Otto Schmidt Verlag

Bereinigung des Namensänderungsgesetzes

Der Text des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen soll ohne Änderungen des geltenden Rechts bereinigt werden.

Das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen v. 5.1.1938 ist nach Art. 125 GG Bundesrecht geworden und gilt als solches fort. Der geltende Gesetzestext enthält jedoch einige überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht wie „Reichsminister des Innern“. Diese historischen Begriffe sollen bereinigt werden, wozu auch einige nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes erforderliche Korrekturen vorgenommen werden.

Zur BT-Drucks. 19/26177 kommen Sie hier.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.01.2021 17:43
Quelle: BT-Drucks. 19/26177

zurück zur vorherigen Seite