Zehntes Gesetz zur Änderung des BVerfGG – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG
Das BVerfGG sieht – anders als die anderen Verfahrensordnungen – eine verfahrensbezogene elektronische Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht bislang nicht vor. Um das Potential und die Chance, die die Digitalisierung für die elektronische Kommunikation mit der Justiz und für die Justiz bietet, auch für das Bundesverfassungsgericht zu nutzen, soll das Bundesverfassungsgericht in seinen verfassungsgerichtlichen Verfahren ebenfalls am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen.
Damit wird ein sicherer, rechtswirksamer Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Behörden und Gerichten ermöglicht.
Nach der Einbindung des Bundesverfassungsgerichts in den elektronischen Rechtsverkehr können in den verfassungsgerichtlichen Verfahren Dokumente rechtswirksam elektronisch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht sowie seitens des Bundesverfassungsgerichts Dokumente elektronisch zugestellt werden.
Zudem beabsichtigt das Bundesverfassungsgericht, den digitalen Wandel auch bei seiner Aktenführung zu vollziehen. Auch hierfür sollen bereits Vorkehrungen getroffen werden.
Zu dem auf den Internetseiten des BMJ veröffentlichten Gesetzentwurf kommen Sie hier.