Otto Schmidt Verlag

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Das BMJV hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien vorgelegt.

Das BVerfG hatte den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.3.2020 eine Neuregelung zu treffen (BVerfG v. 26.3.2019 – 1 BvR 673/17, FamRB 2019, 266 [Kemper]). Die beanstandete Regelung verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil sie Stiefkinder in nichtehelichen Familien gegenüber Stiefkindern in ehelichen Familien ohne ausreichenden Grund benachteiligt, da bislang in nichtehelichen Gemeinschaften eine Stiefkindadoption nicht möglich ist, ohne dass die Verwandtschaft zu dem anderen Elternteil erlischt.

Der Referentenentwurf setzt diese Entscheidung um und ermöglicht die Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien. Die Vorschriften über die Stiefkindadoption in ehelichen Familien sind danach auf Personen in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt entsprechend anzuwenden. Es werden zudem zwei Regelbeispiele für das Vorliegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt aufgestellt: mindestens zweijähriges Zusammenleben oder Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind.

Die Änderung des materiellen Rechts zieht auch eine Anpassung des Internationalen Privatrechts nach sich.

Zum Referentenentwurf auf der Homepage des BMJV kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.09.2019 14:08
Quelle: BMJV online

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