Otto Schmidt Verlag

Aktuelle BGH-Rechtsprechung in Leitsätzen

Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes, bevor sie von erfahrenen Praktikern für Sie in den folgenden Heften aufbereitet, mit Beraterhinweisen versehen und die Konsequenzen für Ihre Praxis aufgezeigt werden.


BGH, Beschl. v. 23.9.2020 – XII ZB 490/18
Wert des Beschwerdegegenstands bei Auskunftsverpflichtung in Zugewinnausgleichssache
a) Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG eine Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde zu treffen, weil es von einer Beschwer über 600 € ausgegangen ist, und hat das Beschwerdegericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Erheblichkeit dieses Verfahrensfehlers prüfen, ob eine Zulassung der Beschwerde geboten gewesen wäre (im Anschluss an BGH v. 9.4.2014 – XII ZB 565/13, FamRZ 2014, 1100 = FamRB 2014, 298 und BGH v. 23.3.2011 – XII ZB 436/10, FamRZ 2011, 882 = FamRB 2011, 244).
b) Zum Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Auskunftsverpflichtung in einer Zugewinnausgleichssache (im Anschluss an BGH v. 8.7.2020 – XII ZB 334/19, FamRZ 2020, 1572 = FamRB 2020, 388).
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.11.2020 10:48
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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