Otto Schmidt Verlag

Kinderbonus 2022

Zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise soll auch im Jahr 2022 ein Kinderbonus gezahlt werden.

Zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise soll auch im Jahr 2022 ein Kinderbonus gezahlt werden. Dazu wird das Kindergeld im Juli 2022 um einen Einmalbetrag i.H.v. 100 € erhöht. Die Auszahlung soll zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergelds für den Monat Juli 2022 erfolgen. Der Kinderbonus 2022 wird automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Er muss in der Regel nicht beantragt werden. Der Kinderbonus 2022 ist bei Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, d.h., davon profitieren z.B. auch Bezieher von SGB II-Leistungen. Der Kinderbonus soll noch in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 2022 eingebracht werden

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.05.2022 13:09
Quelle: Pressemitteilung des BMF v. 27.4.2022

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