Otto Schmidt Verlag

Neue Formulare für die Zwangsvollstreckung

Das BMJ hat die zum Teil seit mehr als 10 Jahren existierenden Formulare für die Zwangsvollstreckung umfassend überarbeitet.

Statt bisher in zwei Verordnungen (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV – und Gerichtsvollzieher-Formularverordnung – GVFV) findet sich die Regelung nur noch in einer Verordnung, der ZVFV v. 16.12.2022 (BGBl. I, 2368). Diese Verordnung enthält die Formulare für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher, den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen mit Beschlussentwurf und den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit Beschlussentwurf. Der letztgenannte Antrag betrifft sämtliche Forderungen, unterschiedliche Formulare für Unterhalts- und andere Forderungen sind nur noch bei der Forderungsaufstellung vorgesehen. Ferner wurden Layout, Inhalt, Struktur und Systematik der Formulare umfassend überarbeitet. Die neue Verordnung ist am 22.12.2022 in Kraft getreten. Wie bisher sind die Formulare verbindlich zu nutzen, jedoch dürfen die bislang geltenden Formulare noch bis einschließlich 30.11.2023 verwendet werden.

Zu den auf der Homepage des BMJ eingestellten Pdf-Dokumenten nebst Hinweisblättern zum Ausfüllen kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.01.2023 16:02
Quelle: Giers, FamRB 2023, 45

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