das Kind verbracht wurde. Das Kind muss jedoch eine besondere Bindung zu dem anderen Mitgliedstaat haben, das Gericht dieses anderen Mitgliedstaats muss den Fall besser beurteilen können und die Verweisung muss dem Wohl des Kindes entsprechen.
BGH v. 31.5.2023 - XII ZB 124/22
Die Einlegung der sofortigen Beschwerde durch einen Rechtsanwalt erfordert im Fall der Einreichung einer Beschwerdeschrift nach §§ 569 Abs. 2, 130 d ZPO die elektronische Übermittlung.
VG Münster v. 6.7.2023 - 6 L 558/23
Das VG Münster hat den Eilantrag eines Kindes abgelehnt, der Stadt Münster aufzugeben, auf den privaten Träger einer Kindertagesstätte dahingehend einzuwirken, den Antragsteller aufzunehmen.
An niedersächsischen Gerichten wurden im vergangenen Jahr mehr als 19.000 Sorgerechtsverfahren abgeschlossen. Dabei lassen immer mehr Eltern ihre gerichtlichen Konflikte eskalieren. Insgesamt hat die Zahl der Auseinandersetzungen um die elterliche Sorge für das Kind nach sechs Jahren wieder einen Höchststand erreicht. Wenn Eltern dann auch noch den Konflikt wie in einer Spirale hochschrauben, sind Gerichte und Jugendhilfe besonders herausgefordert. Der Streit um Umgang und Sorgerecht wird dann durch alle Instanzen geführt. Die Leidtragenden sind die Kinder, weil nicht alle Eltern in der Lage sind, das gemeinsame Sorgerecht im Sinne der Kinder auszuüben und das familienrechtliche Justizsystem nicht immer in der Lage ist, das ausreichend zu begleiten.
BGH v. 31.5.2023 - XII ZB 190/22
§ 7 a UVG untersagt auch zum Schutz des Unterhaltspflichtigen nicht lediglich die Vollstreckung, sondern bereits die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger und gilt für die Zeiträume, in denen die Voraussetzungen der Norm erfüllt sind.
Aktuell im FamRB
Der Ehescheidungsantrag vor Ablauf des einjährigen Trennungsjahrs bleibt praxisrelevant. Der scheidungswillige Ehepartner möchte auf diesem Weg die ehelichen Bindungen schnellstmöglich beenden. Voraussetzungen und Entscheidungsfindung sind unterschiedlich. Die ausgewählten Beispiele aus der Rechtsprechung der letzten Jahre zeigen auf, bei welchen Sachverhalten ein Ehescheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahrs rechtssicher erscheint.
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
LAG Niedersachsen v. 20.2.2023 - 1 Sa 702/22
Für die Berechnung des Mutterschutzlohns nach § 18 Satz 1 MuSchG ist nach § 18 Satz 2 MuSchG grundsätzlich auf das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn ein Teil der Vergütung variabel ausgestaltet ist und auf provisionspflichtigen Geschäften beruht. Provisionen, die erst während eines ärztlichen Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG fällig werden, kommen nur dann und nur in dem Umfang zur Auszahlung, wie sie den nach § 18 Satz 2 MuSchG errechneten Mutterschutzlohn übersteigen.
BGH v. 27.4.2023 - V ZB 58/22
Das dingliche Vorkaufsrecht genießt jedenfalls dann Vorrang vor dem Vorkaufsrecht des Mieters, wenn es von dem Eigentümer zugunsten eines Familienangehörigen i.S.v. § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB bestellt wurde.
BGH v. 3.5.2023 - XII ZB 2/22
Für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands nach § 61 Abs. 1 FamFG ist die aus einem Antrag i.S.v. § 113 Abs. 5 Nr. 2 FamFG und einem Widerantrag resultierende Beschwer zusammenzurechnen, soweit die Anträge mehrere, wirtschaftlich selbständige Ansprüche zum Gegenstand haben, ein Beteiligter bezüglich beider Anträge unterliegt und er die Entscheidung in diesem Umfang mit der Beschwerde angreift. Handelt es sich nicht um wirtschaftlich selbständige Ansprüche, ist der Anspruch mit dem höheren (Einzel-)Wert maßgeblich.
Aktuell im FamRB
Die Modifizierung der Zugewinngemeinschaft, indem bestimmte Vermögenswerte aus dem Zugewinn ausgenommen werden, bietet für den Inhaber dieses Vermögens – jedenfalls in der bisher am weitesten verbreiteten Gestaltungsvariante – nicht nur häufig nicht den gewünschten Schutz, sondern kann im Gegenteil sogar dazu führen, dass der Vermögensinhaber wirtschaftlich erheblich schlechter steht, als er ohne Ehevertrag stünde, oder zumindest die realistische Gefahr besteht, dass ein entsprechendes Gerichtsverfahren einen solchen Ausgang nehmen könnte. Die Tatsache, dass es zu diesen Fällen so gut wie keine Rechtsprechung und damit auch so gut wie keine Literatur gibt, lässt sich nur dadurch erklären, dass es sich typischerweise um sehr hohe Vermögenswerte handelt, so dass ein entsprechendes Gerichtsverfahren so kostenintensiv und risikoreich wäre, dass sich die Beteiligten dann letztlich doch vergleichen. Angesichts des Risikos sind die entsprechenden Vergleiche regelmäßig nur mit sehr viel Geld zu erkaufen, ein Ergebnis, das der Inhaber des „Sondervermögens“ sicherlich bei Beauftragung des Notars nicht im Auge hatte.
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
BGH v. 3.5.2023 - XII ZB 152/22
Der BGH hat sich vorliegend mit der notwendigen interessengerechten Auslegung eines von einem Ehegatten während des Scheidungsverfahrens anhängig gemachten Antrags auf Abänderung eines Titels über Kindesunterhalt befasst. Konkret ging es um die (hier verneinte) Frage, ob dieser nur durch die Scheidung bedingt gestellt werden soll.
Im Rahmen eines feierlichen Online-Events vergab die Centrale für Mediation (CfM) am 14. Juni 2023 die renommierten Mediationspreise 2022, die alle zwei Jahre ausgelobt werden. Die Ehrung der Preisträger wurde eingebettet in ein hochaktuelles inhaltliches Rahmenprogramm zum Thema „Zeitenwende(n) und Mediation: Krieg, Klima, Künstliche Intelligenz und ihre Auswirkungen auf das Instrument der Vermittlung“ unter Leitung des Juryvorsitzenden Prof. Dr. Lars Kirchhoff, der auch durch die Veranstaltung führte.
OLG Karlsruhe v. 26.5.2023 - 5 WF 5/23
Die internationale Zuständigkeit in der Hauptsache nach Art. 8 Brüssel IIa-VO umfasst auch einstweilige Maßnahmen in diesem Zusammenhang. Dies gilt auch dann, wenn Hauptsache und einstweilige Maßnahmen nach nationalem Recht nicht im selben Verfahren, sondern in gesonderten Verfahren geltend zu machen sind. Bei einem rechtmäßigen plötzlichen Umzug des betreuenden Elternteils kann für den Antrag auf vorläufigen Obhutswechsel des anderen Elternteils Mutwilligkeit nach § 76 Abs. 1 FamFG mit § 114 ZPO auch dann nicht angenommen werden, wenn bereits ein Hauptsacheverfahren läuft.
OLG Saarbrücken v. 9.5.2023, 5 W 28/23
Ein privatschriftliches Testament, in dem die Erblasserin zunächst die frühere Erbeinsetzung ihrer Abkömmlinge für „ungültig“ erklärt, ihnen sodann ihre beiden Hausanwesen (anteilig) zuweist und abschließend anordnet, das „Bargeld“ solle auf „meine drei Kinder“ verteilt werden, kann im Einzelfall dahin auszulegen sein, dass es jenseits dieser auf einzelne Gegenstände beschränkten Aufteilung, die den Nachlass nicht erschöpfte und auch sonst keinen Willen zur Bestimmung eines anderen Rechtsnachfolgers erkennen lässt, bei der gesetzlichen Erbfolge verbleiben soll.
BGH v. 26.4.2023 - IV ZB 11/22
Ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gem. §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt.
VerwG Münster v. 7.6.2023 - 6 L 409/23
Das VerwG Münster hat der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, einem unter dreijährigen Kind einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zur Verfügung zu stellen. Es handele sich um eine unbedingte Bereitstellungs- bzw. Gewährleistungspflicht, der der Jugendhilfeträger nicht mit dem Einwand der Unmöglichkeit begegnen könne.
BGH v. 5.4.2023 - XII ZB 2/21
Die isolierte Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsanspruch hinsichtlich des Trennungsunterhalts ist grundsätzlich nicht mutwillig i.S.v. § 114 Abs. 2 ZPO (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10.3.2005 - XII ZB 20/04, FamRZ 2005, 786). Bei einem zum Zeitpunkt der Antragseinreichung aufgelaufenen streitwerterhöhenden Unterhaltsrückstand hat die Prüfung der Mutwilligkeit den jeweiligen Einzelfall in den Blick zu nehmen. Mutwilligkeit scheidet aus, wenn nachvollziehbare und billigenswerte Gründe für ein Zuwarten mit der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs vorliegen.
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" der anstehenden FamRB-Ausgabe, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in der Folge aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
Aktuell im FamRB
Durch das Bürgergeld-Gesetz ergeben sich Änderungen bei der Vermögensanrechnung ab dem 1.1.2023 und bei der Berücksichtigung von Einkommen zum 1.7.2023. Diese wirken sich auf Einzelfragen beim Unterhalt aus. Daneben wird auch auf die Bedeutung des ab 1.1.2023 erheblich erhöhten Wohngelds auf Unterhaltsansprüche hingewiesen.
LG München II v. 24.5.2023 - 11 O 1858/21 Ent
Das LG München II hat die Klage eines Kindes auf Schmerzensgeld abgewiesen, das sich wegen einer Anordnung des Gesundheitsamtes für die Dauer von 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben musste.
OVG Berlin-Brandenburg v. 17.5.2023 - OVG 3 B 24/22
Hat ein anerkannter Flüchtling in seinem Herkunftsstaat mehrere Frauen geheiratet, kann nur eine der Ehefrauen den von ihrem Ehemann abgeleiteten Familienflüchtlingsschutz erhalten.
LG Frankenthal v. 12.5.2023 - 2 S 149/22
Haben die Partner einer Lebensgemeinschaft zusammen einen Hund gehalten, so können sie nach einer Trennung verlangen, dass jedem der Ex-Partner eine Art „Umgangsrecht“ mit dem Tier eingeräumt wird. Das hat das LG Frankenthal in einem aktuellen Urteil entschieden. Die Richter haben einen Mann nach Trennung von seinem Partner dazu verurteilt, in eine „Verwaltungs- und Benutzungsregelung“ für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen.
Niedersächsisches OVG v. 25.5.2023 - 13 LC 287/22
Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG fordert eine gesetzliche Grundlage, die den Verlust der Staatsangehörigkeit ausdrücklich anordnet. An einer solchen gesetzlichen Grundlage fehlt es, wenn die ausländische Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, das Familiengericht später jedoch feststellt, dass Vater des Kindes nicht der geschiedene Ehemann ist, sondern ein ausländischer Staatsangehöriger.
BGH v. 8.3.2023 - XII ZB 283/22
Das Recht der Beschwerde nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht den Angehörigen im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind. Für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren ist erforderlich, dass das Gericht dem Beteiligten eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren ermöglichen will und dies zum Ausdruck bringt. Ein Angehöriger erlangt durch seine Hinzuziehung (erstmals) im Abhilfeverfahren nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht nachträglich eine Beschwerdebefugnis nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Dies gilt auch dann, wenn sich der Angehörige, der erst im Abhilfeverfahren beteiligt wurde, mit seiner Beschwerde gegen die Betreuungsentscheidung in Gestalt der sie abändernden Abhilfeentscheidung wendet.
OLG Rostock v. 3.5.2023 - 3 W 13/23
Nach den gesetzlichen Regelungen des BGB erlischt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Falle der Kündigung (§ 723 BGB) und des Todes eines Gesellschafters (§ 727 BGB) nicht, sondern wandelt sich zwecks Auflösung identitätswahrend in eine Abwicklungsgesellschaft um; an die Stelle eines verstorbenen Gesellschafters treten seine Erben. Eine Anwachsung des Gesellschaftsvermögens beim verbliebenen Gesellschafter findet nur statt, wenn der Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Fortsetzungsklausel oder ein Eintrittsrecht enthält.
BGH v. 19.4.2023 - XII ZB 234/22
Bei der notariellen Beurkundung eines Ehevertrags, der die Wahl des Güterstands regelt und damit eine strukturelle Änderung des Güterstands bewirkt, richtet sich der Geschäftswert nach § 100 Abs. 1 GNotKG. Die Aufhebung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft und die Vereinbarung von Gütertrennung stellen sich als derartige Änderung des Güterstands dar. Dagegen ist § 100 Abs. 2 GNotKG der Bestimmung des Geschäftswerts nach dem klaren Wortlaut der Regelung nur dann zugrunde zu legen, wenn einzelne bestimmte oder zumindest bestimmbare Vermögenswerte oder bestimmte güterrechtliche Ansprüche Gegenstand der Beurkundung sind.v
Aktuell im FamRB
Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Hefts, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.
Aktuell im FamRB
Hauß hatte sich in der Märzausgabe des FamRB mit der Bilanzierung von Kreditverbindlichkeiten im Zugewinnausgleich in Zeiten gestiegener Geldentwertung befasst (Hauß, FamRB 2023, 122) und dabei die bisherige familienrechtliche Praxis hinterfragt. Er kam zu dem Schluss, dass die Abzinsung der offenen Kreditforderung im Zeitraum zwischen Fälligkeit und Bewertungsstichtag mit einem realistischen Zinssatz zu erfolgen habe, der einem stichtagsbezogenen Neukredit entspricht. Hiergegen wendet sich Kogel mit seiner kritischen Erwiderung.
Auch im aktuellen Preiszyklus hat sich die international und interdisziplinär besetzte Preisjury der Centrale für Mediation (CfM) des Otto Schmidt Verlages mit hochkarätigen Bewerbungen in den Kategorien Wissenschaftspreis, Förderpreis und Sokrates-Preis befasst. Die Ehrung der drei Preisträger findet am 14. Juni 2023 (17-19 Uhr) in einem offenen Online-Event statt, eingebettet in ein hochaktuelles gesellschaftspolitisches Rahmenprogramm: „Zeitenwende(n) und Mediation – Krieg, Klima, Künstliche Intelligenz und ihre Auswirkungen auf das Instrument der Vermittlung“.