Homeschooling: Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II
Auf Veranlassung des BMAS sind die Jobcenter angewiesen worden, einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Distanzunterricht notwendig sind. Diese Kostenübernahme kommt mit Wirkung zum 1.1.2021 in Betracht und kann somit rückwirkend beim Jobcenter beantragt werden.
Die Weisung gilt
- bei Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II (ergänzende Ansprüche nach dem SGB II können auch Kinder von Geringverdienern haben)
- falls für Distanzunterricht benötigte Geräte nicht gestellt werden, insbesondere von Schulen
- im Regelfall für insgesamt bis zu 350 € pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.02.2021 19:25
Quelle: BMAS online v. 5.2.2021