Otto Schmidt Verlag

Kostenloses Mittagessen und erweitertes Kinderkrankengeld

Folgende durch die Corona-Krise veranlasste Beschlüsse fasste der Koalitionsausschuss am 25.8.2020, soweit für den Familienrechtler von Interesse:

  • Kommt es zu Schul- bzw. Kitaschließungen werden die Kinder weiterhin bis 31.12.2020 mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt.
  • Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Angesichts der Corona-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird § 45 SGB V dahingehend geändert, dass im Jahr 2020 das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage (für Alleinerziehende weitere 10 Tage) gewährt wird.
  • Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Akuthilfe Pflege wird bis 31.12.2020 verlängert. Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, kann dadurch bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch g enommen werden, wenn die Pflege aufgrund von Corona-bedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt.
  • Um Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten, wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31.12.2020 verlängert.
  • Die Koalition bildet zudem eine Arbeitsgruppe zwischen Koalitionsparteien, -fraktionen und Regierungsvertretern zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

 

Zu den Beschlüssen kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.08.2020 15:38
Quelle: spd.de

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