Otto Schmidt Verlag

Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundeskabinett hat am 13.7.2022 den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Ziel des Entwurfs ist, junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, finanziell zu entlasten.

Bisher mussten jungen Menschen sowie alleinerziehende Mütter und Väter bis zu 25 % ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben. Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollen diese jungen Menschen stärker motiviert werden, Ausbildungen oder andere Jobs zu beginnen.

Die Befassung von Bundesrat und Bundestag ist für den Herbst/Winter 2022 geplant. Das Gesetz soll dann zum 1.1.2023 in Kraft treten.

Zum GesE der BReg, der auf der Homepage des BMFSFJ veröffentlicht ist, kommen Sie auch hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.07.2022 15:41
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ v 13.7.2022

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