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Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht

Am 11.3.2022 beschloss der Bundesrat, den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht BR-Drucks. 24/22 (Beschluss) in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Zur besseren Sachverhaltsaufklärung

  • sollen Kinder von den Gerichten intensiver angehört und einbezogen werden – auch wenn sie sich altersbedingt noch nicht hinreichend artikulieren können.
  • sollen verstärkt Drittpersonen und Sachverständige hinzugezogen werden.
  • sei ein intensiverer Informationsaustausch zwischen Gerichten und Jugendämtern nötig.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, gerichtlich angeordnete Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie in der Praxis auch umgesetzt wurden und sich als wirksam erwiesen haben.

Der Bundesrat will mit seinem Entwurf Lehren aus dem sog. Staufener Missbrauchsfall ziehen, der 2017 bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst hatte. Er setzt Empfehlungen der Kommission Kinderschutz um, die nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals eingesetzt worden war.

Der jetzige Entwurf entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat bereits am 18.9.2020 in den Bundestag eingebracht hatte: BR-Drucks. 360/20 (Beschluss). Letzterer hatte die Beratungen jedoch nicht abgeschlossen, daher unterfiel die Initiative der Diskontinuität.

Zunächst hat die neue Bundesregierung Gelegenheit, zu dem Vorschlag des Bundesrats Stellung zu nehmen. Danach legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser sich damit befasst, ist nicht festgelegt.

Zum Gesetzentwurf v. 18.9.2020 kommen Sie hier.

Zum Gesetzentwurf v. 11.3.2022 kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2022 17:14
Quelle: Bundesrat online v. 11.3.2022

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