Otto Schmidt Verlag

Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG)

Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Mit dem Gesetz sollen u.a. auch Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.

Steuerliche Unterstützung von Familien

Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für die Jahre 2022, 2023 und 2024 entsprechend angepasst und das Kindergeld wird für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 €o pro Monat zum 1.1.2023 angehoben.

Anpassung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen

Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, dessen Höhe an den Grundfreibetrag angelehnt ist, wird angehoben und rückwirkend ab dem Jahr 2022 durch die Einführung eines dynamischen Verweises auf die Höhe des Grundfreibetrags angepasst.

Zum Gesetzentwurf kommen Sie hier.

 

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.09.2022 13:15
Quelle: Pressemitteilung Nr. 22 des BMF v. 14.9.2022

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