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SGB VIII-Reform: Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 2.12.2020 erneut den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) beschlossen (s. zuletzt FamRB 2017, 161). Damit soll das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, reformiert werden. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Das Gesetz setzt dies in fünf Regelungsbereichen um:

  1. Besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien durch insb. Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden, auch bei Auslandseinrichtungen, und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und insb. der Ärzteschaft im Kinderschutz.
  2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen durch Motivation zu mehr Eigenverantwortung, bessere und verbindlichere Begleitung auf dem Weg in ein selbständiges Leben und Regelungen zum besseren Schutz der Bindungen von Pflegekindern – zu seinen Eltern und Pflegeeltern, aber auch Geschwistern.
  3. Die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen sollen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden (sog. Inklusive Lösung).
  4. Mehr Prävention vor Ort, z.B. sollen Eltern in einer kurzfristigen Notsituation Hilfe bei der Alltagsbewältigung erhalten können –einfach bei einer Erziehungsberatungsstelle, ohne Antrag beim Jugendamt.
  5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien an den sie betreffenden Entscheidungen und Prozessen, z.B. durch unabhängige Ombudsstellen, einen uneingeschränkten Beratungsanspruch für Kinder und Jugendliche – auch ohne ihre Eltern – und eine externe Ansprechperson für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Pflegekinder bei Beschwerden.

Zu dem auf den Internetseiten des BMFSFJ veröffentlichten Gesetzentwurf kommen Sie hier.


 

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.12.2020 13:09
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ v. 2.12.2020

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