Otto Schmidt Verlag

Hilfe für Eltern in Corona-Zeiten: Notfall-KIZ

Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der Kinderzuschlag, kurz KiZ, ein wichtiger Baustein für Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.

Die bereits bestehende Familienleistung unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz (s. dazu FamRB 2019, 45; FamRB 2019, 171) ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind zurzeit anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Eltern mit Verdienstausfällen bedingt durch die Covid-19-Pandemie sollten ihren Anspruch auf diese Zusatzleistung prüfen. Denn bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30.9.2020 gelten.

In Zeiten der Corona-Verbreitung ist besonders wichtig, dass die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.03.2020 17:51
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ v. 23.3.2020

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