Otto Schmidt Verlag

Keine grundlegende Reform des Unterhaltsvorschusses geplant

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucks. 20/6604) zur Reform des UVG:

Der Unterhaltsvorschuss nach dem UVG soll Alleinerziehende und ihre Kinder finanziell entlasten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Der Unterhaltsvorschuss nach dem UVG soll Alleinerziehende und ihre Kinder finanziell entlasten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Im Jahr 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss zuletzt erheblich ausgebaut durch den Wegfall der Höchstbezugsdauer und die Bezugsmöglichkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Die Zahl der unterstützten Kinder hat sich dadurch von 414.004 Kindern am 30.6.2017 auf rund 825.000 Kinder am 31.12.2022 erhöht. Eine grundlegende Reform des Unterhaltsvorschusses plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund derzeit nicht. Es können sich jedoch Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes im Zuge der geplanten Einführung einer Kindergrundsicherung ergeben. Die Bundesregierung plant auch nicht, die volle Kindergeldanrechnung auf die Unterhaltsleistung beim Unterhaltsvorschuss – im Gegensatz zur hälftigen Anrechnung bei privaten Unterhaltszahlungen – zu ändern.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.05.2023 14:08
Quelle: BT-Drucks. 20/6798

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