Otto Schmidt Verlag

Durchführungsgesetz zur Brüssel-IIb-VO

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vorgelegt (Brüssel-IIb-VO).

Der Entwurf ergänzt das IntFamRVG um die zur Durchführung der Brüssel-IIb-VO erforderlichen Vorschriften. Neben notwendigen Folgeänderungen im RPflG, im AUG, im FamGKG, im RVG sowie im SGB VIII ist auch die Änderung einzelner Vorschriften der ZPO vorgesehen, die der Durchführung anderer EU-Verordnungen auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen dienen.

Durch die Brüssel-IIb-VO entfällt zukünftig insbesondere das Vollstreckbarerklärungsverfahren, das bislang der Vollstreckung ausländischer Titel grundsätzlich vorgeschaltet ist. Die Neuregelung, die ab dem 1.8.2022 in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks Anwendung finden wird, gilt in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar, bedarf jedoch einiger ergänzender Durchführungsvorschriften.

Zu den zugehörigen Gesetzesmaterialien kommen Sie hier.

 

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.05.2021 13:05
Quelle: BT-Drucks. 19/28681

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