Otto Schmidt Verlag

Änderung der Personenstandsverordnung

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der PStV werden die dortigen Regelungen an das am 20.7.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts angepasst.

Das  Gesetz  zur  Einführung  des  Rechts  auf  Eheschließung  für  Personen  gleichen  Geschlechts  vom  20.7.2017  (BGBl. I  S. 2787)  ist  am 1.10.2017  in  Kraft  getreten. Das  Gesetz  sieht  neben  der  Zulassung  der  gleichgeschlechtlichen  Ehe  auch  eine  Umwandlung  bestehender  Lebenspartnerschaften  in  eine  Ehe  vor  und  schließt  die  Begründung  neuer  Lebenspartnerschaften aus.  Die  Regelungen  des  Gesetzes  haben  damit  erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden personenstandsrechtlichen Vorschriften, die darauf  ausgerichtet  sind,  dass  eine  Ehe  nur  von  zwei  Personen verschiedenen  Geschlechts  eingegangen  werden  kann  und  Personen  gleichen  Geschlechts  eine  Lebenspartnerschaft  begründen  können.  Der  Anpassungsbedarf  in  der  Personenstandsverordnung  betrifft  neben  redaktionellen  Klarstellungen  vor  allem  Änderungen  des  Beurkundungsverfahrens  sowie  der  Regelungen  zum behördlichen Datenaustauschverfahren  der Standesämter.
 

Darüber hinaus enthält der Entwurf eine Änderung bei der Regelung zur Abgrenzung von Tot- und Fehlgeburten und zur Digitalisierung der Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.09.2018 16:29
Quelle: Bundesrat online

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