Otto Schmidt Verlag

Heizkostenzuschussgesetz auf den Weg gebracht

Das Kabinett hat am 2.2.2022 eine Formulierungshilfe für das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf soll von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden.

Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:

  • bei einer Person 135 €
  • bei zwei Personen 175 €
  • für jede weitere Person 35 €.

Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 115 €.

Wohngeldempfänger und Auszubildende erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger und Aufstiegsgeförderte erhalten den Heizkostenzuschuss nach Antrag bei den zuständigen Förderämtern der Länder.

Der einmalige Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Zur auf den Internetseiten des BMI veröffentlichten Formulierungshilfe kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.02.2022 09:52
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung v. 2.2.2022

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