Otto Schmidt Verlag

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern

Der vom Bundesrat vorgelegte "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten" sieht für diese beiden Bereiche für eine begrenzte Zeit eine gesetzliche Annahme der Bevollmächtigung zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern für den Fall vor, dass der vertretene Ehegatte bzw. Lebenspartner weder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat (§ 1358 BGB neu).

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet (BT-Drucks. 18/10485), äußert aber in ihrer Stellungnahme (Anl. 2) Bedenken gegen den gewählten Weg der Vollmachtsvermutung. Vorrangig sollte die weitere Verbreitung der Vorsorgevollmacht gefördert werden. Denkbar sei jedoch die Einführung eines Notvertretungsrechts zwischen Ehegatten und Lebenspartnern beschränkt auf den Bereich der Gesundheitsfürsorge für einen überschaubaren Zeitraum von wenigen Tagen oder Wochen.

Den Link zur Bundestagsdrucksache finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.02.2017 12:46

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